Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Pflichtverteidigerwechsel, Gebührenanspruch des neuen Verteidigers, Gebot der Kostenneutralität
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RVG-VV Nr. 4100, Nr. 4101, Nr. 4124, Nr. 4125; RVG § 19 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 10 Hs. 1, § 33 Abs. 3, Abs. 8, § 48, § 56 Abs. 2 S. 1
Pflichtverteidigerwechsel: Gebührenanspruch des neuen Verteidigers und das Gebot der Kostenneutralität
- Burhoff online
Pflichtverteidigerwechsel, Gebührenanspruch des neuen Verteidigers, Gebot der Kostenneutralität
- rewis.io
Pflichtverteidigerwechsel: Gebührenanspruch des neuen Verteidigers und das Gebot der Kostenneutralität
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidigerwechsel und Gebot der Kostenneutralität
Verfahrensgang
- AG Neustadt/Aisch, 18.07.2016 - 3 Ls 509 Js 794/11
- LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Braunschweig, 28.07.2008 - Ws 262/08
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16
Der besonders herausgestellte Beschluss des OLG Braunschweig vom 28.07.2008 (Az. Ws 262/08) gibt dem Beschwerdeführer erst recht nichts an die Hand, denn darin wird ausdrücklich das Gebot der "Kostenneutralität" (und damit das genaue Gegenteil des von ihm behaupteten Inhalts) vertreten. - OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05
Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16
Wenn der Verteidiger allerdings - wie hier - bereits im ersten Rechtszug tätig war, decken die Gebühren gemäß RVG-VV Nrn. 4100 ff. die (bloße) Einlegung der Berufung noch mit ab (§ 19 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 10 Halbsatz 1 RVG); die neue Gebühreninstanz beginnt für diesen Verteidiger damit erst nach der Einlegung der Berufung (vgl. KG, Beschluss vom 02.09.2016 - Az. 4 Ws 125/16, NStZ 2017, 305; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.08.2005 - Az. Ws 626/05, NJW 2006, 1536). - KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16
Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16
Wenn der Verteidiger allerdings - wie hier - bereits im ersten Rechtszug tätig war, decken die Gebühren gemäß RVG-VV Nrn. 4100 ff. die (bloße) Einlegung der Berufung noch mit ab (§ 19 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 10 Halbsatz 1 RVG); die neue Gebühreninstanz beginnt für diesen Verteidiger damit erst nach der Einlegung der Berufung (vgl. KG, Beschluss vom 02.09.2016 - Az. 4 Ws 125/16, NStZ 2017, 305; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.08.2005 - Az. Ws 626/05, NJW 2006, 1536).