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   OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - I-18 U 158/10   

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OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - I-18 U 158/10 (https://dejure.org/2011,20048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2011 - I-18 U 158/10 (https://dejure.org/2011,20048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2011 - I-18 U 158/10 (https://dejure.org/2011,20048)
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  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 18 U 158/10
    Das Betreiben der Infrastruktur einerseits und die Durchführung der Verkehrsvorgänge mit dem Fahrzeugpark andererseits sind gleichwertige Erfordernisse des Bahnbetriebs (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2004 - VI ZR 69/03, NZV 2004, 245, 246).

    Dies gilt zunächst für den Bereich des Haftpflichtgesetzes (vgl. BGH, a.a.O., NZV 2004, 245, 246); nichts anderes kann jedoch für vertragliche Ansprüche gelten.

  • LG Wuppertal, 26.08.2010 - 16 O 165/09

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Sturz auf dem Bahnsteig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 18 U 158/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil der 16. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal vom 26.08.2010 (16 O 165/09) einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 18 U 158/10
    Im Rahmen der deliktischen Haftung käme es letztlich darauf an, ob und inwieweit für die Beklagte zu 1. eine eigene Verkehrssicherungspflicht in Form eines Auswahl- oder Kontrollverschuldens der verfassungsmäßigen Vertreter oder ihrer Verrichtungsgehilfen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06, zitiert nach juris, Rdnr. 13 f.).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 18 U 158/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitende Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.1999 - VI ZR 77-98, NJW 1999, 1035).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 165/66

    Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalls - Sturz auf einem Gehweg beim

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 18 U 158/10
    Dass mehrere Personen für die Beseitigung einer Gefahrenquelle zuständig sind und gegebenenfalls nebeneinander haften, ist nichts Ungewöhnliches (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1967 - III ZR 165/66, zit. nach juris).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 205/79

    Verkehrssicherungspflicht der Bundesbahn auf stark frequentierten Bahnhöfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 18 U 158/10
    Vor der rechtlichen Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur durch das allgemeine Eisenbahngesetz vom 27.12.1993 (BGBl. I, 2378, 2396; AEG) entsprach es allgemeiner Meinung, dass vertragliche Pflichten aus dem Beförderungsvertrag verletzt werden, wenn Bahnanlagen, insbesondere die Bahnsteige, nicht verkehrssicher gehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1981 - VI ZR 205/79, zitiert nach juris; Filthaut, Haftpflichtgesetz, 8. Aufl., § 12 Rdnr. 133).
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