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   EuGH, 12.11.1985 - 183/83   

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https://dejure.org/1985,1234
EuGH, 12.11.1985 - 183/83 (https://dejure.org/1985,1234)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 183/83 (https://dejure.org/1985,1234)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 183/83 (https://dejure.org/1985,1234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Krupp / Kommission

    1 . EGKS - ENTSCHEIDUNG , MIT DER EINE GELDBUSSE VERHÄNGT ODER EIN ZWANGSGELD FESTGESETZT WIRD - VERWALTUNGSVERFAHREN - VERPFLICHTUNG DER KOMMISSION , DEM BETROFFENEN GELEGENHEIT ZUR STELLUNGNAHME ZU GEBEN - UMFANG

  • EU-Kommission

    Krupp / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Bußgeldes gegen ein Unternehmen durch die Kommission wegen der Behinderung einer Nachprüfung; Voraussetzungen für die Gewährung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Kommission; Anspruch eines Unternehmens, vor einer Nachprüfung eine ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 36 Abs. 1; ; EGKS-Vertrag Art. 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKS-Vertrag Art. 36 Abs. 1; EGKS-Vertrag Art. 47
    1. EGKS - ENTSCHEIDUNG , MIT DER EINE GELDBUSSE VERHÄNGT ODER EIN ZWANGSGELD FESTGESETZT WIRD - VERWALTUNGSVERFAHREN - VERPFLICHTUNG DER KOMMISSION , DEM BETROFFENEN GELEGENHEIT ZUR STELLUNGNAHME ZU GEBEN - UMFANG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.04.1960 - 31/59

    Acciaieria e Tubificio di Brescia gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 12.11.1985 - 183/83
    4 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. April 1960 in der Rechtssache 31/59 (Acciaieria e Tubificio di Brescia, Slg. 1960, 159) ausgeführt hat, "den Unternehmen, die befürchten, daß die Prüfungsbeamten der Hohen Behörde den Rahmen ihrer Aufgaben oder die Zuständigkeit der Gemeinschaft überschreiten, das Recht zuerkannt werden [muß] zu verlangen, daß Auskünfte erst dann eingeholt und Nachprüfungen erst dann vorgenommen werden, wenn zuvor eine Entscheidung ergangen ist, welche sich mit den widerstreitenden Auffassungen auseinandersetzt".
  • EuGH, 16.05.1984 - 9/83

    Eisen und Metall Aktiengesellschaft / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.1985 - 183/83
    Der Gerichtshof hat diese Bestimmung in seinem Urteil vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83 (Eisen und Metall AG/Kommission, Slg. 1984, 2071) wie folgt ausgelegt: "Das rechtliche Gehör wird durch diesen Artikel in der Weise gewährleistet, daß dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, seine Verteidigungsmittel vorzubringen.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Soweit sich die von Anic vorgebrachte Kritik auf die Berücksichtigung ihres Umsatzes von 1982 bezieht, ist drittens darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung (u. a. Urteile vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 120, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 37) bei der Festsetzung einer Geldbuße sowohl der Gesamtumsatz des Unternehmens, der einen - wenn auch nur ungefähren und unvollkommenen - Anhaltspunkt für dessen Größe und Wirtschaftskraft darstellt, als auch der Teil dieses Umsatzes berücksichtigt werden dürfen, der mit den Waren, die Gegenstand der Zuwiderhandlung sind, erzielt wurde und deshalb einen Anhaltspunkt für den Umfang dieser Zuwiderhandlung darstellen kann.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    110 Zur Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten der Klägerin, die insbesondere darin bestehen soll, dass die Kommission die mündlichen Erörterungen nach dem Abschluss ihrer internen Untersuchung hätte wieder eröffnen müssen, ist festzustellen, dass der durch Artikel 36 Absatz 1 [EGKS-Vertrag] gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verlangt, dass die Kommission auf das gesamte Vorbringen des Betroffenen antwortet, zusätzliche Ermittlungen durchführt oder von dem Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).

    In der Anhörung am 11., 12., 13. und 14. Januar 1993 hatten sie jedenfalls Gelegenheit, ihren Standpunkt eingehend darzulegen, und die Kommission bot ihnen überdies eine zusätzliche Gelegenheit zur schriftlichen Erläuterung ihrer Ansicht (vgl. Urteil Krupp/Kommission, Randnr. 8).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. die Urteile vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 120, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp Stahl/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 37) dürfen bei der Festsetzung einer Geldbuße sowohl der Gesamtumsatz des Unternehmens, der einen wenn auch nur ungefähren und unvollkommenen Anhaltspunkt für dessen Größe und Wirtschaftskraft darstellt, als auch der Teil dieses Umsatzes berücksichtigt werden, der mit den Waren, die Gegenstand der Zuwiderhandlung sind, erzielt wurde und deshalb einen Anhaltspunkt für den Umfang dieser Zuwiderhandlung darstellen kann.
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Die Klägerinnen sind der Ansicht, die Kommission hätte nach der Rechtsprechung (Urteile Musique Diffusion Française u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 1422, Randnrn. 120 und 121, vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 37, Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 94, und vom 8. Oktober 1996, CEWAL, zitiert oben in Randnr. 568, Randnr. 233, und Schlussanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn in der Rechtssache Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1914, 1950) den Umsatz der Klägerinnen aus den Dienstleistungen, die auf dem von der Zuwiderhandlung betroffenen Markt erbracht worden seien, d. h. den Umsatz aus den transatlantischen Transportleistungen, sowie den auf diesen Umsatz entfallenden Anteil am weltweiten Umsatz aus der containerisierten Frachtbeförderung berücksichtigen müssen.
  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    92 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muß die Geldbusse den Umständen und der Schwere der Zuwiderhandlung angepasst sein (Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 40).

    Keiner dieser beiden Zahlen darf somit zu Lasten der anderen Gesichtspunkte eine unverhältnismässige Bedeutung eingeräumt werden; die Festsetzung der angemessenen Geldbusse kann somit nicht das Ergebnis einer schlichten Rechenoperation auf der Grundlage des Gesamtumsatzes sein (Urteile Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 121, und Krupp/Kommission, Randnr. 37).

    Ausserdem ergebe sich aus dem Beschluß des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83 (Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611), daß die fraglichen Kosten nicht als Kosten "für das Verfahren" im Sinne des Artikels 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung betrachtet werden könnten.

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Zur Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten der Klägerin, die insbesondere darin bestehen soll, daß die Kommission die mündlichen Erörterungen nach dem Abschluß ihrer internen Untersuchung hätte wiedereröffnen müssen, ist festzustellen, daß der durch Artikel 36 Absatz 1 des Vertrages gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verlangt, daß die Kommission auf das gesamte Vorbringen des Betroffenen antwortet, zusätzliche Ermittlungen durchführt oder von dem Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).

    In der Anhörung am 11., 12., 13. und 14. Januar 1993 hatten sie jedenfalls Gelegenheit, ihren Standpunkt eingehend darzulegen, und die Kommission bot ihnen überdies eine zusätzliche Gelegenheit zur schriftlichen Erläuterung ihrer Ansicht (vgl. Urteil Krupp/Kommission, Randnr. 8).

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

    199 Auch wenn bei der Bemessung von Geldbußen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden könnten und die Kommission hierfür über einen weiten Ermessensspielraum verfüge, komme doch, wie sich aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100 bis 103/80 (Musique Diffusion française/Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 121) und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83 (Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 37) sowie des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92 (Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 94) ergebe, in diesem Zusammenhang der Wirtschaftskraft des betroffenen Unternehmens eine wesentliche Rolle zu.
  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Dieser Begründungsmangel der angefochtenen Entscheidung könne in der Klagebeantwortung nicht geheilt werden, da die angefochtene Entscheidung nicht einmal ansatzweise eine Begründung enthalte (Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 21; Urteil des Gerichts vom 2. Juli 1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931, Randnrn.
  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

    212 Im Übrigen liefert nach ständiger Rechtsprechung der Gesamtumsatz einen, wenn auch näherungsweisen und unvollkommenen, Anhaltspunkt für die Größe und die Wirtschaftskraft eines Unternehmens (oben in Randnr. 48 angeführtes Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 121; Urteile des Gerichtshofes vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp Stahl/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 37, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 139; Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 94, vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 176, und vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-220/00, Cheil Jedang/Kommission, Slg. 2003, II-2473, Randnr. 61).
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

    Hierzu ist festzustellen, daß der durch Artikel 36 Absatz 1 des Vertrages gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verlangt, daß die Kommission auf das gesamte Vorbringen des Betroffenen antwortet, zusätzliche Ermittlungen durchführt oder von dem Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).

    In der Anhörung am 11., 12., 13. und 14. Januar 1993 hatten sie jedenfalls Gelegenheit, ihren Standpunkt eingehend darzulegen, und die Kommission bot ihnen überdies eine zusätzliche Gelegenheit zur schriftlichen Erläuterung ihrer Ansicht (vgl. Urteil Krupp/Kommission, Randnr. 8).

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 11.12.2003 - T-61/99

    Adriatica di Navigazione / Kommission

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

  • EuG, 11.03.1999 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1999 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen

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Rechtsprechung
   EuGH, 20.11.1987 - 183/83   

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https://dejure.org/1987,2469
EuGH, 20.11.1987 - 183/83 (https://dejure.org/1987,2469)
EuGH, Entscheidung vom 20.11.1987 - 183/83 (https://dejure.org/1987,2469)
EuGH, Entscheidung vom 20. November 1987 - 183/83 (https://dejure.org/1987,2469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Krupp / Kommission

    VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 73
    VERFAHREN - KOSTEN - FESTSETZUNG - ERSTATTUNGSFÄHIGE KOSTEN - BEGRIFF - AUFWENDUNGEN FÜR DIE STELLUNG EINER BÜRGSCHAFT ZUR VERMEIDUNG DER SOFORTIGEN ZAHLUNG EINER SPÄTER VOM GERICHTSHOF HERABGESETZTEN GELDBUSSE - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    Krupp / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der durch die Stellung einer Bankbürgschaft zur Abwendung der Vollstreckung einer Entscheidung entstandenen Aufwendungen durch die Kommission

  • Judicialis

    VerfO Art. 74

  • rechtsportal.de

    VerfO Art. 74
    VERFAHREN - KOSTEN - FESTSETZUNG - ERSTATTUNGSFÄHIGE KOSTEN - BEGRIFF - AUFWENDUNGEN FÜR DIE STELLUNG EINER BÜRGSCHAFT ZUR VERMEIDUNG DER SOFORTIGEN ZAHLUNG EINER SPÄTER VOM GERICHTSHOF HERABGESETZTEN GELDBUSSE - AUSSCHLUSS; [VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 73]

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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    92 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muß die Geldbusse den Umständen und der Schwere der Zuwiderhandlung angepasst sein (Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 40).

    Ausserdem ergebe sich aus dem Beschluß des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83 (Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611), daß die fraglichen Kosten nicht als Kosten "für das Verfahren" im Sinne des Artikels 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung betrachtet werden könnten.

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die durch die Stellung einer Bürgschaft zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung entstandenen Kosten jedoch keine Aufwendungen für das Verfahren im Sinne von Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 101).
  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die durch die Stellung einer Bürgschaft zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung entstandenen Kosten jedoch keine Aufwendungen für das Verfahren im Sinne von Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10, und Urteil Parker Pen/Kommission, Randnr. 101).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

    Das Gericht führte jedoch in Randnummer 370 des angefochtenen Urteils aus, nach ständiger Rechtsprechung seien "die durch die Stellung einer Bürgschaft zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung entstandenen Kosten ... keine Aufwendungen für das Verfahren im Sinne von Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung (vgl. Beschluss des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 101).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

    30: - Beschluss des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83 (Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10).
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   Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1985 - 183/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13383
Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1985 - 183/83 (https://dejure.org/1985,13383)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.01.1985 - 183/83 (https://dejure.org/1985,13383)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 183/83 (https://dejure.org/1985,13383)
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  • EU-Kommission PDF

    Krupp Stahl AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag - Aufhebung einer Geldbuße

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.04.1960 - 31/59

    1. AUSKUNFT - NACHPRÜFUNG - FEHLEN EINER VORSCHRIFT IM VERTRAG ÜBER EINE VOR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1985 - 183/83
    (Dieses Recht haben im übrigen auch Sie in Ihrem Urteil vom 4. April 1960 in der Rechtssache 31/59, Acciaierie e Tubificio di Brescia/Hohe Behörde, Sig.
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