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   OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11   

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https://dejure.org/2012,25249
OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11 (https://dejure.org/2012,25249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2012 - 18 UF 335/11 (https://dejure.org/2012,25249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 18 UF 335/11 (https://dejure.org/2012,25249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleichsregelung: Beschwer des Versorgungsträgers bei nicht einheitlichem Ausgleich eines aus zwei Teilversicherungen zusammengesetzten einheitlichen Anrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Beschwer des Versorgungsträgers bei nicht einheitlichem Ausgleich eines einheitlichen Versorgungsanrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1
    Beschwer eines Versorgungsträgers durch den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwer des Versorgungsträgers im Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 314
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
    Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1785).

    Hierfür ist von der E. Pensionskasse AG an die Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG ein Betrag von 5.455,40 EUR nebst Zinsen in Höhe des mitgeteilten Rechnungszinses von 2, 75% für die Zeit vom 01.03.2010 (ab dem auf das Ende der Ehezeit am 28.02.2010 folgenden Tag, § 187 Abs. 1 BGB analog) bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung zu zahlen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1785).

  • OLG Naumburg, 28.03.2002 - 14 UF 8/02

    Zur Kostragungspflicht des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
    Beruht das Obsiegen des Drittbeteiligten jedoch auf neuem Vorbringen, das bei Anwendung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt unschwer bereits in einem früheren Rechtszug hätte geltend gemacht werden können, sind dem Drittbeteiligten in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen (Johannsen/Henrich- Markwardt , Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 150 FamFG, Rn. 15; OLG Naumburg FamRZ 2002, 1631).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 18 UF 324/11

    Versorgungsausgleichsentscheidung: Beschwer des Versorgungsträgers bei nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
    Eine Beschwer liegt bereits dann vor, wenn in eine Rechtsstellung eingegriffen wird, indem deren Ausübung gestört oder erschwert wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.05.2012, 18 UF 324/11; vgl. Bumiller/Harders, FamFG, 10. Auflage 2011, § 59 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1995 - 20 UF 57/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
    Wegen der Ambivalenz der Versorgungsschicksale der Ehegatten müsste die Beschwerdeführerin bei korrekter Durchführung des Versorgungsausgleichs möglicherweise weniger zahlen, z.B. falls der Antragsteller mehr Leistungen in Anspruch nimmt, als im Wege der externen Teilung zum Ausgleich zu zahlen wäre (vgl. hierzu OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 560).
  • OLG Celle, 15.11.2011 - 10 UF 256/11

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Versorgungsträgers gegen den Ausschluss des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
    Dies steht zwar noch nicht fest, für die Annahme einer Rechtsbeeinträchtigung reicht es jedoch aus, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs sich zum Nachteil des Versorgungsträgers auswirken kann (OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2011, 10 UF 256/11 - zitiert nach Juris, Tz. 12 = NJOZ 2012, 449, 450).
  • OLG Bremen, 11.03.2011 - 4 UF 1/11

    Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde gem. § 66 FamFG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
    Nachdem der Beschwerdegegenstand wegen des Hauptrechtsmittels der Beteiligten Ziffer 5 als Versorgungsträger einer umfassenden Prüfung durch den Senat unterliegt, fehlt es den gemäß § 66 Satz 1 FamFG statthaften Anschlussbeschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin am Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Münchener Kommentar/Stein, ZPO, 3. Auflage 2010, § 228, Rn. 8; BGH NJW 1985, 968, 969; OLG Bremen FamRZ 2011, 1296, 1297), weshalb diese als unzulässig zu verwerfen sind.
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
    Die Beschwerde ist wirksam auf die Anfechtung des Ausspruches beschränkt, soweit das Familiengericht über den Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners auf eine betriebliche Altersversorgung bei der Beschwerdeführerin entschieden hat (vgl. BGH FamRZ 2011, 547; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 991).
  • BGH, 03.10.1984 - IVb ZB 42/82

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
    Nachdem der Beschwerdegegenstand wegen des Hauptrechtsmittels der Beteiligten Ziffer 5 als Versorgungsträger einer umfassenden Prüfung durch den Senat unterliegt, fehlt es den gemäß § 66 Satz 1 FamFG statthaften Anschlussbeschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin am Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Münchener Kommentar/Stein, ZPO, 3. Auflage 2010, § 228, Rn. 8; BGH NJW 1985, 968, 969; OLG Bremen FamRZ 2011, 1296, 1297), weshalb diese als unzulässig zu verwerfen sind.
  • OLG Nürnberg, 12.01.2011 - 7 UF 1473/10

    Teilanfechtung einer Versorgungsausgleichsentscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
    Die Beschwerde ist wirksam auf die Anfechtung des Ausspruches beschränkt, soweit das Familiengericht über den Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners auf eine betriebliche Altersversorgung bei der Beschwerdeführerin entschieden hat (vgl. BGH FamRZ 2011, 547; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 991).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2023 - 16 UF 93/23

    Gerichtskosten bei falscher Auskunftserteilung durch Versorgungsträger

    Zwar beruht das Obsiegen auf neuem Vorbringen, das bei Anwendung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt unschwer bereits in einem früheren Rechtszug hätte geltend gemacht werden können, so dass eine Kostenauferlegung auf den Versorgungsträger in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 2 ZPO in Betracht kommt (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.05.2012 - 18 UF 335/11 -, Rn. 17, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.03.2002 - 14 UF 8/02 -, juris; BeckOK FamFG/Weber, 47. Ed. 01.08.2023, FamFG § 150 Rn. 29).
  • OLG Bamberg, 15.02.2013 - 2 UF 280/12

    Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Möglichkeit der Teilanfechtung

    Dieser Auffassung sind beispielsweise das OLG Karlsruhe in einem Beschluss vom 24. Mai 2012 (18 UF 335/11), das OLG Nürnberg (FamRZ 2011, 991), das OLG Brandenburg (FamRZ 2011, 38) sowie das OLG Köln (FamRZ 2012, 302) gefolgt.
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2023 - 20 UF 146/22

    Versorgungsausgleichsrecht: Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes bei

    Beruht das Obsiegen des Drittbeteiligten auf neuem Vorbringen, das bei Anwendung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt unschwer bereits in einem früheren Rechtszug hätte geltend gemacht werden können, kann es allerdings im Einzelfall gerechtfertigt sein, dem Drittbeteiligten in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 18 UF 335/11 -, Rn. 16, juris; Musielak/Borth/Frank/Borth, 7. Aufl. 2022, FamFG § 150 Rn. 9;.
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