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   LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05   

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https://dejure.org/2006,3458
LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05 (https://dejure.org/2006,3458)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05 (https://dejure.org/2006,3458)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 18 Sa 1083/05 (https://dejure.org/2006,3458)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Betriebsunfall bei nicht genehmigter Nebentätigkeit, Treuwidrigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG, § 242 BGB, § 115 Abs. 1 SGB X
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Betriebsunfall bei nicht genehmigter Nebentätigkeit, Treuwidrigkeit

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers des Hauptarbeitsverhältnisses zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei einem Betriebsunfall anlässlich der Ausübung einer Nebentätigkeit; Folgen eines fehlenden Verschuldens bei der Verursachung des Betriebsunfalls; Auswirkungen einer ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EFZG § 3 Abs. 1; ; EFZG § 4 Abs. 1; ; BGB § 242; ; SGB X § 115 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung durch Hauptarbeitgeber bei unverschuldetem Betriebsunfall während nicht genehmigter Nebentätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung bei Unfall im Nebenjob

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung auch bei Arbeitsunfall während Nebentätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 195/81

    Lohnfortzahlung bei nicht genehmigter Nebentätigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Es kommt auch hier allein darauf an, ob ein leichtfertiges oder grob fahrlässiges Verhalten zu bejahen ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 19.10.1993 - 5 AZR 185/81 - NJW 1984, 1706; Schmitt EFZG 5. Aufl., § 3 Rdnr. 130 m.w.N.; Boecken, NZA 2001, 233 ff).

    aa) Etwas anderes gilt, wenn diese Nebentätigkeit besonders gefährlich oder für den Arbeitnehmer zu schwer war (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 19.10.1983 - 5 AZR 185/81 - NJW 1984, 1706).

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Der Anspruchsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X führt nicht dazu, dass der Arbeitgeber von den Beiträgen entlastet wird, die er aus dem geschuldeten Bruttoentgelt zu entrichten hat (vgl. zum Nettokrankengeld: BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 - ZTR 2003, 466).
  • BAG, 07.11.1975 - 5 AZR 459/74

    Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung - Lohnfortzahlungs im Krankheitsfall -

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Insoweit gilt für diese Tätigkeit in einem zweiten Arbeitsverhältnis nichts anderes als für eine selbständige Nebentätigkeit oder eine Betätigung in der Freizeit (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.04.1982 - 5 AZR 119/79 - NJW 1983, 2009; BAG, Urteil vom 07.11.1975 - 5 AZR 459/74 - AP § 1 LFZG Nr. 38).
  • BAG, 21.04.1982 - 5 AZR 1019/79

    Voraussetzungen der schuldhaften Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Durch den Abschluss des Vertrages ist die Erkrankung nicht verursacht worden (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.04.1982 - 5 AZR 1019/79 - NJW 1983, 2900).
  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 421/63

    Arbeitsunfähigkeit - Krankengeldzuschuß

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Bei einem Arbeitsunfall - wie im vorliegenden Fall - kann Verschulden insbesondere dann zu bejahen sein, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen Anordnungen des Arbeitgebers oder gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 25.06.1964 - 2 AZR 421/63 - AP ArbKrankhG, § 1 Nr. 38; LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2002 - 4 Sa 405/02 - Schmitt EFZG 5. Aufl., § 3 Rdnr. 122; Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 27; ErfK Dörner, 6. Aufl., § 3 Rdnr. 50).
  • LAG Berlin, 31.03.1981 - 3 Sa 54/80

    Lohnfortzahlung bei selbst verschuldetem Arbeitsunfall durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Nur wenn er in diesem Fall die Schutzkleidung nicht benutzt, handelt er grob fahrlässig (vgl. z.B. LAG Berlin, Urteil vom 31.03.1981 - 3 Sa 54/80 - DB 1982, 707; Schmitt EFZG 5. Aufl., § Rdnr. 123; MünchK, Schaub § 616 Rdnr. 64).
  • BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87

    Mögliche Wertung des Verhaltens eines Alkoholikers, der nüchtern mit seinem

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Das Gesetz schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.03.1987 - 5 AZR 739/85 - DB 1987, 1495; BAG, Urteil vom 07.10.1987 - 5 AZR 116/86 - DB 1988, 403; BAG, Urteil vom 30.03.1988 - 5 AZR 42/87 - AP LFZG § 1 Nr. 77; LAG Hamm, Urteil vom 24.09.2003 - 18 Sa 785/03 - NZA RR 2004, 61; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 111; Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 26; ErfK/Dörner, 6. Aufl., § 3 Rdnr. 46).
  • BAG, 11.03.1987 - 5 AZR 739/85

    Entgeltfortzahlung bei Unfall nach Alkoholmißbrauch

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Das Gesetz schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.03.1987 - 5 AZR 739/85 - DB 1987, 1495; BAG, Urteil vom 07.10.1987 - 5 AZR 116/86 - DB 1988, 403; BAG, Urteil vom 30.03.1988 - 5 AZR 42/87 - AP LFZG § 1 Nr. 77; LAG Hamm, Urteil vom 24.09.2003 - 18 Sa 785/03 - NZA RR 2004, 61; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 111; Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 26; ErfK/Dörner, 6. Aufl., § 3 Rdnr. 46).
  • LAG Hamm, 24.09.2003 - 18 Sa 785/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Mitverschulden, Verletzung bei

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Das Gesetz schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.03.1987 - 5 AZR 739/85 - DB 1987, 1495; BAG, Urteil vom 07.10.1987 - 5 AZR 116/86 - DB 1988, 403; BAG, Urteil vom 30.03.1988 - 5 AZR 42/87 - AP LFZG § 1 Nr. 77; LAG Hamm, Urteil vom 24.09.2003 - 18 Sa 785/03 - NZA RR 2004, 61; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 111; Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 26; ErfK/Dörner, 6. Aufl., § 3 Rdnr. 46).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
    Das Gesetz schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.03.1987 - 5 AZR 739/85 - DB 1987, 1495; BAG, Urteil vom 07.10.1987 - 5 AZR 116/86 - DB 1988, 403; BAG, Urteil vom 30.03.1988 - 5 AZR 42/87 - AP LFZG § 1 Nr. 77; LAG Hamm, Urteil vom 24.09.2003 - 18 Sa 785/03 - NZA RR 2004, 61; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 111; Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 26; ErfK/Dörner, 6. Aufl., § 3 Rdnr. 46).
  • LAG Hamm, 07.03.2007 - 18 Sa 1839/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Betriebsunfall, Verschulden, Zahlung von

    Das Gesetz schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.03.1987 - 5 AZR 739/85 - DB 1987, 1495; BAG, Urteil vom 07.10.1987 - 5 AZR 116/86 - DB 1988, 403; BAG, Urteil vom 30.03.1988 - 5 AZR 42/87 - AP LFZG § 1 Nr. 77; LAG Hamm, Urteil vom 24.09.2003 - 18 Sa 785/03 - NZA RR 2004, 68; LAG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05 - NZA RR 2006, 401; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 111; Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 26; ErfK/Dörner, 7. Aufl., § 3 EFZG Rdnr. 46).

    Bei einem Arbeitsunfall - wie im vorliegenden Fall - kann Verschulden insbesondere dann zu bejahen sein, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen Anordnungen des Arbeitgebers oder gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 25.06.1964 - 2 AZR 421/63 - AP ArbKrankhG, § 1 Nr. 38; LAG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05 - NZA RR 2006, 406; LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2002 - 4 Sa 405/02 - Schmitt EFZG 5. Aufl., § 3 Rdnr. 122; Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 27; ErfK/Dörner, 7. Aufl., § 3 EFZG Rdnr. 50).

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