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   LAG Hamm, 30.07.1997 - 18 Sa 429/97   

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https://dejure.org/1997,6571
LAG Hamm, 30.07.1997 - 18 Sa 429/97 (https://dejure.org/1997,6571)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.07.1997 - 18 Sa 429/97 (https://dejure.org/1997,6571)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 18 Sa 429/97 (https://dejure.org/1997,6571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Voraussetzungen eines Anspruchs aus einem Sozialplan; Vorliegen des persönlichen Geltungsbereiches des Sozialplans; Auslegungsregeln zur Auslegung eines Sozialplans; Sinn und Zweck eines Interessenausgleichs und eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 261
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 64/06

    Abfindungsanspruch

    Dies bedeutet, dass es für einen Anspruch nicht genügt, dass der Arbeitnehmer allein unter den persönlichen Geltungsbereich des Sozialplans fällt sondern sein Arbeitsplatzverlust durch die im Sozialplan bezeichneten und vom Arbeitgeber geplanten und durchgeführten Maßnahmen herbeigeführt wurde (vgl. LAG Hamm NZA-RR 1998, 261).
  • LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 67/06

    Abfindungsanspruch

    Dies bedeutet, dass es für einen Anspruch nicht genügt, dass der Arbeitnehmer allein unter den persönlichen Geltungsbereich des Sozialplans fällt sondern sein Arbeitsplatzverlust durch die im Sozialplan bezeichneten und vom Arbeitgeber geplanten und durchgeführten Maßnahmen herbeigeführt wurde (vgl. LAG Hamm NZA-RR 1998, 261).
  • LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07

    Abfindungsanspruch

    Dies bedeutet, dass es für einen Anspruch nicht genügt, dass der Arbeitnehmer allein unter den persönlichen Geltungsbereich des Sozialplans fällt sondern sein Arbeitsplatzverlust durch die im Sozialplan bezeichneten und vom Arbeitgeber geplanten und durchgeführten Maßnahmen herbeigeführt wurde (vgl. LAG Hamm NZA-RR 1998, 261).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.02.1997 - 1 TaBV 3/97

    Einigungsstelle: Zahl der Beisitzer

    Anmerkung: Hjort, AiB 1998, 529; ders., AuR 1997, 176.
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