Rechtsprechung
LAG Berlin, 22.06.2006 - 18 Sa 385/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Einholung der Zustimmung der zuständigen Behörde vor Ausspruch der Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen; Bedeutung der Kenntniserlangung des Betreuers von der Kündigung für den wirksamen Zugang der Kündigung eines schwerbehinderten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.04.2015 - XI ZR 234/14
Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Betreuten
Maßgeblich ist allein die objektive Sachlage (LAG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2006 - 18 Sa 385/06, juris Rn. 55; aA LG Oldenburg, WM 2013, 1411).Nur so lässt sich ein effektiver Schutz des unter Einwilligungsvorbehalt stehenden geschäftsfähigen Betreuten, der, wie dargelegt, einem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen gleichzustellen ist, erreichen (LAG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2006 - 18 Sa 385/06, juris Rn. 55).
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06
Kündigung - Klagefrist
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Juni 2006 - 18 Sa 385/06 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. - BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem
Ein Zugang bei dem gesetzlichen Vertreter iSv. § 131 BGB sei dann gegeben, wenn dieser von der Erklärung tatsächlich Kenntnis erlange (LAG Hamm 20. Oktober 1974 - 3 Sa 881/74 - BB 1975, 282; Reichold in jurisPK-BGB 4. Aufl. Band 1 § 131 Rn. 7; so wohl auch LAG Berlin 22. Juni 2006 - 18 Sa 385/06 - zu II 2, 3 der Gründe) .