Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.08.2012 - 18 UF 347/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25237
OLG Karlsruhe, 16.08.2012 - 18 UF 347/11 (https://dejure.org/2012,25237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.08.2012 - 18 UF 347/11 (https://dejure.org/2012,25237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. August 2012 - 18 UF 347/11 (https://dejure.org/2012,25237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dispositionsbefugnis der beteiligten Ehegatten bei Ausgleich eines Anrechts im Wege der externen Teilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzinsung eines im Wege der externen Teilung an den Zielversorgungsträger zu zahlenden Kapitalbetrages durch Vereinbarung unter Eheleuten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 15 Abs. 1; VersAusglG § 14 Abs. 1
    Verzinsung eines im Wege der externen Teilung an den Zielversorgungsträger zu zahlenden Kapitalbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleich eines Anrechts im Wege der externen Teilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beim Versorgungsausgleich kann auf eine Verzinsung des Ausgleichsbetrags verzichtet werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.08.2012 - 18 UF 347/11
    Grundsätzlich ist der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG in Verbindung mit § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (BGH FamRZ 2011, 1785; Borth , a.a.O., Rz. 612, Palandt/Brudermüller , BGB, 71. Auflage 2012, § 14 VersAusglG Rz. 8; Bergmann in: Beck'scher Online-Kommentar, BGB, Stand 1.5.2012, § 14 VersAusglG Rz. 7; Johannsen/Henrich/Holzwarth , Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 14 VersAusglG Rz. 26).

    Mit der Verzinsung des nach § 14 Abs. 4 VersAusglG zu zahlenden Kapitalbetrages soll dem im Gesetz vorgeschriebenen Gebot der Halbteilung Rechnung getragen werden (BGH FamRZ 2011, 1785).

    Der Verzicht auf eine Verzinsung des (vereinbarten) Ausgleichswertes führt vorliegend dazu, dass für den ausgleichsberechtigten Antragsteller (nur) ein Anrecht begründet wird, das mit diesem Ausgleichswert im Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich finanziert werden kann (vgl. BGH FamRZ 2011, 1785 Tz. 23).

  • OLG Oldenburg, 07.02.2012 - 3 UF 171/11

    Anforderungen an die Tenorierung der externen Teilung eines Versorgungsanrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.08.2012 - 18 UF 347/11
    Dabei richtet sich die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses nach der geltenden Satzung des Versorgungsträgers, hier der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (OLG Oldenburg Beschluss vom 7.2.2012 - 3 UF 171/11; NK-BGB/ Götsche , a.a.O., § 14 VersAusglG Rz. 18).

    f) Es ist nicht erforderlich, die Rechtsgrundlage der Versorgung und die für die Teilung maßgebliche Teilungsordnung im Tenor zu bezeichnen (OLG Oldenburg - Beschluss vom 7.2.2012 - 3 UF 171/11 - juris ; Breuers in: jurisPK-BGB, 5. Auflage 2010, Stand 30.4.2012, § 14 VersAusglG Rz. 34.1).

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.08.2012 - 18 UF 347/11
    Es liegt eine im Versorgungsausgleichsverfahren wirksame Teilanfechtung - hier des Zielversorgungsträgers - bezüglich der Entscheidung des Familiengerichts über den externen Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin auf eine private Altersversorgung bei der Victoria Lebensversicherung AG vor (BGH FamRZ 2011, 547; Borth , Versorgungsausgleich, 6. Auflage 2012, Rz. 1163, 1214).
  • OLG Köln, 14.12.2012 - 4 UF 161/12

    Tenorierung des Versorgungsausgleichs bei externer Teilung

    Anders als bei der internen Teilung besteht nämlich kein Anlass, in einen Ausspruch zur externen Teilung die Rechtsgrundlagen der Versorgung und der Teilung aufzunehmen (so erst kürzlich der erkennende Senat : Beschluss vom 31.08.2012, 4 UF 59/12; vgl. auch : OLG Oldenburg, Beschluss vom 7.2.2012, 3 UF 171/11, zitiert nach juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.8.2012, 17 UF 162/12, zitiert nach juris, dort Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.8.2012, 18 UF 347/11, zitiert nach juris, dort Rn. 23; Breuers in jurisPK-BGB, 6. Auflage 2012, § 14 VersAusglG, Rn. 43; Götsche, jurisPR-FamR 14/2012 Anm.7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht