Weitere Entscheidung unten: LG Kleve, 28.08.2012

Rechtsprechung
   LG Kleve, 28.08.2012 - 180 StVK 378/12, 180 StVK 361/12, 180 StVK 359/12   

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LG Kleve, 28.08.2012 - 180 StVK 378/12, 180 StVK 361/12, 180 StVK 359/12 (https://dejure.org/2012,25164)
LG Kleve, Entscheidung vom 28.08.2012 - 180 StVK 378/12, 180 StVK 361/12, 180 StVK 359/12 (https://dejure.org/2012,25164)
LG Kleve, Entscheidung vom 28. August 2012 - 180 StVK 378/12, 180 StVK 361/12, 180 StVK 359/12 (https://dejure.org/2012,25164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anrechnung von Maßregelvollzug auf verfahrensfremde Strafen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 57, 64, 67 Abs. 4; StPO § 454 b Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
    Anrechnung von Maßregelvollzug auf verfahrensfremde Strafen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Anrechnung eines im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf noch nicht verbüßte (Rest-)Strafen; Grundsätze zur Begründung eines Härtefalls nach der Rspr. des BVerfG bzgl. des Verhältnisses zwischen der Summe des bisher erlittenen ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anrechnung eines im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf noch nicht verbüßte (Rest-)Strafen; Grundsätze zur Begründung eines Härtefalls nach der Rspr. des BVerfG bzgl. des Verhältnisses zwischen der Summe des bisher erlittenen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus LG Kleve, 28.08.2012 - 180 StVK 378/12
    Die Staatsanwaltschaft L2 hat nunmehr - im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.03.2012 (2 BvR #####/####, NJW 2012, 1784) - in einem Vermerk vom 20.07.2012 eine neue korrigierte Strafzeitberechnung vorgenommen, wonach die nicht auf die Anlassstrafe anrechenbare Zeit des Maßregelvollzuges seit dem 08.01.2010 bis zum 09.08.211 anteilig auf die noch nicht vollstreckten verfahrensfremden (Rest-)Strafen aus den im Tenor unter Ziffer b) - d) näher bezeichneten Urteilen angerechnet wurde:.

    Das Rechtsstaatsprinzip, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, sowie die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilter gebieten grundsätzlich die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (BVerfGE 51, 324 ,345; BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR #####/####Rdn. 57, NJW 2012, 1784, 1785).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus LG Kleve, 28.08.2012 - 180 StVK 378/12
    Das Rechtsstaatsprinzip, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, sowie die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilter gebieten grundsätzlich die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (BVerfGE 51, 324 ,345; BVerfG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 BvR #####/####Rdn. 57, NJW 2012, 1784, 1785).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus LG Kleve, 28.08.2012 - 180 StVK 378/12
    Die Unterschiede zwischen Zweck und konkreter Ausgestaltung des Freiheitsentzuges im Vollzug der Freiheitsstrafe einerseits und im Vollzug einer Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, gäben, ...die Möglichkeit eine nur teilweise Anrechnung der Zeit des Freiheitsentzuges im Maßregelvollzug auf die Freiheitsstrafe vorzusehen... wenn dies dazu beitragen kann, den Untergebrachten zur Mitwirkung an einer Therapie zu motivieren (BVerfGE 91, 1 (32 f).
  • OLG Celle, 12.03.2013 - 1 Ws 91/13

    Voraussetzungen für die Anrechnung von Maßregelzeiten auf verfahrensfremde

    Das Bundesverfassungsgericht hat hiermit eine Anrechnung im Wesentlichen unter folgenden Voraussetzungen für geboten erachtet (vgl. v.a. Rn. 87 und 71 der Entscheidung; vgl. auch OLG Nürnberg vom 22.11.2012 [2 Ws 460/12] und LG Kleve vom 28.12.2012 [180 StVK 378/12]): eine erheblich über die verhängten Freiheitsstrafen hinausgehende Dauer der Freiheitsentziehung sowie eine mögliche Entwertung eines bereits erzielten Therapieerfolgs.
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   LG Kleve, 28.08.2012 - 180 StVK 359/12, 180 StVK 361/12, 180 StVK 378/12   

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https://dejure.org/2012,62554
LG Kleve, 28.08.2012 - 180 StVK 359/12, 180 StVK 361/12, 180 StVK 378/12 (https://dejure.org/2012,62554)
LG Kleve, Entscheidung vom 28.08.2012 - 180 StVK 359/12, 180 StVK 361/12, 180 StVK 378/12 (https://dejure.org/2012,62554)
LG Kleve, Entscheidung vom 28. August 2012 - 180 StVK 359/12, 180 StVK 361/12, 180 StVK 378/12 (https://dejure.org/2012,62554)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Kleve, 07.09.2016 - 180 StVK 393/16

    Härtefall gemäß § 67 Abs. 6 StGB, Anrechenbarkeit von Maßregelvollzug auf

    Nur, wenn die Gesamtdauer der Freiheitsentziehung (Strafhaft + Untersuchungshaft + einstweilige Unterbringung gemäß § 126 a StPO + Organisationshaft + Maßregelvollzug) die Summe der verhängten Freiheitsstrafen übersteigt, kann überhaupt von einer unverhältnismäßigen Belastung des Betroffenen gesprochen werden (LG Kleve B.v.28.08.2012 -180 StVK 359/12 -juris), die dann unter Berücksichtigung der übrigen Kriterien zu einer unbilligen Härte führen könnte.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14

    Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten bei Härtefällen

    Demgemäß ist ein weitergehendes Missverhältnis des Freiheitsentzugs zur Höhe der verhängten Strafen nicht zuverlangen (ebenso OLG Nürnberg OLGSt StGB § 67 Nr. 16; a.A. LG Kleve,Beschluss vom 28. August 2012, 180 StVK 359/12, juris Tz. 33).
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