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OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 18 W 361/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Vorbem 3 Abs 4 RVG-VV
Keine Geschäftsgebühr bei Honorarvereinbarung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Geschäftsgebühr bei Honorarvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08
Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei abweichender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 18 W 361/08
Daraus kann nicht geschlossen werden, dass auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, eine Anrechnung stattzufinden hat (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris). - BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 18 W 361/08
7 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 22.02.2008, VIII ZB 57/07 (NJW 2008, 1323-1325 - zitiert nach juris), denen zufolge es für die in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung ohne Bedeutung ist, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar beglichen ist.