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   LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10   

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LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10 (https://dejure.org/2010,18066)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.2010 - 18 Ta 3/10 (https://dejure.org/2010,18066)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 (https://dejure.org/2010,18066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Neuer Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Vergleichsmehrwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht keine genenerelle Verpflichtung eines Gerichts zur ständigen Betreuung von bereits anwaltlich vertretenen Prozesskostenhilfeantragstellern; Genenerelle Verpflichtung eines Gerichts zur ständigen Betreuung von bereits anwaltlich vertretenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich; richterliche Betreuungspflichten im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe und der Vergleichsmehrwert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 21 Ta 10/09

    Konkludenter Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10
    Eine solche konkludente Antragstellung kann in Fällen angenommen werden, in denen Klagerweiterungen oder Vergleichsschlüsse erfolgen nachdem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde, eine Entscheidung über diesen Antrag jedoch noch nicht ergangen ist (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; LAG Düsseldorf 02. Januar 1986 - 7 Ta 409/85 - LAGE § 127 ZPO Nr. 10).

    Ein solches Begehren muss er demnach auch anmelden (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; aA. OLG Zweibrücken 10. August 2006 - 5 WF 99/06 - NJW-RR 2007, 6).

    Eine generelle Verpflichtung des Gerichts, Prozesskostenhilfeantragsteller ständig zu betreuen, besteht nicht (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris).

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2006 - 5 WF 99/06

    Prozesskostenhilfe für Vergleich über "Zugewinnausgleich" zwischen geschiedenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10
    Ein solches Begehren muss er demnach auch anmelden (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; aA. OLG Zweibrücken 10. August 2006 - 5 WF 99/06 - NJW-RR 2007, 6).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10
    D. h., mit Beschluss vom 19.05.2010 konnte Prozesskostenhilfe nur für solche Streitgegenstände bewilligt werden, die zum Bewilligungszeitpunkt überhaupt anhängig waren und die dem die Erfolgsaussichten gemäß § 114 ZPO überprüfenden Arbeitsgericht überhaupt bekannt waren (BGH 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - NJW-RR 2006, 429; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe Rn. 488, 510).
  • LAG Düsseldorf, 02.01.1986 - 7 Ta 409/85

    Bewilligungsbeschluß; Landeskasse; Anfechtbarkeit eines Bewilligungsbeschlusses;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10
    Eine solche konkludente Antragstellung kann in Fällen angenommen werden, in denen Klagerweiterungen oder Vergleichsschlüsse erfolgen nachdem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde, eine Entscheidung über diesen Antrag jedoch noch nicht ergangen ist (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; LAG Düsseldorf 02. Januar 1986 - 7 Ta 409/85 - LAGE § 127 ZPO Nr. 10).
  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    In einem solchen Fall ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Instanz deshalb mangels anderweitiger Anhaltspunkte regelmäßig so zu verstehen, dass sie auch einen Mehrvergleich erfassen soll (LAG Köln 23. Juli 2012 - 1 Ta 153/12 -; LAG Baden-Württemberg 1. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 -; GMP/Germelmann § 11a Rn. 58; Zwanziger in Kittner/Zwanziger/Deinert Arbeitsrecht 7. Aufl. § 145 Rn. 14b; Tiedemann ArbRB 2012, 193; nur bei Vorliegen besonderer Umstände: LAG Düsseldorf 10. August 2010 - 3 Ta 445/10 -; LAG Schleswig-Holstein 4. August 2009 - 1 Ta 138e/09 -; Thüringer LAG 17. November 2002 - 8 Ta 119/02 -; aA LAG Rheinland-Pfalz 28. Dezember 2011 - 6 Ta 275/11 -; Hessisches LAG 25. November 2003 - 13 Ta 356/03 -; GK-ArbGG/Bader Stand April 2014 § 11a Rn. 40 ff.; Stein/Jonas/Bork § 119 Rn. 7) .
  • LAG Hessen, 06.02.2014 - 17 Ta 478/13

    Prozesskostenhilfe - Vergleichsmehrwert

    cc) Der Annahme eines konkludenten oder stillschweigenden Antrags steht zunächst allerdings nicht entgegen, dass eine solche nur in Betracht zu ziehen sei, wenn der Vergleichsschluss nach Antragstellung aber vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgte ( LAG Baden-Württemberg 01. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 - nv., juris ).

    Unabhängig davon, dass auch das Beschwerdegericht einen Hinweis des oder der Vorsitzenden für sinnvoll erachtet, der bisherige Prozesskostenhilfeantrag erstrecke sich nicht auf einen etwaigen Mehrvergleich, betrifft § 139 ZPO nur die materielle Prozessleitung im Hinblick auf den Streitgegenstand, bestanden über § 11a Abs. 1 Satz 2 ArbGG a.F. hinausgehende Hinweispflichten nicht und besteht keine generelle Verpflichtung des Gerichts, Prozesskostenhilfeantragsteller ständig zu betreuen ( LAG Baden-Württemberg 01. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 - aaO ).

  • LAG Köln, 23.07.2012 - 1 Ta 153/12

    Prozesskostenhilfe; Erstreckung auf einen Vergleich mit Mehrwert

    Denn die ausdrückliche Erstreckung des PKH-Antrags ist in diesen Fällen regelmäßig nur vergessen worden (LAG Köln v. 18.04.1996 - 4 Ta 265/95 - LAGE § 127 ZPO Nr. 25; LAG Baden-Württemberg v. 01.10.2010 - 18 Ta 3/10 - bei juris; LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 -, OLG Zweibrücken v. 10.08.2006 - 5 WF 99/06 - NJW-RR 2007, 7; LAG Köln v. 08.03.2012 - 5 Ta 129/11 - Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, a.a.O. Rn 511 u. Rn 80 Fn 19; Tiedemann ArbRB 2012, 193 ff (195)).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 25 Ta 2265/10

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kosten - Vergleichsmehrwert

    Dies gilt aber nur insoweit, als sich der Vergleichsinhalt auf den Streitgegenstand des Rechtsstreits beschränkt (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 - juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 06. Februar 2009 - 4 Ta 170/08 - JurBüro 2009, 262).

    Hierauf ist vom Gericht auch nicht nach § 139 ZPO hinzuweisen, denn diese Vorschrift verlangt nicht, auf eine Antragserweiterung hinzuwirken (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 - juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 06. Februar 2009 - 4 Ta 176/08 - JurBüro 2009, 262; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 7 Ta 129/07 - juris).

  • LAG Hessen, 16.09.2019 - 4 Ta 67/19

    1. Das BAG hat entschieden, dass in aller Regel von einem konkludenten Antrag

    Der Antragsteller weiß in einem solchen Fall, dass er (erneut) aktiv werden muss, wenn er eine inhaltliche Erweiterung des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erreichen will (LAG Baden-Württemberg 1. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 - Juris) .
  • LAG Hamm, 20.12.2022 - 14 Ta 194/22

    Anforderungen an die Beantragung der ergänzenden Prozesskostenhilfe für einen

    Der Antragsteller wisse in einem solchen Fall, dass er (erneut) aktiv werden müsse, wenn er eine inhaltliche Erweiterung des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erreichen will (ebenso LAG Baden-Württemberg 1. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 - juris, Rn. 13 f.).
  • LAG Hamm, 13.03.2023 - 14 Ta 35/23

    Konkludenter Antrag auf Prozesskostenhilfe im Rahmen des Vergleichsschlusses nach

    Der Antragsteller wisse in einem solchen Fall, dass er (erneut) aktiv werden müsse, wenn er eine inhaltliche Erweiterung des Beschlusses über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erreichen will (ebenso LAG Baden-Württemberg 1. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 - juris, Rn. 13 f.).
  • LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Ergänzend sei Folgendes (mit LAG Baden-Württemberg 01.10.2010 - 18 Ta 3/10 - juris) ausgeführt:.
  • LAG Hessen, 14.10.2013 - 13 Ta 294/13

    Vergleich mit Mehrwert und Prozesskostenhilfe

    30 Die gelegentlich unternommenen Versuche, die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den "Mehrwert" mitverglichener Ansprüche im Wege der Auslegung des ursprünglichen Prozesskostenhilfeantrags oder durch einen im Vorfeld gestellten "Erstreckungsantrag" zu erreichen, müssen scheitern (vgl. etwa LAG Berlin vom 19. August 1992 - 12 Ta 8/92 - LAGE Nr. 7 zu § 117 ZPO; LAG Köln vom 28. Februar 1990 - 10 Ta 287/89 - MDR 1990, 797 und vom 23. Juli 2012 - 1 Ta 153/12 -, zitiert nach juris; LAG Thüringen vom 17. November 2002 - 8 Ta 119/02 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 12. Januar 2010 -3 Ta 581/09 -, zit. nach juris; differenzierend LAG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2010 -18 Ta 3/10 -, zit. nach juris).
  • LAG Hessen, 15.05.2015 - 2 Ta 22/15

    § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 ZPO

    Die Arbeitsgerichte sind nicht gehalten, Prozesskostenhilfeantragsteller ständig zu betreuen und auf eine im Hinblick auf die begehrte Prozesskostenhilfe günstige Antragstellung hinzuwirken (vgl. BAG Baden-Württemberg. Beschluss vom 1. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 - Rz. 17, zitiert nach [...]; LAG Hessen, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 17 Ta 478/13 - Rz. 35, zitiert nach [...]).
  • LAG Sachsen, 14.12.2015 - 4 Ta 74/15

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei fehlendem

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