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   EuGH, 08.05.1974 - 183/73   

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EuGH, 08.05.1974 - 183/73 (https://dejure.org/1974,764)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.1974 - 183/73 (https://dejure.org/1974,764)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 1974 - 183/73 (https://dejure.org/1974,764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Osram GmbH / Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - AUSLEGUNG - REGELN - ZWECK - RECHTSNATUR - BEGINN DER ANWENDBARKEIT

  • EU-Kommission

    Osram GmbH / Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Begriffs der offenen unfertigen Glaskolben und offenen bearbeiteten Glasröhrchen; Offene unfertige Glaskolben und offene bearbeitete Glasröhrchen als Glasgebilde mit der Funktion einer Glasumhüllung von Lampen und ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177
    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - AUSLEGUNG - REGELN - ZWECK - RECHTSNATUR - BEGINN DER ANWENDBARKEIT

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Wird zitiert von ... (13)

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-99/94

    Robert Birkenbeul GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Koblenz.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Osram ( 41 ) entschieden hat, führt diese Vorschrift zwar dazu, daß jede Anführung einer Ware in einer bestimmten Tarifnummer ungeachtet dessen für diese Ware gilt, ob sie "vollständig oder fertig" oder "zerlegt" eingeführt wird, aber nach "ihrem Wortlaut ist diese Bestimmung nur unter der Voraussetzung anwendbar, daß die nicht zusammengesetzten Teile gleichzeitig zur Verzollung gestellt werden" ( 42 ).

    Meines Erachtens folgt aus dem Urteil Osram, daß in den vielen Fällen, in denen die Klägerin die Statoren getrennt von den Rotoren eingeführt hat, die Anwendung der Vorschrift 2 a nicht in Frage kommen kann.

    ( 18 ) Vgl. Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73 (Osram, Slg. 1974, 477).

    ( 32 ) Rechtssache 183/73, zitiert in Fußnote 19.

  • BFH, 12.11.2004 - VII B 99/04

    Tarifierung

    Die Revision sei zuzulassen, weil das FG mit seiner Entscheidung von dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 8. Mai 1974 Rs. 183/73 --Osram-- (EuGHE 1974, 477) abgewichen sei.

    Die von der Klägerin gerügte Abweichung von dem EuGH-Urteil in EuGHE 1974, 477 liegt jedenfalls nicht vor.

    Der EuGH hat in seinem Urteil in EuGHE 1974, 477 (Rdnr. 12) ausgeführt, nach der Allgemeinen Tarifierungsvorschrift (ATV) 3a zum Schema des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) i.d.F. der Verordnung (EWG) Nr. 1/73 des Rates vom 19. Dezember 1972 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1973 Nr. L 1/1) gehe die Tarifnummer mit der genaueren Warenbezeichnung den Tarifnummern mit allgemeiner Warenbezeichnung vor.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-35/93

    Develop Dr. Eisbein GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Stuttgart-West. - Gemeinsamer

    (9) - Siehe dazu Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73 (Osram, Slg. 1974, 477, 485).

    (19) - Rechtssache 183/73 (Slg. 1974, 477).

  • EuGH, 18.09.1990 - C-265/89

    Vismans Nederland / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    18 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73, Osram, Slg. 1974, 477 ) sind ausserdem die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens heranzuziehen, wonach "ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel" im Sinne der Tarifstelle 23.03 B I des GZT "der Rückstand von der Zuckergewinnung aus Zuckerrüben" sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-459/93

    Hauptzollamt Hamburg-St. Annen gegen Thyssen Haniel Logistic GmbH. - Gemeinsamer

    Vgl. auch Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73 (Osram, Slg. 1974, 477, Randnr. 5).
  • EuGH, 14.07.1981 - 205/80

    ELBA / Hauptzollamt Berlin-Packhof

    noch in anderen Kapiteln des Schemas genauer erfaßt sind, eine Tarifnummer allgemeiner Art ist, die eine Auffangfunktion erfüllt (Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73, Osram, Slg. 1974, 477) und als solche einen nicht so eng umrissenen Anwendungsbereich wie die Tarifnummer 97.05 G2T hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-177/91

    Bioforce GmbH gegen Oberfinanzdirektion München. - Gemeinsamer Zolltarif -

    Es sei hingewiesen auf das Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73 (Osram, Slg. 1974, 477) sowie das Urteil vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 54/79 (Hako-Schuh, Slg. 1980, 311).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1982 - 234/81

    E.I. Du Pont de Nemours Inc. und Dewfield (unlimited company unter der

    Daneben kann auf die Bedeutung abgestellt werden, die der Begriff in dem betreffenden Wirtschaftszweig oder dem wissenschaftlichen oder technologischen Fachgebiet hat, sowie auf die Erläuterungen [des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens], die zwar die anderweitig festgestellte klare Bedeutung des Textes nicht verändern können, jedoch ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der Tarifnummern darstellen (vgl. Rechtssache 183/73, Osram/Oberfinanzdirektion, Slg. 1974, 477, 486, und Rechtssache 54/79, Hako- Schuh/Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost, Slg. 1980, 311,318).
  • EuGH, 26.02.1980 - 54/79

    Hako-Schuh / Hauptzollamt Frankfurt/Main-Ost

    Dies gilt insbesondere für Schuhe, deren Laufsohle an der Spitze, Ferse, im Mittelteil und am äußeren Rand oder an der Ferse und zum größten Teil auf dem Stück zwischen Spitze und Mittelteil mit Kautschuk oder Kunststoff überzogen ist (vgl. Erläuterungen zu Tarifstelle 64.02 B)" 6 Wie der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73, "Osram", (Sig. 1974, 477) ausgeführt hat, dürfen die Erläuterungen zum Schema des Gemeinsamen Zolltarifs den Wortlaut dieses Tarifs zwar nicht verändern, sie stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung dar, mit dem die Tragweite der einzelnen Tarifnummern oder -stellen geklärt und verdeutlicht werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1980 - 798/79

    Hauptzollamt Köln-Rheinau gegen Chem-Tec. - Gemeinsamer Zolltarif -

    Der Gerichtshof hat in einigen Rechssachen entschieden, daß die Erläuterungen zum GZT unbeachtlich sind, wenn sie zum Wortlaut des GZT in Widerspruch stehen (s. Rechtssache 149/73, Witt/HZA Hamburg- Ericus, Slg. 1973, 1587, und Rechtssache 183/73, Osram/Obetfinanzdirektion Frankfurt, Slg. 1974, 477, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe; vgl. auch die verbundenen Rechtssachen 69 und 70/76, Dittmeyer/HZA Hamburg-Wàltershof, Slg. 1977, 231).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-280/97

    ROSE Elektrotechnik

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 11/79

    J. Cleton en Co. BV gegen Inspecteur der invoerrechten en accijnzen, Rotterdam.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1980 - 54/79

    Firma Hako-Schuh Dietrich Bahner gegen Hauptzollamt Frankfurt-am-Main-Ost. -

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   FG Düsseldorf, 20.06.1974 - I 183/73   

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FG Düsseldorf, 20.06.1974 - I 183/73 (https://dejure.org/1974,15985)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.1974 - I 183/73 (https://dejure.org/1974,15985)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 1974 - I 183/73 (https://dejure.org/1974,15985)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Sprachintensivkurs; Klassenausflug

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   FG Berlin, 13.08.1974 - V 181 - 183/73, V 181/73, V 182/73, V 183/73   

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FG Berlin, Entscheidung vom 13. August 1974 - V 181 - 183/73, V 181/73, V 182/73, V 183/73 (https://dejure.org/1974,11661)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1974 - 183/73   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. April 1974 - 183/73 (https://dejure.org/1974,4487)
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