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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1982 - 18 A 1750/82   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1982 - 18 A 1750/82 (https://dejure.org/1982,6527)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.11.1982 - 18 A 1750/82 (https://dejure.org/1982,6527)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. November 1982 - 18 A 1750/82 (https://dejure.org/1982,6527)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 681
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt des Verzichts auf

    Der Verzicht muss aber gegenüber der Behörde unzweideutig, vorbehaltlos, ohne Bedingungen und unwiderruflich in der Form des § 70 VwGO schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erklärt werden (BVerwGE 26, 50 = NJW 1967, 2027; DVBl 1964, 874; BVerwGE 55, 355 (357) OVG NW NVwZ 1983, 681f.; VGH BW NVwZ 1983, 229 (230)).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1991 - 9 S 113/91

    Ruhen der Approbation - Zulässigkeit der Anfechtungsklage trotz vorherigen

    Der Verzicht des Empfängers einer Anordnung über das Ruhen der Approbation auf die Ausübung seines Widerspruchsrechts steht der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht entgegen, wenn die Widerspruchsbehörde über den gleichwohl eingelegten Widerspruch ohne Berufung auf den Verzicht in der Sache selbst entschieden hat (wie BVerwG, Urteil vom 30.05.1960, NJW 1960, 1781 und OVG Münster, Urteil vom 09.11.1982, NVwZ 1983, 681).

    Abgesehen davon, daß der Verzicht möglicherweise schon als unwirksam anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.1964, DVBl. 1964, 874; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.10.1971 -- VIII 611/69 --), hat das Regierungspräsidium über den gleichwohl eingelegten Widerspruch ohne Berufung auf den Verzicht in der Sache selbst entschieden, so daß der Verzicht der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht mehr entgegenstehen kann (BVerwG, Urteil vom 30.5.1960, NJW 1960, 1781; OVG Münster, Urteil vom 9.11.1982, NVwZ 1983, 681).

  • VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01

    Isolierte Anfechtung von Neben- oder Inhaltsbestimmung; Nebenbestimmungen als

    Als echter Rechtsmittelverzicht, der zur Unzulässigkeit der Klage führen würde, können die Erklärungen der Klägerin in dem Erörterungstermin vom 27. Juni 2000 und in ihrem Schriftsatz vom 24. Oktober 2000 schon deshalb nicht angesehen werden, weil der Rechtsmittelverzicht wirksam grundsätzlich erst nach Erlass des streitigen Verwaltungsaktes erklärt werden kann (OVG NW, Urteil vom 9. November 1982, 18 A 1750/82, NVwZ 1983, 681, 682; Schoch, Schmidt-Aßmann, Pietzner, VwGO, Loseblattkommentar, § 74 Rdn. 46).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 10/07

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Neuberechnung -

    Ein eventueller Verzicht auf ein Widerspruchsverfahren kann der Anfechtungsklage angesichts dieses Widerspruchsbescheides, der inhaltlich auf die Ansprüche des Klägers eingeht, nicht mehr entgegenstehen (vgl. BVerwG, 30.5.1960 - IV C 182.59 - NJW 1960, 1781; OVG Münster, 9.11.1982 - 18 A 1750/82 - NVwZ 1983, 681; VGH Baden-Württemberg, 6.3.1991 - 9 S 113/91 - JURIS).
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