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   EuGH, 07.05.1987 - 184/85   

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EuGH, 07.05.1987 - 184/85 (https://dejure.org/1987,3008)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1987 - 184/85 (https://dejure.org/1987,3008)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 184/85 (https://dejure.org/1987,3008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL*95
    STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - GEGENSTAND - VERBOT DER UNGLEICHBEHANDLUNG VON EINGEFÜHRTEN WAREN UND GLEICHARTIGEN ODER KONKURRIERENDEN EINHEIMISCHEN WAREN - GLEICHARTIGE ODER KONKURRIERENDE WAREN - BEURTEILUNGSKRITERIEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Verbrauchsteuer auf Bananen; Gleichartigkeit von eingeführten und einheimischen Erzeugnissen; Einführung einer Verbrauchsteuer durch die italienische Republik für frische Bananen aus anderen Mitgliedstaaten

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    STEUERRECHT - INLÄNDISCHE ABGABEN - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - GEGENSTAND - VERBOT DER UNGLEICHBEHANDLUNG VON EINGEFÜHRTEN WAREN UND GLEICHARTIGEN ODER KONKURRIERENDEN EINHEIMISCHEN WAREN - GLEICHARTIGE ODER KONKURRIERENDE WAREN - BEURTEILUNGSKRITERIEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 09.06.1992 - C-228/90

    Simba u.a. / Ministero delle finanze

    1) Ist die durch das Gesetz Nr. 986/64 in der Fassung des Gesetzes Nr. 873/82 in die italienische Rechtsordnung eingeführte Abgabe auf den Verbrauch von frischen Bananen mit dem Geist und dem System der Gemeinschaftsrechtsordnung, wie sie sich aus Artikel 9 über die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern und aus Artikel 113 über die Durchführung einer gemeinsamen Handelspoltik der Mitgliedstaaten ergeben, vereinbar, wenn man berücksichtigt, daß diese Abgabe - die gemäß den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 184/85 und 193/85 nicht mehr auf die in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindlichen Erzeugnisse anwendbar ist - nur auf die unmittelbar aus dritten Ländern kommenden Erzeugnisse anwendbar bleibt und damit eine protektionistische Maßnahme darstellt, die nicht gemäß Artikel 115 EWG-Vertrag erlassen worden ist?.

    1) Verletzt die mit dem Gesetz Nr. 986/1964 in der Fassung des Gesetzes Nr. 873/1982 in die italienische Rechtsordnung eingeführte Abgabe auf den Verbrauch frischer Bananen auch dann Artikel 95 EWG-Vertrag, wenn sie auf aus Drittländern unmittelbar eingeführte Bananen erhoben wird, oder ist diese Abgabe in keiner Form mit dem Geist und dem System der Gemeinschaftsrechtsordnung, wie sie sich aus Artikel 9 EWG-Vertrag über die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern und aus Artikel 113 EWG-Vertrag über die Durchführung einer gemeinsamen Handelspolitik der Mitgliedstaaten ergeben, vereinbar, wenn man berücksichtigt, daß diese Abgabe - die gemäß den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 184/85 und 193/85 nicht mehr auf die in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindlichen Erzeugnisse anwendbar ist - nur auf die unmittelbar aus dritten Ländern kommenden Erzeugnisse anwendbar bleibt und damit eine protektionistische Maßnahme darstellt, die nicht gemäß Artikel 115 EWG-Vertrag erlassen worden ist?.

    1) Ist die durch das Gesetz Nr. 986/64 in der Fassung des Gesetzes Nr. 873/82 in die italienische Rechtsordnung eingeführte Abgabe auf den Verbrauch von frischen Bananen mit dem Geist und dem System der Gemeinschaftsrechtsordnung, wie sie sich aus Artikel 9 EWG-Vertrag über die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern und aus Artikel 113 über die Durchführung einer gemeinsamen Handelspolitik der Mitgliedstaaten ergeben, vereinbar, wenn man berücksichtigt, daß diese Abgabe - im Lichte der Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 184/85 und 193/85 - nur auf die unmittelbar aus dritten Ländern kommenden Erzeugnisse anwendbar bliebe und damit eine protektionistische Maßnahme darstellte, die nicht gemäß Artikel 115 EWG-Vertrag erlassen worden wäre?.

    Schließlich hat das Aufkommen dieser Steuern keine spezifische Zweckbestimmung, sondern stellt eine Steuereinnahme wie die anderen dar und trägt wie diese zur allgemeinen Finanzierung der Staatsausgaben auf allen Gebieten bei (Urteil vom 7. Mai 1987, a. a. O., Randnr. 12).

    9 Weiter hat der Gerichtshof im gleichfalls am 7. Mai 1987 ergangenen Urteil in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2013, Randnr. 15) ausgeführt, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 Absatz 2 EWG-Vertrag verstossen hat, indem sie eine Verbrauchsteuer eingeführt und beibehalten hat, die für frische Bananen mit Ursprung in anderen Mitgliedstaaten gilt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90

    Simba SpA und andere gegen Ministero delle finanze. - Nationale Steuer auf

    Am 7. Mai 1987 hat der Gerichtshof in einem Urteil zu der Rechtssache 184/85(1) festgestellt, die Italienische Republik habe gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 Absatz 2 EWG-Vertrag verstossen, indem sie eine Verbrauchsteuer eingeführt und beibehalten hat, die für frische Bananen mit Ursprung in anderen Mitgliedstaaten, insbesondere für solche aus französischen überseeischen Departements, gilt.

    Ist die durch das Gesetz Nr. 986/964 in der Fassung des Gesetzes Nr. 873/1982 in die italienische Rechtsordnung eingeführte Abgabe auf den Verbrauch von frischen Bananen mit dem Geist und dem System der Gemeinschaftsrechtsordnung unvereinbar, wie sie sich aus Artikel 9 über die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern und Artikel 113 über die Durchführung einer gemeinsamen Handelspolitik der Mitgliedstaaten ergeben, berücksichtigt man, daß ein solcher Zoll - der gemäß den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 184/85 und 193/85 nicht mehr auf die in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindlichen Erzeugnisse anwendbar ist - nur auf die unmittelbar aus dritten Ländern kommenden Erzeugnisse anwendbar bleibt, wodurch eine protektionistische Maßnahme aufrechterhalten wird, die nicht nach den Voraussetzungen des Artikels 115 EWG-Vertrag erlassen worden ist?.

    (1) - Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2013).

  • EuGH, 09.02.1999 - C-343/96

    Dilexport

    Im Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2013) hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 Absatz 2 des Vertrages verstoßen hat, indem sie eine Verbrauchsteuer eingeführt und beibehalten hat, die für frische Bananen mit Ursprung in anderen Mitgliedstaaten, insbesondere für solche aus den französischen überseeischen Departements, galt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96

    Dilexport

    6 Die besondere Verbrauchsteuer auf Bananen mit Ursprung in anderen Mitgliedstaaten, die das klagende Unternehmen zahlte und deren Erstattung es verlangt, ist mit Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien)(4) wegen Verstosses gegen Artikel 95 Absatz 2 EG-Vertrag für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt worden.

    (4) - Slg. 1987, 2013.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    12: - Die Kommission nennt die Urteile vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2013) und vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands, Slg. 1978, 207).

    26: - Siehe die in Fußnote 12 zitierten Urteile in der Rechtssache 184/85 (Randnr. 12) und United Brands (Randnrn. 22 ff.), wonach es zwar einen wettbewerbsrechtlich abzugrenzenden Markt für Bananen gibt, Bananen aber trotzdem zu anderem Obst gleichartig sein können.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Chiquita Italia SpA.

    ( 2 ) Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2013).

    ( 5 ) Urteil Kommission/Italien, a. a. O. (Fußnote 2), Randnr. 13; Urteil Co-Frutta, a. a. O. (Fußnote 3), Randnr. 22.

  • EuGH, 12.12.1995 - C-469/93

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Chiquita Italia

    5 In dem ebenfalls am 7. Mai 1987 ergangenen Urteil in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2013, Randnr. 15) hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 Absatz 2 EWG-Vertrag verstossen hat, indem sie eine Verbrauchsteuer eingeführt und beibehalten hat, die für frische Bananen mit Ursprung in anderen Mitgliedstaaten gilt.
  • EuGH, 29.04.2010 - C-102/09

    Camar - Völkerrechtliche Verträge - Abkommen von Jaunde - Viertes

    Die Gleichartigkeit, auf der das Verbot von Art. 14 des ersten Abkommens von Jaunde beruht, ist deshalb im Verhältnis zu Tafelobst typisch einheimischer Erzeugung im betreffenden Mitgliedstaat zu beurteilen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 1987, Kommission/Italien, 184/85, Slg. 1987, 2013, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85

    Cooperativa Co-Frutta Srl gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. -

    38. c) Danach kann ich mir jetzt auch eine weitere Vertiefung der anderen, mit Artikel 95 verbundenen Probleme ersparen, namentlich - was Gegenstand der dritten gestellten Frage ist - eine Ausdeutung der Tragweite seines Absatzes 2. Dies übrigens um so eher, als sich gleich die Gelegenheit bieten wird, in dem wegen Vertragsverletzung gegen Italien eingeleiteten Verfahren 184/85 (Slg. 1987, 2013) dazu einiges zu sagen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1993 - C-130/92

    OTO SpA gegen Ministero delle finanze. - Nationale Abgabe auf audiovisuelle und

    (10) - Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 184/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2013; Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtßsache 193/85 a.a.O. (Fußnote 8), Randnr. 12-13; Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90, C-229/90, C-230/90, C-231/90, C-232/90, C-233/90, C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba, Slg. 1992, I-3713, Randnr. 7.
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   FG Niedersachsen, 29.08.1985 - V 184/85   

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FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.08.1985 - V 184/85 (https://dejure.org/1985,22770)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. August 1985 - V 184/85 (https://dejure.org/1985,22770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   RG, 19.09.1885 - Rep. I. 184/85   

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RG, Entscheidung vom 19. September 1885 - Rep. I. 184/85 (https://dejure.org/1885,70)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der dem Empfänger der Güter nach Artt. 607. 612 H.G.B. ersatzpflichtige Verfrachter berechtigt, von der hiernach geschuldeten Summe denjenigen Betrag abzuziehen, welchen der Empfänger von seinem Versicherer, speziell von dem Versicherer imaginären Gewinnes, gezahlt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Ersatzpflicht eines Verfrachters im Seeversicherungsrecht; Berücksichtigung des imaginären Gewinns

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 15, 83
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   Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.10.1986 - 184/85 (https://dejure.org/1986,14534)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - 184/85 (https://dejure.org/1986,14534)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Verbrauchsteuer auf Bananen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.02.1980 - 171/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85
    ser Weise gleichen Bedürfnissen dienen können, so daß man von einem gewissen Grad der Substitution ausgehen muß (im Urteil in der Rechtssache 171/78 7, Slg. 1980, 465, Randnr. 12 wird davon gesprochen, es müsse wenigstens ein teilweiser oder potentieller Wettbewerb vorliegen).

    7 - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78, Kommission/Königreich Danemark, Slg. 1980, 447.

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85
    Die Kommission ist der Ansicht, die Erhebung dieser Abgabe sei - soweit es um Erzeugnisse aus den französischen überseeischen Departements geht (auf welche nach dem Urteil in der Rechtssache 148/77 ' der Artikel 95 EWG-Vertrag anwendbar ist) - mit Artikel 95 Absatz 1 nicht vereinbar; zumindest liege - weil Obst aus einheimischer Erzeugung nicht spezifisch belastet wird - ein Verstoß gegen Artikel 95 Absatz 2 vor.

    Da andererseits auch nicht einfach ein 1 - Urteil vom 10. Oktober 1978 .n der Rechtssache 148/77, H. Hansen jun.

  • EuGH, 15.07.1982 - 216/81

    Cogis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85
    Gleichermaßen weitgehend wurde im Urteil in der Rechtssache 170/78 (Slg. 1980, 434, Randnr. 14) für ausreichend erklärt, daß die betreffenden Erzeugnisse in gewis- 4 - Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81, Cogis (Compagnia generale .nterscambi)/Staat!iche Finanzverwaitung, Slg. 1982, 2701.
  • EuGH, 27.02.1980 - 169/78

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85
    - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1980, 385.6 - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78, Kommission/Französische Republik, Slg. 1980, 347.
  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85
    - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1980, 385.6 - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78, Kommission/Französische Republik, Slg. 1980, 347.
  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85
    Betont wurde hierzu in der Rechtsprechung (Urteil in der Rechtssache 170/78 3 Slg. 1980, 433, 2 - Urteilvom 17. Februar I976inder Rechtssache 45/75, Rewe- Zcntrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/HauptzollamtLandau/Pfalz.Slg. 1976, 181.3 - Urteil vom 27. Februar I9S0 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Slg. 1980, 417.
  • EuGH, 27.02.1980 - 170/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 184/85
    Betont wurde hierzu in der Rechtsprechung (Urteil in der Rechtssache 170/78 3 Slg. 1980, 433, 2 - Urteilvom 17. Februar I976inder Rechtssache 45/75, Rewe- Zcntrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/HauptzollamtLandau/Pfalz.Slg. 1976, 181.3 - Urteil vom 27. Februar I9S0 in der Rechtssache 170/78, Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Slg. 1980, 417.
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