Weitere Entscheidungen unten: LSG Bayern, 19.12.2006 | SG Frankfurt/Oder, 09.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - I-18 U 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6067
OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - I-18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,6067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2006 - I-18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,6067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - I-18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,6067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Strafrechtsentschädigung, Vorteilsausgleichung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StREG § 7, BRAGO § 83 Abs. 3
    Strafrechtsentschädigung, Vorteilsausgleichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorteilsausgleichung durch Anrechnung von ersparten Verpflegungskosten auf Verteidigergebühren; Kongruenz als Voraussetzung für die Durchführbarkeit der Vorteilsausgleichung; Zusammenhang zwischen der Unterbringung und Verpflegung in einer Haftanstalt und dem Entstehen ...

  • Judicialis

    StREG § 7; ; BRAGO § 83 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StREG § 7; BRAGO § 83 Abs. 3
    Strafrechtsentschädigung - Vorteilsausgleichung durch Anrechnung von ersparten Verpflegungskosten auf Verteidigergebühren; Gebührenrahmen für Entschädigungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2336
  • NStZ-RR 2006, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - 18 U 12/06
    Die Richtigkeit dieses Ergebnisses bestätigt auch der Vergleich mit der Rechtslage bei Körperverletzungen, bei denen anerkannt ist, dass die durch einen Krankenhausaufenthalt ersparten Verpflegungsaufwendungen allenfalls von den Heilungskosten abgezogen werden können, aber nicht vom Verdienstausfallschaden (BGH NJW 1980, 1787 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1983 - 2 Ss OWi 581/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - 18 U 12/06
    Vielmehr hat das Landgericht zu Recht festgehalten, dass nur solche Nachteile, die unmittelbare Folgen des Verlustes der persönlichen Freiheit sind, im Kongruenzverhältnis zu Unterkunft und Verpflegung in der Haftanstalt und den dadurch ersparten Kosten stehen, nicht aber Rechtsanwalts- einschließlich Verteidigerkosten (so auch Baukelmann, Anm. zu LG Frankfurt 29.06.1983, NStZ 1985, 32; Schätzler-Kunz, § 7 Rdz. 84).
  • LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08

    Zahlung der vollen Verteidigerkosten für die Beendigung einer Untersuchungshaft

    Allein die Tatsache, dass es sich um einen inhaftierten Mandanten handelte, rechtfertigt keine Erhöhung der Regelgebühr (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2336 [OLG Düsseldorf 10.05.2006 - 18 U 12/06] ).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22033
LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,22033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.12.2006 - L 18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,22033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - L 18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,22033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall (Wegeunfall); Innerer Zusammenhang zwischen dem konkreten unfallbringenden Verhalten und dem generell versicherten Tätigkeitsbereich des Versicherten als Voraussetzung für einen Wegeunfall; Eintritt des Unfalls während ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Wegeunfall - Abweg - Ende der Unterbrechung - Wiedererreichen des verlassenen Verkehrsraums

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 543
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06
    Die Besorgung von Nahrungsmitteln stellt wie andere vorbereitende Handlungen eine unversicherte Verrichtung dar, weil sie auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anfallen würde und daher dem privaten - unversicherten - Bereich zuzurechnen ist (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24, BSG SozR 2200 § 548 Nr. 97, BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).

    Aus dieser betriebsbezogenen Handlungstendenz und der Betriebsbedingtheit des Weges zur Nahrungaufnahme folgt der wesentliche innere Zusammenhang zwischen der betrieblichen Tätigkeit und dem nach oder von der Nahrungsaufnahme unternommenen Weg (BSGE 4, 219, 223; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 mwN).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06
    Diese Rechtsprechung hat das BSG mit Urteil vom 09.12.2003 (SozR 4-2700 § 8 Nr. 3) jedenfalls zum Teil aufgegeben.
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06
    Das Ende der Unterbrechung ist erst wieder anzunehmen, wenn der Versicherte den Bereich des den Weg der Tätigkeit darstellenden öffentlichen Verkehrsraumes wieder erreicht hat und den Weg mit der Handlungstendenz fortsetzt, nach Hause oder zum Ort der Tätigkeit zu gelangen (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).
  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06
    Aus dieser betriebsbezogenen Handlungstendenz und der Betriebsbedingtheit des Weges zur Nahrungaufnahme folgt der wesentliche innere Zusammenhang zwischen der betrieblichen Tätigkeit und dem nach oder von der Nahrungsaufnahme unternommenen Weg (BSGE 4, 219, 223; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 mwN).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06
    Zur Dauer der Unterbrechung beim privaten Aufsuchen eines direkt an der für den Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit benutzten Straße liegenden Geschäftes hat das BSG nach der früheren Rechtsprechung darauf abgestellt, dass die notwendige räumliche Unterbrechung des Weges von oder nach dem Ort der Tätigkeit erst dann beginnt, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum der Straße verlassen hat (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44, BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14: mit dem Betreten der nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zugehörigen und zum Geschäft führenden Stufen).
  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 134/75

    Unfallversicherungsschutz - Versicherter Arbeitsweg - Weg zur Arbeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06
    Es kommt darauf an, ob die Unterbrechung üblicherweise örtlich und zeitlich noch als Teil des versicherten Weges in seiner Gesamtheit angesehen werden kann (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 21).
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Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Oder, 09.10.2008 - S 18 U 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,66358
SG Frankfurt/Oder, 09.10.2008 - S 18 U 12/06 (https://dejure.org/2008,66358)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09.10.2008 - S 18 U 12/06 (https://dejure.org/2008,66358)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - S 18 U 12/06 (https://dejure.org/2008,66358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,66358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

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