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   OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09   

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OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09 (https://dejure.org/2010,10320)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.2010 - 18 U 3097/09 (https://dejure.org/2010,10320)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 18 U 3097/09 (https://dejure.org/2010,10320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bild- und Textveröffentlichung im Internet: Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch wegen Veröffentlichung von Fotografie und Namen eines früheren IMB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschungsansprüche und Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Verwendung von Bildmaterial auf einer Internetseite sind nicht zulässig; Veröffentlichung personenbezogener Informationen über Mitarbeiter des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschungsansprüche und Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Verwendung von Bildmaterial auf einer Internetseite sind nicht zulässig; Veröffentlichung personenbezogener Informationen über Mitarbeiter des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR ist zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Ein Ex-Stasi-Spitzel muss Namens- und Bildwiedergabe zu seiner Person in Bericht über historisches Ereignis dulden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vom Stasispitzel zum Helden?

  • archive.org (Pressemitteilung und Auszüge)

    Vom Stasispitzel zum Helden?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemaliger Stasi-IM muss Berichterstattung im Internet mit Namensnennung und Foto hinnehmen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2011, 275
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 23.02.2000, 1 BvR 1582/94, NJW 2000, 2413, zur "IM-Liste" unmissverständlich festgestellt, dass es nicht die Aufgabe staatlicher Gerichte sei, einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung zu ziehen bzw. eine Debatte für beendet zu erklären, und sich der Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit sowohl auf den Inhalt, als auch auf die Form der Äußerung beziehe.

    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.02.2000, 1 BvR 1582/94, NJW 2000, 2413, ergibt sich, dass § 32 Abs. 3 Nr. 2 StUG anders, als der Beklagte meint, kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne bildet, dass eine von dieser Vorschrift gebilligte Veröffentlichung personenbezogener Informationen ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht widerrechtlich sein kann.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in dem bereits zitierten Beschluss vom 23.02.2000 (a.a.O.) zur Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS auch ausgeführt, dass dem Veröffentlichungsinteresse wahrer Tatsachenbehauptungen im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Position des Äußernden hinreichende Bedeutung beizumessen ist.

    Damit führt die Behauptung, eine bestimmte Person sei inoffizieller Mitarbeiter gewesen, für sich genommen nicht zu einer nachhaltig ausgrenzenden Isolierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).

    Im Übrigen gilt, wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass nicht ersichtlich ist, dass die Unterstellung einer inoffiziellen Mitarbeit beim MfS in gleicher Weise zu einem Entzug sozialer Anerkennung oder einer "Abstempelung" führe wie etwa die Behauptung, eine Person habe die eigenen Kinder sexuell missbraucht (vgl. dazu BVerfGE 97, 391; BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).

    Es ist im Zuge der Forschung nach 1989/1990 bekannt geworden, dass die inoffiziellen Mitarbeiter im Unterdrückungs- und Repressionssystem des MfS über keine eigene Macht verfügten, sondern weitgehend von ihren Führungsoffizieren abhängig waren (BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Ausnahmen von einem grundsätzlichen Veröffentlichungsverbot habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.07.1994, VI ZR 1/94, AfP 1994, 306, nur dann zugelassen, wenn der MfS-Mitarbeiter in der DDR oder heute eine herausgehobene Position bekleidet habe oder bekleide.

    Der auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.07.1994, VI ZR 1/94, AfP 1994, 306, zur Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS zugrunde gelegte Begriff "exponiert" bedeutet nicht, dass eine öffentlich hervorgehobene Stelle bekleidet oder eine Amtsbezeichnung geführt worden sein müsste.

    In dem zitierten Nichtannahmebeschluss zur Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.07.1994, VI ZR 1/94, a.a.O., hat das Bundesverfassungsgericht dementsprechend ausgeführt, dass ein Abwägungsergebnis nicht durch § 32 Abs. 3 Nr. 2 StUG (in der Fassung vom 20.12.1991, die § 32 Abs. 3 Nr. 2 StuG in der hier maßgeblichen, ab 29.12.2006 geltenden Fassung im Wesentlichen entspricht) präjudiziert sei.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Seine Freiheitsgarantie erstreckt sich vielmehr auf jede wissenschaftliche Tätigkeit, d.h. auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfGE 47, 327 m.w.N.).

    Ein solcher Konflikt zwischen der Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit und dem Schutz anderer verfassungsrechtlich garantierter Rechtsgüter ist nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses Wertsystems durch Verfassungsauslegung zu lösen; dabei geht es um eine Abwägung nach Maßgabe der Bedeutung der miteinander kollidierenden Grundrechte und des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 47, 327, 369 f., NJW 1978, 1621).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Im Übrigen gilt, wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass nicht ersichtlich ist, dass die Unterstellung einer inoffiziellen Mitarbeit beim MfS in gleicher Weise zu einem Entzug sozialer Anerkennung oder einer "Abstempelung" führe wie etwa die Behauptung, eine Person habe die eigenen Kinder sexuell missbraucht (vgl. dazu BVerfGE 97, 391; BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Dabei bezieht sich der Schutz des Grundrechts der Meinungs- und Informationsfreiheit nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form einer Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Eine Berichterstattung über die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, die auch im Fall ihrer Wahrheit regelmäßig rechtswidrig ist (vgl. BVerfGE 99, 185), lag nicht vor.
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07

    Der strauchelnde Liebling

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Hinzu kommt, dass der Begriff der Zeitgeschichte, um der Bedeutung und Tragweite der Informationsfreiheit Rechnung zu tragen, nicht allein auf Vorgänge von historischer und politischer Bedeutung zu beziehen, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2009, I ZR 65/07, NJW-RR 2010, 855, m.w.N).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Ausgehend von diesem Wissenschaftsbegriff und der Wirkungsbreite dieses Grundrechts (BVerfGE 35, 79, 112, NJW 1973, 1176) sind die angegriffene Veröffentlichung und deren Verbreitung dem Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit zuzuordnen.
  • LG München I, 15.04.2009 - 9 O 1277/09

    Bildveröffentlichung mit Namensnennung eines ehemaligen Stasi-Mitarbeiters:

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Unter Abänderung des am 15.04.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az.: 9 O 1277/09, den Beklagten zu verurteilen:.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 174/71

    Hessisches Universitätsgesetz - Verfassungsbeschwerdeschrift

    Auszug aus OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
    Ein solcher Konflikt zwischen der Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit und dem Schutz anderer verfassungsrechtlich garantierter Rechtsgüter ist nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses Wertsystems durch Verfassungsauslegung zu lösen; dabei geht es um eine Abwägung nach Maßgabe der Bedeutung der miteinander kollidierenden Grundrechte und des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 47, 327, 369 f., NJW 1978, 1621).
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