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   OLG München, 29.06.2015 - 18 U 11/15 Pre   

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https://dejure.org/2015,23063
OLG München, 29.06.2015 - 18 U 11/15 Pre (https://dejure.org/2015,23063)
OLG München, Entscheidung vom 29.06.2015 - 18 U 11/15 Pre (https://dejure.org/2015,23063)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 18 U 11/15 Pre (https://dejure.org/2015,23063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Berichterstattung über den Genesungsprozess eines verunfallten bekannten Motorsportlers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 10.12.2014 - 9 O 17263/14

    Unterlassungsanspruch, Wortberichterstattung, Gesundheitszustand, Unfall,

    Auszug aus OLG München, 29.06.2015 - 18 U 11/15
    9 O 17263/14 LG München I.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 10.12.2014 (Az.: 9 O 17263/14) wird zurückgewiesen.

    Das am 10.12.2014 verkündete Urteil des Landgerichts München I (9 O 17263/14) wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 10.12.2014 (Az.: 9 O 17263/14) ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmitte! offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 256/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Auszug aus OLG München, 29.06.2015 - 18 U 11/15
    Die Kriterien, anhand derer bei der Wortberichterstattung über den Gesundheitszustand Prominenter die widerstreitenden Interessen des Betroffenen am Schutz seines Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK) und das ebenfalls geschützte Äußerungsinteresse des Berichtenden (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK) gegeneinander abzuwägen sind, haben durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits eine hinreichende Klärung erfahren (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 256/06, Rn. 20 ff.; Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 191/10, Rn. 13 ff., sämtl. Entscheidungen zitiert nach juris).
  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 191/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der

    Auszug aus OLG München, 29.06.2015 - 18 U 11/15
    Die Kriterien, anhand derer bei der Wortberichterstattung über den Gesundheitszustand Prominenter die widerstreitenden Interessen des Betroffenen am Schutz seines Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK) und das ebenfalls geschützte Äußerungsinteresse des Berichtenden (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK) gegeneinander abzuwägen sind, haben durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits eine hinreichende Klärung erfahren (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 256/06, Rn. 20 ff.; Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 191/10, Rn. 13 ff., sämtl. Entscheidungen zitiert nach juris).
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   OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15 Pre   

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https://dejure.org/2015,20399
OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15 Pre (https://dejure.org/2015,20399)
OLG München, Entscheidung vom 27.05.2015 - 18 U 11/15 Pre (https://dejure.org/2015,20399)
OLG München, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 18 U 11/15 Pre (https://dejure.org/2015,20399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Berichterstattung über den Genesungsprozess eines verunfallten bekannten Motorsportlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt das Grundgesetz dem Einzelnen im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung einen unantastbaren Bereich zur Entfaltung seiner Persönlichkeit, der wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt und einer Einschränkung durch Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich ist (BVerfG, Beschluss vom 31.01.1979 - 2 BvR 454/71, Rn. 30; BGH, Urteil vom 25.10.2011 -VI ZR 332/09, Rn. 11, jeweils zitiert nach juris).

    Der absolute Schutz entfällt jedenfalls, wenn der Grundrechtsträger den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet, bestimmte, an sich dem unantastbaren Kernbereich zuzurechnende Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit zugleich die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BGH, Urteil vom 25.10.2011 -VI ZR 332/09, Rn. 12 m. w. N.).

    Der Schutz der Privatsphäre umfasst insbesondere Sachverhalte, deren öffentliche Erörterung und Zurschaustellung als unschicklich gilt und deren Bekanntwerden als peinlich empfunden wird (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 332/09, Rn. 15).

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

    Auszug aus OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15
    Zur Privatsphäre - auch einer Person des öffentlichen Interesses - gehört grundsätzlich die eigene Erkrankung, wobei Ausnahmen allenfalls bei einem besonderen Personenkreis wie beispielsweise wichtigen Politikern, Wirtschaftsführern oder Staatsoberhäuptern bestehen können (BGH, Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 291/10, Rn. 17 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.03.1972-2 BvR 28/71, Rn. 23 f.).

    Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.09.2012 (Az.. VI ZR 291/10) kann sich die Beklagte zur Stützung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung nicht berufen, in dieser Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die angegriffene Wortberichterstattung nicht zuletzt deshalb als zulässig angesehen, weil diese sich auf die Wiedergabe der in der Öffentlichkeit längst bekannten wahren Tatsache der Erkrankung der damaligen Klägerin beschränkt hatte und keinerlei konkrete Aussagen zu Art und Ursache der Erkrankung gemacht wurden (BGH a. a. O., Rn. 21 f.).

  • LG München I, 10.12.2014 - 9 O 17263/14

    Unterlassungsanspruch, Wortberichterstattung, Gesundheitszustand, Unfall,

    Auszug aus OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15
    9 O 17263/14 LG München I.

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.12.2014, Az. 9 O 17263/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  • OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 7 U 16/10

    Gewährleistungsbürgschaft durch eine Kautionsversicherung für einen

    Auszug aus OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15
    Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn die krankheitsbedingte Hilflosigkeit eines Menschen in ihrem ganzen Ausmaß zur Schau gestellt wird (vgl. hierzu OLG Hamburg, Urteil vom 06.07.2010 - 7 U 16/10, Rn. 18 f.).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt das Grundgesetz dem Einzelnen im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung einen unantastbaren Bereich zur Entfaltung seiner Persönlichkeit, der wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt und einer Einschränkung durch Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich ist (BVerfG, Beschluss vom 31.01.1979 - 2 BvR 454/71, Rn. 30; BGH, Urteil vom 25.10.2011 -VI ZR 332/09, Rn. 11, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

    Auszug aus OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15
    Ob ein Sachverhalt die Intim- oder nur die Privatsphäre betrifft, hängt auch davon ab, in welchem Umfang Einzelheiten berichtet werden (BGH, Urteil vom 19.03.2013 - VI ZR 93/12, Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15
    Zur Privatsphäre - auch einer Person des öffentlichen Interesses - gehört grundsätzlich die eigene Erkrankung, wobei Ausnahmen allenfalls bei einem besonderen Personenkreis wie beispielsweise wichtigen Politikern, Wirtschaftsführern oder Staatsoberhäuptern bestehen können (BGH, Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 291/10, Rn. 17 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.03.1972-2 BvR 28/71, Rn. 23 f.).
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