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   OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10   

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https://dejure.org/2010,21911
OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10 (https://dejure.org/2010,21911)
OLG München, Entscheidung vom 23.04.2010 - 18 W 688/10 (https://dejure.org/2010,21911)
OLG München, Entscheidung vom 23. April 2010 - 18 W 688/10 (https://dejure.org/2010,21911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB
    Eine falsche Tatsachenbehauptung (Verdacht) kann auch durch eine Frage aufgestellt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tatsachenbehauptung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03

    Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten

    Auszug aus OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10
    Beeinträchtigt die Behauptung einer Tatsache, deren Wahrheitsgehalt noch ungewiss ist, die Rechte eines anderen, und ist deshalb eine Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern erforderlich, so ist im Zuge dieser Abwägung zu berücksichtigen, ob der Äußernde in zumutbarer Weise die Richtigkeit überprüft und gegebenenfalls seinen Kenntnisstand darüber zutreffend mitgeteilt hat (BVerfG NJW 2007, 2686).
  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10
    Ein Verbreiten ehrverletzender Äußerungen liegt auch dann vor, wenn Informationen im Internet zum Abruf bereit gehalten werden (BVerfG NJW 2009, 3357; BGH NJW 2010, 757).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10
    Im Rahmen der Abwägung beurteilt sich die Zu lässigkeit der Verbreitung der angegriffenen Äußerungen nach den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Kriterien der Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung (siehe BGHZ 143, 199).
  • OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07

    Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichtserstattung auf die Verbreitung

    Auszug aus OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10
    Dabei braucht nicht geklärt zu werden, ob es sich bei einem Teil der beanstandeten Äußerung um echte - offene - Fragen handelt oder um eine in Frageform gekleidete Tatsachenbehauptung, da eine Verdachtsäußerung auch in die Form einer Frage gekleidet werden kann (OLG Hamburg ZUM-RD 2009, 326).
  • OLG München, 07.04.2009 - 18 U 1704/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Äußerungen in einem Buch über einen

    Auszug aus OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10
    Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht umso höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (OLG München ZUM 2009, 777).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10
    Auch die Verbreitung von Tatsachenbehauptungen genießt den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit, wenn diese der Meinungsbildung zu dienen geeignet sind (BVerfG NJW 1983, 1415).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10
    Solange die Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung nicht erwiesen ist, bleibt sie vom Schutzbereich des Grundrechts umfasst (BVerfG NJW 2006, 207).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10
    Ein Verbreiten ehrverletzender Äußerungen liegt auch dann vor, wenn Informationen im Internet zum Abruf bereit gehalten werden (BVerfG NJW 2009, 3357; BGH NJW 2010, 757).
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