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   OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14   

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https://dejure.org/2014,23237
OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14 (https://dejure.org/2014,23237)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.2014 - 18 W 44/14 (https://dejure.org/2014,23237)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 18 W 44/14 (https://dejure.org/2014,23237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung von Schadensersatzansprüchen wegen Kapitalanlagebetruges durch Erlass eines Arrestes

  • rechtsportal.de

    Sicherung von Schadensersatzansprüchen wegen Kapitalanlagebetruges durch Erlass eines Arrestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • presseanzeiger.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Arrestbeschlüsse gegen S&K-Verantwortliche Schäfer, Köller, Schraut und Gloy

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Frankfurt/Main, 21.01.2013 - 7310 Js 230995/12
    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14
    (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt 7310 Js 230995/12).

    Ausweislich eines bei den Akten befindlichen Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt/Main vom 21.1.2013 7310 Js 230995/12-931 Gs und einer ebenfalls vorliegenden Bekanntgabe vom 10.9.2013 der StA Frankfurt/Main im Bundesanzeiger sind auf der Grundlage der §§ 111b ff. StPO Vermögenswerte der Antragsgegner in erheblichem Umfang beschlagnahmt worden.

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14
    Strafverfahrensrechtliche Entscheidungen (vgl. BGH NJW 2000, 2027; auch OLG Köln NJW 2003, 2546) können sich auf die hier vorliegende Rechtsfrage nicht tragend auswirken.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1998 - 22 W 53/98
    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14
    Überwiegend wird davon ausgegangen, daß die bloße Begehung einer Straftat durch den Schuldner für sich nicht ausreicht, sondern zusätzliche Gesichtspunkte hinzutreten müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592; OLG Köln NJW-RR 2000, 69; OLG Rostock NJW-RR 2012, 222; OLG Frankfurt/Main StRR 2011, 309).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2014 - 4 W 12/14

    Kein Arrestgrund nach § 917 I ZPO bei drohender Gläubigerkonkurrenz in Bezug auf

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14
    Der 4. Zivilsenat des OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 13.3.2014 - 4 W 12/14 -, zitiert nach juris) ordnet die Beschlagnahme im Wege der Rückgewinnungshilfe nach §§ 111b ff. StPO dem Problembereich des Gläubigerwettlaufs zu, verneint mit Blick hierauf den Arrestgrund und öffnet den Weg zu dessen Bejahung alleine für nicht beschlagnahmte Vermögenswerte.
  • OLG Rostock, 12.12.2011 - 3 W 193/11

    Voraussetzungen eines dinglichen Arrestes: Erstreckung des Zuschlags auf Zubehör

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14
    Überwiegend wird davon ausgegangen, daß die bloße Begehung einer Straftat durch den Schuldner für sich nicht ausreicht, sondern zusätzliche Gesichtspunkte hinzutreten müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592; OLG Köln NJW-RR 2000, 69; OLG Rostock NJW-RR 2012, 222; OLG Frankfurt/Main StRR 2011, 309).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94

    Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision;

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14
    Der Gesichtspunkt des Gläubigerwettlaufs, der für sich naturgemäß keinen Arrestgrund darstellt (vgl. BGH NJW 1996, 321), ist vorliegend nicht einschlägig.
  • OLG Bamberg, 08.10.2009 - 8 W 84/09

    Arrestgrund im zivilprozessualen Arrestverfahren: Verhältnis von

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14
    Das OLG Bamberg (NStZ 2010, 348) sieht in der Beschlagnahme keine hinreichende anderweitige Sicherheit, die dem Arrest bereits als solche entgegenstehen könnte.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2009 - 19 W 71/09

    Arrestgrund nach § 917 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14
    Demgegenüber hat der 19. Zivilsenat des selben Oberlandesgerichts (Beschluss vom 9.11.2009 - 19 W 71/09 -, zitiert nach juris) die gegenteilige Auffassung vertreten und ausdrücklich hervorgehoben, daß eine Beschlagnahme im Wege der Rückgewinnungshilfe dem Arrest gerade nicht entgegensteht.
  • OLG Köln, 02.06.1999 - 16 W 14/99

    Arrestgrund beim dinglichen Arrest

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2014 - 18 W 44/14
    Überwiegend wird davon ausgegangen, daß die bloße Begehung einer Straftat durch den Schuldner für sich nicht ausreicht, sondern zusätzliche Gesichtspunkte hinzutreten müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592; OLG Köln NJW-RR 2000, 69; OLG Rostock NJW-RR 2012, 222; OLG Frankfurt/Main StRR 2011, 309).
  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    Die das eigentliche Tatgeschehen ausfüllenden Umstände und somit der weitere anspruchsbegründende Sachverhalt sind jeweils dadurch schlüssig vorgetragen und zugleich glaubhaft gemacht, dass ein wesentlicher Teil der Feststellungen im Strafurteil jeweils im Wortlaut - entweder als komplette Abschnitte oder als auszugweise wiedergegebene Passagen - in die Sachverhaltsdarstellung des Arrestgesuchs eingearbeitet ist und diese Texte zusätzlich durch stichpunktartige Zusammenfassungen weiterer Erkenntnisse der Strafkammer wiederum unter Angabe der jeweiligen Seite des in einer vollständigen Ablichtung vorgelegten Strafurteils ergänzt werden (vgl. etwa OLG Bamberg MDR 2013, 57, Rn. 22 im Anschluss an BGHZ 156, 139, Rn. 15ff.; ferner OLG Köln, Beschluss vom 23.7.2014 - 18 W 44/14 - dort Rn. 14 sowie OLG München, Urteil vom 18.4.2016 - 21 U 3720/15 - dort Rn. 25).
  • OLG Hamm, 22.12.2015 - 24 W 40/15

    Erlass eines dinglichen Arrests zur Sicherung der Ansprüche der Erben gegen einen

    Bei dem Vorliegen der den Tatbestand eines vermögensbezogenen Strafgesetzes erfüllenden Tatsachen ist jedoch regelmäßig im Fall ihrer Glaubhaftmachung von einem Arrestgrund auszugehen, wobei es im Einzelfall auf die Eignung der Tathandlungen ankommt, eine Gefährdung der Vollstreckung etwa durch weitere Verschleierung oder Täuschungshandlungen wahrscheinlich erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983, Az.: III ZR 116/82; OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2014, Az.: 18 W 44/14; OLG Dresden, Beschluss vom 13.02.1998, Az.: 9 W 0197/98; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, 2016, § 917 Rn. 6; Münchener Kommentar/Drescher, ZPO, 4. Auflage, 2012, § 917 Rn. 10; siehe auch: Musielak/Huber, ZPO, 12. Auflage, 2015, § 917 Rn. 3, jeweils m. w. N. und Darstellung des Sach- und Streitstands).
  • OLG Köln, 05.04.2022 - 12 W 10/22

    Anordnung des dinglichen Arrestes wegen Schadensersatzansprüchen aus (strafbarer)

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass allein die Begehung einer strafbaren unerlaubten Handlung ggf. für sich genommen nicht ausreichend für die Bejahung eines Arrestgrundes sein kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.08.1985, 13 W 35/85, MDR 1986, 595), sondern ein solcher nur dann zu bejahen ist, wenn entweder die Straftat selbst oder zusätzliche Gesichtspunkte Aufschluss darüber geben, dass der Arrestgegner die Vollstreckung aus dem zu erwirkenden Urteil vereiteln oder erschweren wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2014, 18 W 44/14, juris Rn. 7 m. w. N.).
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