Rechtsprechung
RG, 26.02.1908 - Rep. V. 185/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Umfang der Vertretungsmacht des Vaters im Falle des § 1795 Abs. 1 Nr. 2 B.G.B. Ist das Geschäft beim Mangel der Vertretungsmacht nichtig oder nur unwirksam?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Elterliche Gewalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 68, 37
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 27.09.2011 - 1 BvR 232/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art …
Es wird festgestellt, dass die überlange Dauer des Verfahrens vor dem Sozialgericht Hildesheim - S 45 AS 185/07 (vormals: S 33 AS 185/07) - die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes) verletzt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 6 SF 4/12 Das Verfahren sei nicht schwierig gewesen, insofern nehme er auf den Beschluss des BVerfG vom 27. September 2011 in dem Parallelverfahren der Kläger (1 BvR 232/11 zum Ausgangsverfahren S 45 AS 185/07 des SG Hildesheim) Bezug, in dem ausgeführt worden sei, dass die Sachmaterie nicht in einem Maße komplex gewesen sei, dass sie ein derart langes Verfahren rechtfertige.
Der Entscheidung des Senats steht der Beschluss des BVerfG zu der Verfassungsbeschwerde des Klägers und seiner Söhne vom 27. September 2011 (1 BvR 232/11) im Ausgangsverfahren S 45 AS 185/07 nicht entgegen.
- VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 27 K 4870/06
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach einer …
Die Ehefrau des Klägers und seine jüngste Tochter C1 erklärten am 29. Mai 2006 niederschriftlich beim Beklagten ihren Widerspruch gegen die Ausweisung des Klägers und haben nach Bescheidung durch die Bezirksregierung E am 15. Januar 2007 Klage erhoben (27 K 185/07), die noch nicht entschieden ist.Auch vor diesem Hintergrund ist die von ihr erhobene Klage gegen die Ausweisungsverfügung des Beklagten (27 K 185/07) zu verstehen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 6 SF 5/12 Das Verfahren sei nicht schwierig gewesen, insofern nehme er auf den Beschluss des BVerfG vom 27. September 2011 in dem Parallelverfahren der Kläger (1 BvR 232/11 zum Ausgangsverfahren S 45 AS 185/07 vor dem SG Hildesheim) Bezug, in dem ausgeführt worden sei, dass die Sachmaterie nicht in einem Maße komplex gewesen sei, dass sie ein derart langes Verfahren rechtfertige.
Der Entscheidung des Senats steht auch der Beschluss des BVerfG zu der Verfassungsbeschwerde des Klägers und seiner Söhne vom 27. September 2011 (1 BvR 232/11) im Ausgangsverfahren S 45 AS 185/07 nicht entgegen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2013 - L 6 SF 3/12 Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG zu der Verfassungsbeschwerde der Kläger vom 27. September 2011 (1 BvR 232/11) im Ausgangsverfahren S 45 AS 185/07.
Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren der Kläger L 6 SF 1/12 EK AS (zu S 45 AS 185/07) Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2013 - L 6 SF 4/12 Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG zu der Verfassungsbeschwerde der Kläger vom 27. September 2011 (1 BvR 232/11) im Ausgangsverfahren S 45 AS 185/07.
Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren der Kläger L 6 SF 1/12 EK AS (zu S 45 AS 185/07) Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2013 - L 6 SF 5/12 Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG zu der Verfassungsbeschwerde der Kläger vom 27. September 2011 (1 BvR 232/11) im Ausgangsverfahren S 45 AS 185/07.
Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren der Kläger L 6 SF 1/12 EK AS (zu S 45 AS 185/07) Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2013 - L 6 SF 2/12 Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG zu der Verfassungsbeschwerde der Kläger vom 27. September 2011 (1 BvR 232/11) im Ausgangsverfahren S 45 AS 185/07.
Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren der Kläger L 6 SF 1/12 EK AS (zu S 45 AS 185/07) Bezug genommen.