Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - I-18 U 126/13, 18 U 126/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46051
OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - I-18 U 126/13, 18 U 126/13 (https://dejure.org/2013,46051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2013 - I-18 U 126/13, 18 U 126/13 (https://dejure.org/2013,46051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - I-18 U 126/13, 18 U 126/13 (https://dejure.org/2013,46051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer eines Spediteurs in der Insolvenz des Frachtführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Direktanspruch eines Transportversicherers nach dem VVG beim Fehlen einer Pflichtversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Direktanspruch eines Transportversicherers nach dem VVG beim Fehlen einer Pflichtversicherung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bremen, 02.08.2011 - 3 AR 6/11

    Zuständigkeitsbestimmung; Streitgenossenschaft; Direktanspruch;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13
    Auch die Rechtsprechung hat sich diesem Verständnis angeschlossen (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011 - 3 AR 6/11 - zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.06.2012 - 5 W 1109/12 - zitiert nach juris).

    Außerhalb der Pflichtversicherung sah der Gesetzgeber keinen Anlass, einen Direktanspruch des Geschädigten zu statuieren, weil eine nicht obligatorische Haftpflichtversicherung vom Versicherungsnehmer ausschließlich deshalb abgeschlossen wird, um sein eigenes Vermögen für den Fall zu schützen, dass Schadensersatzansprüche an ihn gerichtet werden (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011 - 3 AR 6/11, zitiert nach juris n.w.N.).

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13
    Damit hat die Klägerin hinreichend deutlich gemacht, dass sie nicht nur gemäß § 110 VVG unmittelbar gegen den Versicherer vorgeht, sondern ihre daneben bestehende Möglichkeit wahrnimmt, ohne Umweg über das zeitintensive insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren unmittelbar eine Zahlungsklage gegen den Insolvenzverwalter zu erheben (vgl. zu dieser Möglichkeit: Langscheid, in: Römer/Langscheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 110 VVG Rdnr. 5; BGH, Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 311/12 , BeckRS 2013, 14787; OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2012 - 18 U 236/10, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10

    Hinweispflicht Absender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13
    Damit hat die Klägerin hinreichend deutlich gemacht, dass sie nicht nur gemäß § 110 VVG unmittelbar gegen den Versicherer vorgeht, sondern ihre daneben bestehende Möglichkeit wahrnimmt, ohne Umweg über das zeitintensive insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren unmittelbar eine Zahlungsklage gegen den Insolvenzverwalter zu erheben (vgl. zu dieser Möglichkeit: Langscheid, in: Römer/Langscheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 110 VVG Rdnr. 5; BGH, Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 311/12 , BeckRS 2013, 14787; OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2012 - 18 U 236/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.03.2009 - IV ZR 298/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftpflicht des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 18.03.2009(IV ZR 298/06, r + s 2009, 242 f.) darauf verweist, dass eine kombinierte Versicherung vorliege, die dem Versicherungsvertrag insgesamt das Gepräge einer Pflichtversicherung gebe, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Nürnberg, 21.06.2012 - 5 W 1109/12

    Insolvenz eines haftpflichtversicherten Schädigers: Voraussetzungen für ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13
    Auch die Rechtsprechung hat sich diesem Verständnis angeschlossen (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011 - 3 AR 6/11 - zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.06.2012 - 5 W 1109/12 - zitiert nach juris).
  • BGH, 17.03.2004 - IV ZR 268/03

    Anerkennung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13
    Eine solche Feststellung kann auch durch ein Anerkenntnis der Schadensersatzforderung erfolgen, sei es durch den nicht insolventen Versicherungsnehmer, sei es durch den Insolvenzverwalter (vgl. BGH, Urteil 17.03.2004 - IV ZR 268/03 -, BeckRS 2004, 03558).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13
    Wird daraus unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so steht der entsprechenden Auslegung auch nicht entgegen, dass der Kläger irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person gewählt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 26.10.2006 - 6 U 208/05

    Verkehrshaftungsversicherung: Wirksamkeit der Abbedingung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13
    Auch der BGH stellt in den Mittelpunkt seiner Begründung den Umstand, dass eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für sämtliche versicherten Risiken gelten sollte, nur einheitlich betrachtet werden könne (vgl. BGH, a.a.O., 243; OLG Hamburg, Urteil vom 26.10.2006 - 6 U 208/05, BeckRS 2007, 12439).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2024 - 8 U 3/22
    § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG ist nur auf Pflichtversicherungen im Sinne von § 113 Abs. 1 VVG anwendbar (vgl. MüKo VVG/Langheid/Wandt/Brand, § 113 Rn. 6 f.; Prölss/Martin/Klimke, VVG, § 113 Rn. 1; BeckOK VVG/Steinborn, § 115 Rn. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2013, I-18 U 126/13, juris Rn. 34 ff.).
  • OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16

    Ansprüche des Versicherers nach Regulierung von Gewährleistungsansprüchen in der

    Denn ein geschädigter Dritter kann wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer verlangen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist; diesen Freistellungsanspruch kann der Dritte durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 18.7.2013 - IX ZR 311/12, in: MDR 2013, 1164 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2013 - 18 U 126/13, in: TranspR 2014, 246 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
    Die Aktivlegitimation der Klägerin ergibt sich sowohl aus der Abtretungserklärung ihrer Versicherungsnehmerin vom 08.12.2016 (Anl. K9), für die im rechtsgeschäftlichen Verkehr die Vermutung gilt, dass ein vertretungsberechtigter Mitarbeiter sie unterzeichnet hat (vergleiche Senatsurteil vom 18.12.2013 - I-18 U 126/13 - Tz 51), als auch aufgrund einer zumindest konkludent erklärten Abtretung ihrer Versicherungsnehmerin durch Überlassung sämtlicher Schadensunterlagen (BGH TranspR 2008, 113).
  • LG Lübeck, 09.08.2023 - 5 O 146/22

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Tierhalterhaftung

    Auf andere Haftpflichtversicherungsverträge, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift nicht besteht, findet die Vorschrift keine Anwendung (OLG Düsseldorf Urt. v. 18.12.2013 - I-18 U 126/13, RdTW 2016, 97; Landheid/Wandt Münchener Kommentar zum VVG Schneider § 115 VVG 2. Auflage 2017).
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