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   OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17   

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OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17 (https://dejure.org/2017,29272)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2017 - 18 W 370/17 (https://dejure.org/2017,29272)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2017 - 18 W 370/17 (https://dejure.org/2017,29272)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayPrG Art. 10 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 3; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Presserechtlicher Anspruch auf Gegendarstellung - "Erwischt!"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Gegendarstellungsanspruchs in der Presse; Auslegung einer Presseberichterstattung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    5 Abs. 1 S. 2 GG

  • rewis.io

    Presserechtlicher Anspruch auf Gegendarstellung - "Erwischt!"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung; Pressebericht; Gegendarstellung; mehrdeutige Äußerung; Aussagegehalt; Textgröße

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Gegendarstellungsanspruchs in der Presse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2017, 871
  • afp 2017, 322
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Danach wird die Meinungsfreiheit verletzt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 86, 1; 93, 266; 94, 1).

    Dieser wird vielmehr auch von dem Kontext bestimmt, in dem die umstrittene Äußerung steht, und von den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, NJW 1995, 3303/3305).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Wenn die Titelseite - wie hier - eine eigenständige Tatsachenaussage enthält, die aus sich heraus, das heißt ohne den im Heftinneren stehenden Artikel, verständlich ist, kann diese auch ohne Rücksicht auf den Inhalt des Artikels angegriffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.1.1998 - 1 BvR 1861/3, NJW 1998, 1381; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage Rnr. 4.36).

    Den Belangen der Pressefreiheit muss aber u.a. dadurch Rechnung getragen werden, dass die Titelseite durch Umfang und Aufmachung der Gegendarstellung nicht ihre Funktion verliert, eine Identifizierung des Blattes zu ermöglichen, die als besonders wichtig erachteten Mitteilungen aufzunehmen und das Interesse des Publikums zu erregen (BVerfG, Beschluss vom 14.1.1998 - 1 BvR 1861/93 -, BVerfGE 97, 125-156).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Ein Anspruch auf Gegendarstellung besteht daher nicht schon dann, wenn eine nicht fernliegende Deutung bei der Ermittlung einer verdeckten Aussage einen gegendarstellungsfähigen Inhalt ergibt (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 967/05 - NJW 2008, 1654).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH, Urteile vom 22.9.2009 - VI ZR 19/08; vom 3.2.2009 - VI ZR 36 /07; vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03; vom 30.1.1996 - VI ZR 386, 94; vom 28.6.1994 - VI ZR 252/93).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH, Urteile vom 22.9.2009 - VI ZR 19/08; vom 3.2.2009 - VI ZR 36 /07; vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03; vom 30.1.1996 - VI ZR 386, 94; vom 28.6.1994 - VI ZR 252/93).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt, oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 Rnr. 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 12.5.1987 - VI ZR 195/86).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt, oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 Rnr. 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 12.5.1987 - VI ZR 195/86).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Danach wird die Meinungsfreiheit verletzt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 86, 1; 93, 266; 94, 1).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH, Urteile vom 22.9.2009 - VI ZR 19/08; vom 3.2.2009 - VI ZR 36 /07; vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03; vom 30.1.1996 - VI ZR 386, 94; vom 28.6.1994 - VI ZR 252/93).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17
    Danach wird die Meinungsfreiheit verletzt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 86, 1; 93, 266; 94, 1).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck

    Voraussetzung ist freilich, dass sich der Eindruck auf bestimmte Tatsachen bezieht (vgl. HansOLG, Urteil vom 26. September 2000 - 7 U 73/00 -, NJW-RR 2001, S. 186 ; OLG München, Beschluss vom 8. März 2017 - 18 W 370/17 -, AfP 2017, S. 322 ; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 W 558/17 -, juris, Rn. 6 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. November 1992 - 1 BvR 708/92 -, NJW 1993, S. 1461 - zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23

    Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung,

    Wenn eine Titelseite eine eigenständige Tatsachenaussage enthält, die aus sich heraus, das heißt ohne den im Heftinneren stehenden Artikel, verständlich ist, kann diese auch ohne Rücksicht auf den Inhalt des Artikels angegriffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.1998 - 1 BvR 1861/3, NJW 1998, 1381; Senat, Beschluss vom 08.03.2017 - 18 W 370/17, juris Rn. 12; Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 4, Rn. 36).
  • LG München I, 14.12.2023 - 26 O 14617/23

    Gegendarstellungsverlangen, Gegendarstellungsanspruch, Strafbefehlsverfahren,

    Die beanstandete Äußerung darf daher nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH v. 26.1.2021 - VI ZR 437/19 - Rz. 11; OLG München v. 08.03.2017 - 18 W 370/17 - Rz. 11; alle Entscheidungen, auch im Folgenden und soweit nicht anders gekennzeichnet, zitiert nach juris-Datenbank).

    Wenn die Titelseite eine eigenständige Tatsachenaussage enthält, die aus sich heraus, das heißt ohne den im Heftinneren stehenden Artikel, verständlich ist, kann diese auch ohne Rücksicht auf den Inhalt des Artikels angegriffen werden (OLG München v. 08.03.2017 - 18 W 370/17 - Rz. 12 ff. m.w.N.).

  • OLG München, 22.08.2017 - 18 U 1632/17

    Umfang des presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs - "Erwischt! Nachts in

    Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers gegen die Zurückweisung seines dahingehenden Antrags hat der Senat am 8.3.2017, Aktenzeichen 18 W 370/17, folgende einstweilige Verfügung gegen die Verfügungsbeklagte erlassen, die das Landgericht auf Widerspruch der Verfügungsbeklagten mit Endurteil 3.5.2017 aufrechterhalten hat:.
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19

    Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen

    Wenn eine Darstellung auf der Titelseite in diesem Sinne aus sich heraus verständlich ist, also ohne Kenntnis des Inhalts des im Heftinneren befindlichen Artikels, kann sich ein Gegendarstellungsanspruch auch auf diese beziehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.03.2017 - 18 W 370/17, juris).
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