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LAG Hamm, 08.11.2000 - 18 Sa 754/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Tätliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitskollegen; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Notwehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 23.03.2000 - 6 Ca 3118/99
- LAG Hamm, 08.11.2000 - 18 Sa 754/00
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Hagen, 26.08.1982 - 2 Ca 765/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86
Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 08.03.1983 - 3 Sa 903/82
Kündigung: außerordentliche Kündigung - tätliche Auseinandersetzung unter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
Für die Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers an einem ungestörten Betriebsablauf und die durch das gezeigte Verhalten indizierte zukünftige Gefährdung schutzwürdiger Rechtsgüter anderer Arbeitnehmer ist es - soweit nicht eine Notwehrlage bestanden hat - regelmäßig unerheblich, wer den ersten Schlag ausführt und welche Handlung ggf. zu einer Körperverletzung führt (vgl. im Ergebnis auch: LAG Hamm 8. November 2000 - 18 Sa 754/00 - LAGE § 626 BGB Nr. 132; 29. Juli 1994 - 18 (2) Sa 2015/03 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43; LAG Niedersachsen 5. August 2002 - 5 Sa 517/02 - LAGE § 626 BGB Nr. 142;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 668). - LAG Niedersachsen, 05.08.2002 - 5 Sa 517/02
Tätliche Auseinandersetzung unter Kollegen als wichtiger Grund zur …
Ein wichtiger Grund, der den Arbeitgeber an sich zur Kündigung berechtigt, liegt zweifellos in einem tätlichen Angriff eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitskollegen, der zu einer ernstlichen Störung des Betriebsfriedens und der betrieblichen Ordnung führt (BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - NZA 1994, 409; BAG Urteil vom 12.07.1984 - 2 AZR 220/93 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Hamm, Urteil vom 08.11.2000 - 18 Sa 754/00 - Juris und Urteil vom 29.07.1994 - 18 Sa 2015/93 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2005 - 12 Sa 74/05
Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit
Das Bundesarbeitsgericht und auch die ihm folgenden Landesarbeitsgerichte haben - soweit ersichtlich - den Begriff der Tätlichkeit nicht ausdrücklich definiert (vgl. zur Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte etwa LAG Köln 11.12.2002 - 7 Sa 726/02 - juris; LAG Niedersachsen 27.09.2002 - 10 Sa 626/02 - juris; LAG Hamm 08.11.2000 - 18 Sa 754/00 - juris).