Rechtsprechung
LAG Hamm, 30.07.1997 - 18 Sa 429/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Voraussetzungen eines Anspruchs aus einem Sozialplan; Vorliegen des persönlichen Geltungsbereiches des Sozialplans; Auslegungsregeln zur Auslegung eines Sozialplans; Sinn und Zweck eines Interessenausgleichs und eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 11.12.1996 - 2 Ca 1320/96
- LAG Hamm, 30.07.1997 - 18 Sa 429/97
Papierfundstellen
- NZA-RR 1998, 261
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 624/88
Kriterien für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl - als Voraussetzung für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 06.06.1978 - 1 AZR 495/75
Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Betriebsänderung - Anhaltender …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96
Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92
Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74
Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 64/06
Abfindungsanspruch
Dies bedeutet, dass es für einen Anspruch nicht genügt, dass der Arbeitnehmer allein unter den persönlichen Geltungsbereich des Sozialplans fällt sondern sein Arbeitsplatzverlust durch die im Sozialplan bezeichneten und vom Arbeitgeber geplanten und durchgeführten Maßnahmen herbeigeführt wurde (vgl. LAG Hamm NZA-RR 1998, 261). - LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 67/06
Abfindungsanspruch
Dies bedeutet, dass es für einen Anspruch nicht genügt, dass der Arbeitnehmer allein unter den persönlichen Geltungsbereich des Sozialplans fällt sondern sein Arbeitsplatzverlust durch die im Sozialplan bezeichneten und vom Arbeitgeber geplanten und durchgeführten Maßnahmen herbeigeführt wurde (vgl. LAG Hamm NZA-RR 1998, 261). - LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07
Abfindungsanspruch
Dies bedeutet, dass es für einen Anspruch nicht genügt, dass der Arbeitnehmer allein unter den persönlichen Geltungsbereich des Sozialplans fällt sondern sein Arbeitsplatzverlust durch die im Sozialplan bezeichneten und vom Arbeitgeber geplanten und durchgeführten Maßnahmen herbeigeführt wurde (vgl. LAG Hamm NZA-RR 1998, 261). - LAG Schleswig-Holstein, 04.02.1997 - 1 TaBV 3/97
Einigungsstelle: Zahl der Beisitzer
Anmerkung: Hjort, AiB 1998, 529; ders., AuR 1997, 176.