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   ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20   

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https://dejure.org/2021,10865
ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20 (https://dejure.org/2021,10865)
ArbG Köln, Entscheidung vom 24.03.2021 - 18 BV 132/20 (https://dejure.org/2021,10865)
ArbG Köln, Entscheidung vom 24. März 2021 - 18 BV 132/20 (https://dejure.org/2021,10865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmungsverweigerung seitens des Betriebsrats bei Nutzung einer nicht bestimmten Auswahlrichtlinie für die Bewerberauswahl durch den Arbeitgeber

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 14.09.2001 - 10 TaBV 64/01

    Nichtrealisierung einer Beförderungschance als sonstiger Nachteil; Keine

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Schutzzweck des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ist damit die Erhaltung des Status quo für die anderen Arbeitnehmer (vgl. LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 14. September 2001 - 10 TaBV 64/01 -, Rn. 50, juris mwN; Ricken in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 9. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 78).

    Der Arbeitgeber kann die Auswahl der einzustellenden Arbeitnehmer im Rahmen der geltenden Gesetze frei vornehmen (vgl. in diesem Sinne bspw. LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 14. September 2001 - 10 TaBV 64/01 -, Rn. 56, juris).

    Anderweitige anwartschaftsbegründende Umstände - wie etwa eine vom Arbeitgeber dahingehend getroffene Zusage an den Betriebsratsvorsitzenden oder ein ihm gegenüber geschaffener Vertrauenstatbestand (vgl. LAG Hamm [Westfalen], Beschluss vom 15. April 2005 - 10 TaBV 101/04 -, Rn. 55, juris; Beschluss vom 14. September 2001 - 10 TaBV 64/01 -, Rn. 53, juris) - sind nicht ersichtlich.

    Angesichts des mit einer solchen Bindung einhergehenden weitgehenden Eingriffs in die Unternehmerfreiheit müssten hier nicht vorgetragene eindeutige Zusagen des Arbeitgebers vorliegen, um eine solche Selbstbindung anzunehmen (ebenso LAG Hamm [Westfalen], Beschluss vom 14. September 2001 - 10 TaBV 64/01 -, Rn. 55, juris).

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG setzt nicht voraus, dass das Betriebsratsmitglied ohne die Benachteiligung befördert worden wäre (LAG Hamburg, Beschluss vom 19. September 2012 - H 6 TaBV 2/12 -, Rn. 79 - 80, juris).

    Benachteiligt der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied entgegen § 78 Satz 2 BetrVG, folgt daraus ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (LAG Hamburg, Beschluss vom 19. September 2012 - H 6 TaBV 2/12 -, Rn. 85, juris).

  • LAG Hessen, 16.10.1984 - 4 TaBV 98/83
    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Mit der herrschenden Meinung (vgl. Hess. LAG, Beschluss vom 16. Oktober 1984 - 4 TaBV 98/83; DB 1985, 1534; GK/Raab, 11. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 200; ErfK/Kania, 21. Aufl. 2021 BetrVG § 99 Rn. 27; MHdB-ArbR/Lunk, 4. Aufl., § 340 Rn. 68, beck-online; BeckOK ArbR/Mauer, 59. Ed. 1.3.2021 Rn. 19, BetrVG § 99 Rn. 19; Marquardt in: Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, 11. Aufl. 2019, Teil 4a Rn. 809; NK-ArbR/Mathias Preuss, 1. Aufl. 2016, BetrVG § 99 Rn. 184) hält die Kammer dafür, dass der Betriebsrat eine Zustimmungsverweigerung nicht auf § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG stützen kann, wenn der Arbeitgeber eine Auswahlrichtlinie einseitig festlegt.
  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Es reicht aus - ist aber auch erforderlich -, dass eine rechtserhebliche Anwartschaft besteht, die mehr als eine Chance oder bloße Erwartungshaltung darstellt (BAG, Beschluss vom 09. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 -, Rn. 55, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, BetrVG § 99 Rn. 229).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Auch der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die von der herrschenden Meinung vertretene Auslegung seiner Entscheidung vom 17. November 2010 (Az. 7 ABR 120/09 -, Rn. 29 ff.) implizit zugrunde gelegt, nach welcher die Verletzung einer bei Vornahme der Auswahlentscheidung - und bis zum Ablauf der Frist nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG - nur einseitig bindende, nachträglich durch Genehmigung des Betriebsrats wirksam zustande gekommene Regelungsabrede über eine Auswahlrichtlinie keinen Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG bilde.
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Zu deren Durchsetzung ist er auf das allgemeine betriebsverfassungsrechtliche Instrumentarium verwiesen (Unterlassungsanspruch - vgl. BAG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 -, BAGE 115, 239-246, Rn. 31).
  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Der Arbeitgeber muss den Mitgliedern der in § 78 Satz 1 BetrVG genannten Arbeitnehmervertretungen eine berufliche Entwicklung gewährleisten, die derjenigen entspricht, die sie ohne ihre Amtstätigkeit durchlaufen hätten (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 -, Rn. 24, juris).
  • LAG Hamm, 15.04.2005 - 10 TaBV 101/04

    Bestimmte Parteibezeichnung bei Beschwerde im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Anderweitige anwartschaftsbegründende Umstände - wie etwa eine vom Arbeitgeber dahingehend getroffene Zusage an den Betriebsratsvorsitzenden oder ein ihm gegenüber geschaffener Vertrauenstatbestand (vgl. LAG Hamm [Westfalen], Beschluss vom 15. April 2005 - 10 TaBV 101/04 -, Rn. 55, juris; Beschluss vom 14. September 2001 - 10 TaBV 64/01 -, Rn. 53, juris) - sind nicht ersichtlich.
  • LAG Hamm, 21.11.2008 - 13 TaBV 84/08

    Versetzung; Unterrichtung; Umfang; Unterrichtungspflicht; Bewerbungsunterlagen;

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Die Gegenmeinung vermag nicht zu überzeugen (Richardi/Thüsing, 16. Aufl. 2018, BetrVG § 95 Rn. 15 und dem ohne eigene Begründung folgend: LAG Hamm [Westfalen], Beschluss vom 21. November 2008 - 13 TaBV 84/08 -, Rn. 73, juris).
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20
    Dass bezüglich des Betriebsratsvorsitzenden zu Unrecht eine rechtliche Verhinderung als Mitbewerber angenommen wurde (vgl. BAG, Beschluss vom 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 -, BAGE 145, 55-59, Rn. 15 ff.), steht der Wirksamkeit des ohne seine Teilnahme einstimmig ergangenen Beschlusses nicht entgegen.
  • LAG Köln, 19.11.2021 - 9 TaBV 15/21

    Zulässige Differenzierung bei Einstellung zwischen mitbestimmten und nicht

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2021 - 18 BV 132/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2021- 18 BV 132/20 - abzuändern, soweit dem Hilfsantrag des Arbeitgebers stattgegeben worden sei und die Anträge abzuweisen.

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