Rechtsprechung
OLG München, 29.04.2008 - 18 U 3872/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz wg. Äußerungen d. AG gegen die Planung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was muss der Geschädigte für den Anspruch auf entgangenem Gewinn vortragen? (IBR 2010, 1032)
Verfahrensgang
- LG München I, 20.06.2007 - 8 O 23330/05
- OLG München, 29.04.2008 - 18 U 3872/07
- BGH, 10.09.2009 - VII ZR 162/08
- BGH, 10.12.2009 - VII ZR 162/08
- BGH, 14.01.2010 - VII ZR 162/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Auszug aus OLG München, 29.04.2008 - 18 U 3872/07
Der Geschädigte braucht nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen von § 287 ZPO zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt, wobei keine zu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH NJW 1970, 1411; NJW 2000, 32, 87).