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   OLG München, 03.08.2015 - 18 U 1787/15   

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OLG München, 03.08.2015 - 18 U 1787/15 (https://dejure.org/2015,32108)
OLG München, Entscheidung vom 03.08.2015 - 18 U 1787/15 (https://dejure.org/2015,32108)
OLG München, Entscheidung vom 03. August 2015 - 18 U 1787/15 (https://dejure.org/2015,32108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Keine Wahlfreiheit zwischen Erledigungserklärung und Antrag auf Feststellung der Kostentragungspflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 U 202/04

    Verfügungsklage wegen des Vorwurfs der fehlerhaften Gewinnausschüttung infolge

    Auszug aus OLG München, 03.08.2015 - 18 U 1787/15
    Sie lässt zum einen außer Acht, dass die vorliegende einstweilige Verfügung auf die Einberufung einer Gesellschafterversammlung mit dem Tagesordnungspunkt "Abberufung/Neubestellung des/der Geschäftsführer ..." gerichtet war, nicht aber auf einen bestimmten Gesellschafterbeschluss; eine diesbezügliche Anordnung wäre nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, die hier nicht vorlagen (vgl. OLGR München 2006, 858; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2005, NZG 2005, 633; OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.1991, NJW 1992, 186).
  • OLG München, 13.09.2006 - 7 U 2912/06

    Anforderungen an Untersagung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens der Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 03.08.2015 - 18 U 1787/15
    Sie lässt zum einen außer Acht, dass die vorliegende einstweilige Verfügung auf die Einberufung einer Gesellschafterversammlung mit dem Tagesordnungspunkt "Abberufung/Neubestellung des/der Geschäftsführer ..." gerichtet war, nicht aber auf einen bestimmten Gesellschafterbeschluss; eine diesbezügliche Anordnung wäre nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, die hier nicht vorlagen (vgl. OLGR München 2006, 858; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2005, NZG 2005, 633; OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.1991, NJW 1992, 186).
  • OLG Hamburg, 28.06.1991 - 11 U 65/91
    Auszug aus OLG München, 03.08.2015 - 18 U 1787/15
    Sie lässt zum einen außer Acht, dass die vorliegende einstweilige Verfügung auf die Einberufung einer Gesellschafterversammlung mit dem Tagesordnungspunkt "Abberufung/Neubestellung des/der Geschäftsführer ..." gerichtet war, nicht aber auf einen bestimmten Gesellschafterbeschluss; eine diesbezügliche Anordnung wäre nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, die hier nicht vorlagen (vgl. OLGR München 2006, 858; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2005, NZG 2005, 633; OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.1991, NJW 1992, 186).
  • VerfGH Bayern, 13.12.2012 - 73-VI-11

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 03.08.2015 - 18 U 1787/15
    Selbst wenn dies aber der Fall sein sollte, wäre die erneute Erhebung der Rüge, die wie alle Prozesshandlungen dem Missbrauchsverbot unterliegt, ein Jahr nach der Rücknahme der ersten Rüge mit der ausdrücklichen Behauptung, die Verfügungsbeklagtenvertreter seien auch von den Verfügungsbeklagten zu 1) wirksam bevollmächtigt, rechtsmissbräuchlich (vgl. BayVerfGH NJW-RR 2013, 893; KG Berlin KGR2004, 91).
  • KG, 26.02.2018 - 8 W 2/18

    Wahlfreiheit zwischen Erledigungserklärung und Antrag auf Feststellung der

    Der Kläger hat daher kein Wahlrecht zwischen Erledigungserklärung und Feststellung der (materiell-rechtlichen) Kostentragungspflicht (ebenso OLG München, Beschl. v. 03.08.2015 - 18 U 1787/15 - bei juris Tz 4).
  • AG Hamburg, 09.03.2020 - 18b C 113/19

    Kostenfeststellungsklage: Erfüllungswirkung bei Leistung eines

    § 91a ZPO bietet lediglich eine zusätzliche, schnelle und prozessökonomische Möglichkeit zur Verfahrensbeendigung, ohne dass die Rechtsschutzmöglichkeiten eingeschränkt werden sollten (Elzer NJW 2019, 1116; aA KG NJOZ 2019, 1159; OLG München, BeckRS 2015, 13482).
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