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   OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 18 W 361/08   

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https://dejure.org/2009,31112
OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 18 W 361/08 (https://dejure.org/2009,31112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2009 - 18 W 361/08 (https://dejure.org/2009,31112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 18 W 361/08 (https://dejure.org/2009,31112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vorbem 3 Abs 4 RVG-VV
    Keine Geschäftsgebühr bei Honorarvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Geschäftsgebühr bei Honorarvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei abweichender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 18 W 361/08
    Daraus kann nicht geschlossen werden, dass auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, eine Anrechnung stattzufinden hat (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 18 W 361/08
    7 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 22.02.2008, VIII ZB 57/07 (NJW 2008, 1323-1325 - zitiert nach juris), denen zufolge es für die in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung ohne Bedeutung ist, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar beglichen ist.
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