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   OLG Frankfurt, 03.05.2017 - 18 W 195/16   

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https://dejure.org/2017,18979
OLG Frankfurt, 03.05.2017 - 18 W 195/16 (https://dejure.org/2017,18979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2017 - 18 W 195/16 (https://dejure.org/2017,18979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 18 W 195/16 (https://dejure.org/2017,18979)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VV RVG Nr. 7002
    Nr. 7002 VV RVG setzt nicht voraus, dass tatsächlich im Einzelfall aufschlüsselbare Telekommunikationsentgelte angefallen sind

  • IWW

    Nr. 7002 VV RVG
    Auslagenpauschale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nr. 7002 VV RVG setzt nicht voraus, dass tatsächlich im Einzelfall aufschlüsselbare Telekommunikationsentgelte angefallen sind

  • RA Kotz

    Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

  • Anwaltsblatt

    VV RVG Nr. 7002
    Anwalt erhält Auslagenpauschale auch bei Versand einer einzigen E-Mail

  • Anwaltsblatt

    VV RVG Nr. 7002
    Anwalt erhält Auslagenpauschale auch bei Versand einer einzigen E-Mail

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV RVG Nr. 7002
    Beratungshilfe; E-Mail; Pauschale; VV RVG Nr. 7002

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 7002
    Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 RVG -VV bei Nutzung elektronischer Medien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Per E-Mail erteilte Rechtsauskunft löst Telekommunikationspauschale aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Telekommunikationsgebühr des Anwalts bei Onlinekommunikation

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwaltliche Auslagenpauschale fällt auch für Kommunikation über E-Mail an

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwaltliche Auslagenpauschale fällt auch für Kommunikation über E-Mail an

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    E-Mail löst Telekommunikationspauschale aus! (IBR 2017, 471)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 346
  • AnwBl 2017, 1234
  • AnwBl Online 2017, 783
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Montabaur, 08.06.2011 - 11 UR II 245/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2017 - 18 W 195/16
    Dies liefe im Ergebnis darauf hinaus, überhaupt keine Telekommunikationsverbindungen, für die "Flatrate"-Verträge (Internet, Festnetztelefon oder Mobilfunk) bestehen, als erstattungsfähig über die Auslagenpauschale des Nr. 7002 VV RVG anzusehen (so aber AG Montabaur, Beschluss vom 08.06.2011 - Aktenzeichen 11 UR II 245/11, BeckRS 2011, 23268).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 6 W 173/08

    Höhe des Entgelts für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2017 - 18 W 195/16
    Deswegen ist mit dem OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Beschluss v. 08.01.2009 - 6 W 173/08) die Auffassung zu vertreten, dass im Hinblick auf dieses gesetzgeberische Ziel der Vereinfachung des Kostenrechtes nur durch eine nachweisunabhängige Anbindung der Auslagenpauschale an die im Beratungshilfeverfahren tatsächlich entstandenen Gebühren Rechnung getragen werden kann.
  • OLG Nürnberg, 20.06.2008 - 13 W 882/08

    Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Bemessung der Telekommunikationspauschale

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2017 - 18 W 195/16
    Zutreffend weist das OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 20.6.2008 (NJW-RR 2008, 1671 [OLG Nürnberg 20.06.2008 - 13 W 882/08] ) darauf hin, dass in den Erläuterungen zum Entwurf des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (BT-Drs. 15/1971, 1) das Ziel des Gesetzgebers formuliert ist, durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz solle das Kostenrecht "transparenter und einfacher" gestaltet werden.
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 10 U 178/19

    Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Detektivvertrages Wirksamkeit im Hinblick

    Es würde dem Sinn und Zweck einer Pauschregelung und dem Ziel des Gesetzgebers zuwiderlaufen, der mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz das Kostenrecht "transparenter und einfacher" gestalten wollte, wenn man im Falle der Geltendmachung der Pauschale nach Nr. 7002 RVG VV fordern wollte, dass tatsächlich der Nachweis einzelner im konkreten Mandatsverhältnis angefallener Kostenpositionen für Kommunikationsdienstleistungen erbracht werden müsse (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2017 - 18 W 195/16).
  • VG München, 06.03.2018 - M 25 M 17.45954

    Voraussetzung für die Geltendmachung der Pauschale für Post- und

    Es würde dem Sinn und Zweck einer Pauschalregelung und dem Ziel des Gesetzgebers zuwiderlaufen, der mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BT-Drucksache 15/1971, Seite 1) das Kostenrecht "transparenter und einfacher" gestalten wollte, wenn man im Falle der Geltendmachung der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG fordern wollte, dass tatsächlich der Nachweis einzelner im konkreten Verfahren angefallener Kostenpositionen für Kommunikationsdienstleistungen erbracht werden müsse (vgl. OLG Frankfurt a. M., B. vom 3. Mai 2017-18 W 195/16, BeckRS 2017, 113307).
  • FG Köln, 17.07.2018 - 1 K 1443/17

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten eines Einspruchsverfahrens in

    Der erkennende Senat schließt sich der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung im Bereich der ordentlichen Justiz (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.6.2008 13 W 882/08, NJW-RR 2008, 1671; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8.1.2009 6 W 173/08, JurBüro 2010, 198; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.5.2017 18 W 195/16, JurBüro 2017, 414) und der neueren Literaturmeinung an (Ueberfeldt, DStR 2017, 2144; Franz/Dardat, NJW 2018, 11; Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage 2018, VV 7001, 7002, Rz. 5; Hanses, ZfSch 2017, 464; zum Meinungsstand auch der älteren Rechtsprechung und Literatur vgl. Franz/Dardat, NJW 2018, 12).
  • VG München, 23.07.2018 - M 9 M 18.51283

    Erfolgreiche Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen

    Es würde dem Sinn und Zweck einer Pauschalregelung und dem Ziel des Gesetzgebers zuwiderlaufen, der mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BT-Drucksache 15/1971, Seite 1) das Kostenrecht "transparenter und einfacher" gestalten wollte, wenn man im Falle der Geltendmachung der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG fordern wollte - wie im Kostenerinnerungsverfahren zu Unrecht geschehen -, dass tatsächlich der Nachweis einzelner im konkreten Verfahren angefallener Kostenpositionen für Kommunikationsdienstleistungen erbracht werden müsse (vgl. OLG Frankfurt a. M., B. v. 3.5.2017 - 18 W 195/16 - juris Rn. 31; VG Weimar, B.v. 20.4.2016 - 3 S 398/16 - We juris Rn. 2).
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