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   OLG Karlsruhe, 17.11.2011 - 18 UF 312/11   

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https://dejure.org/2011,47201
OLG Karlsruhe, 17.11.2011 - 18 UF 312/11 (https://dejure.org/2011,47201)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.11.2011 - 18 UF 312/11 (https://dejure.org/2011,47201)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. November 2011 - 18 UF 312/11 (https://dejure.org/2011,47201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine E-Mail als Antrag ohne Unterschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1822
  • MDR 2012, 854
  • FamRZ 2013, 238
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 27.10.2011 - 10 WF 178/11

    Gegenstandswert im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.11.2011 - 18 UF 312/11
    Bei einem Verfahren nach § 33 VersAusglG handelt es sich - auch wenn darin Unterhaltsansprüche zu prüfen sind - um ein Versorgungsausgleichsverfahren im Sinne von § 111 Nr. 7 FamFG, sodass der Gegenstandswert gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. FamGKG für jedes anzupassende Anrecht mit 10 % des dreifachen Monatsnettoeinkommens der Ehegatten - dies entspricht vorliegend einem Betrag von 12.360,00 EUR - zu bemessen ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 27.10.2011, 10 WF 178/11 m.w.N. auch zur abweichenden Meinung - zitiert nach juris).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.11.2011 - 18 UF 312/11
    Wird - wie vorliegend - die E-Mail jedoch von der Posteingangsstelle bzw. der Geschäftsstelle ausgedruckt, liegt ein verkörpertes Schriftstück und damit ein schriftlicher Antrag vor (BGH NJW 2008, 2649; MünchKomm/Ulrici a.a.O. Rn. 36).
  • OLG München, 07.09.2022 - 34 Wx 323/22

    Antragsstellung im Grundbuchverfahren über beA

    Die fehlende Unterschrift führt nicht zur Wirkungslosigkeit oder Unzulässigkeit des Antrags, wenn die Person des Antragstellers durch die vollständige Adressangabe hinreichend sicher feststeht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.11.2011 - 18 UF 312/11, NJW 2012, 1822).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22

    Festsetzung von Unterhaltszahlungen im vereinfachten Verfahren: Anforderungen an

    Wird die E-Mail samt Anhängen jedoch - wie hier - ausgedruckt und zur Akte genommen, liegt ein verkörpertes Schriftstück vor, das dem Schriftlichkeitsgebot genügt (vgl. BGH vom 15.7.2008 - X ZB 8/08, NJW 2008, 2649, juris Rn. 12; BGH vom 08.05.2019 - XII ZB 8/19, FamRZ 2019, 1260, juris Rn. 12; Senat vom 17.11.2011 - 18 UF 312/11, FamRZ 2013, 238, juris Rn. 18).
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