Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
Kündigung als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB
- rabüro.de
Kündigung als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses des angestellten Geschäftsführers eines Wirtschaftsförderungsvereins einer kommunalen Gebietskörperschaft
- rechtsportal.de
BGB § 611 ; BGB § 612a ; BGB § 626 Abs. 1
Wirksamkeit der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses des angestellten Geschäftsführers eines Wirtschaftsförderungsvereins einer kommunalen Gebietskörperschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung eines Geschäftsführers eines eingetragenen Vereins als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kündigung als Maßnahme i.S.v. § 612 a BGB
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.12.2014 - 19 O 118/14
- OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Die Zulassung neuen Vorbringens nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO setzt aber auch voraus, dass die Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien beeinflusst hat und daher (mit-) ursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert; dies ist insbesondere der Fall, wenn das erstinstanzliche Gericht durch seine Hinweise die Partei dazu veranlasst hat, keine weiteren Bemühungen zur Vervollständigung des Vortrages zu einem bestimmten Gesichtspunkt mehr zu unternehmen (vgl. BGH, Urteil v. 23.9.2004 - VII ZR 173/03, MDR 2005, 206). - BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Dieser wiederum folgt aus den getroffenen Vereinbarungen oder aus der tatsächlichen Durchführung des Vertrages (vgl. BAG, Urteil v. 3.6.1998 - 5 AZR 565/97, NJW 1998, 3661 [BAG 03.06.1998 - 5 AZR 656/97] ). - LAG Hessen, 11.11.1991 - 16 Sa 745/91
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Zwar erlangt derjenige, der zum besonderen Vertreter bestellt wird, die Stellung eines zusätzlichen Organs des Vereins, § 612a BGB nimmt jedoch, anders als andere arbeitsrechtliche Gesetze (z.B. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG), die Mitglieder des Organs einer juristischen Person nicht automatisch von seinem Anwendungsbereich aus (vgl. Hess. LAG, Urt. v. 11.11.1991 - 16 Sa 745/91, BeckRS 19991 30447821).
- BGH, 03.11.2003 - II ZR 158/01
Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Eine abweichende Beurteilung in Bezug auf die Anwendbarkeit des § 612a BGB legt ferner nicht die Rechtsprechung nahe, welche die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers ohne Rücksicht auf die zugrunde liegenden Motive für zulässig hält (vgl. BGH, Urteil v. 3.11.2003 - II ZR 158/01, NJW-RR 2004, 540), denn die Stellung eines Geschäftsführers einer GmbH ist auf die Position des Klägers nicht übertragbar. - BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86
Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Eine solche Benachteiligung ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber einer zulässigen Rechtsausübung eines Arbeitnehmers mit einer Vereinbarung oder Maßnahme begegnet, die der Arbeitgeber gegenüber dem Betroffenen oder gegenüber einem anderen, in seiner Rechtsstellung und Funktion vergleichbarem Arbeitnehmer, der die ihm zustehenden Rechte nicht ausgeübt hat, nicht vorgenommen hätte (vgl. BAG, Urteil v. 2.4.1987 - 2 AZR 227/86, NZA 1988, 18). - BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Als "Maßnahmen" i.S.d. § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (BAG, Urteil v. 22.9.2005 - 6 AZR 607/04, NZA 2006, 429 ff.). - BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03
Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Erfährt die Partei dagegen erst aus der Begründung des Urteils, dass das erstinstanzliche Gericht einen bestimmten zwischen den Parteien streitigen Gesichtspunkt für unerheblich hält, so ist kein Grund ersichtlich, der Partei allein deswegen zu den vom Erstrichter nicht behandelten Tatbestandsmerkmalen neues Vorbringen zu ermöglichen (vgl. BGH Urteil v. 19.2.2004 - III ZR 147/03, BGHR ZPO § 531 Abs. 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel 1). - BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 710/85
Zeugnis - Zeitpunkt der Erteilung - Zwischenzeugnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Diesen Zweck kann nach tatsächlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur ein Zeugnis erfüllen, das sich ausführlich über Führung und Leistung äußert (vgl. BAG, Urteil v. 27.2.1987 -5 AZR 710/85, NZA 1987, 628). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
(2) Der Kläger hat danach aufgrund des wirksamen Arbeitsvertrages gegen den Beklagten einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus (vgl. BAG, Beschluss v. 27.2.1985 - 1 GS 1/84, BAGE 48, 122 ff.). - BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01
Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15
Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG, Urteil v. 12.6.2002 -10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312 ff.).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - I-18 U 10/15 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen gegen eine Frachtlohnforderung schließt eine Schadenersatzklage nach Art. 31 CMR nicht aus