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   LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16   

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https://dejure.org/2018,9748
LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16 (https://dejure.org/2018,9748)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16.04.2018 - 18 Qs 28/16 (https://dejure.org/2018,9748)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16. April 2018 - 18 Qs 28/16 (https://dejure.org/2018,9748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerwechsel, Gebührenanspruch des neuen Verteidigers, Gebot der Kostenneutralität

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG-VV Nr. 4100, Nr. 4101, Nr. 4124, Nr. 4125; RVG § 19 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 10 Hs. 1, § 33 Abs. 3, Abs. 8, § 48, § 56 Abs. 2 S. 1
    Pflichtverteidigerwechsel: Gebührenanspruch des neuen Verteidigers und das Gebot der Kostenneutralität

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerwechsel, Gebührenanspruch des neuen Verteidigers, Gebot der Kostenneutralität

  • rewis.io

    Pflichtverteidigerwechsel: Gebührenanspruch des neuen Verteidigers und das Gebot der Kostenneutralität

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigerwechsel und Gebot der Kostenneutralität

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 28.07.2008 - Ws 262/08
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16
    Der besonders herausgestellte Beschluss des OLG Braunschweig vom 28.07.2008 (Az. Ws 262/08) gibt dem Beschwerdeführer erst recht nichts an die Hand, denn darin wird ausdrücklich das Gebot der "Kostenneutralität" (und damit das genaue Gegenteil des von ihm behaupteten Inhalts) vertreten.
  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16
    Wenn der Verteidiger allerdings - wie hier - bereits im ersten Rechtszug tätig war, decken die Gebühren gemäß RVG-VV Nrn. 4100 ff. die (bloße) Einlegung der Berufung noch mit ab (§ 19 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 10 Halbsatz 1 RVG); die neue Gebühreninstanz beginnt für diesen Verteidiger damit erst nach der Einlegung der Berufung (vgl. KG, Beschluss vom 02.09.2016 - Az. 4 Ws 125/16, NStZ 2017, 305; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.08.2005 - Az. Ws 626/05, NJW 2006, 1536).
  • KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 16.04.2018 - 18 Qs 28/16
    Wenn der Verteidiger allerdings - wie hier - bereits im ersten Rechtszug tätig war, decken die Gebühren gemäß RVG-VV Nrn. 4100 ff. die (bloße) Einlegung der Berufung noch mit ab (§ 19 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 10 Halbsatz 1 RVG); die neue Gebühreninstanz beginnt für diesen Verteidiger damit erst nach der Einlegung der Berufung (vgl. KG, Beschluss vom 02.09.2016 - Az. 4 Ws 125/16, NStZ 2017, 305; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.08.2005 - Az. Ws 626/05, NJW 2006, 1536).
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