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   EuGH, 06.02.1986 - 173/82, 157/83, 186/84   

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EuGH, 06.02.1986 - 173/82, 157/83, 186/84 (https://dejure.org/1986,2822)
EuGH, Entscheidung vom 06.02.1986 - 173/82, 157/83, 186/84 (https://dejure.org/1986,2822)
EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - 173/82, 157/83, 186/84 (https://dejure.org/1986,2822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Castille / Kommission

    1 . BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ABLEHNUNG DER BEFÖRDERUNG

  • EU-Kommission

    Castille / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • EuG, 24.01.1991 - T-63/89

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Diese erhebliche Überschreitung der Frist sei unannehmbar und mit dem Grundsatz einer ordnungsgemässen Verwaltung unvereinbar (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497).

    32 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes geht hervor, daß der Beamte, der Ersatz des durch eine fehlerhafte Beurteilung verursachten materiellen Schadens beansprucht, mit hinreichender Genauigkeit einen Kausalzusammenhang zwischen dem behaupteten Amtsfehler, d. h. in der vorliegenden Sache der Fehlerhaftigkeit der Beurteilung, und dem angeblich erlittenen Schaden nachweisen muß (Urteile vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich, vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille, und vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo, alle a. a. O.).

    36 Was die Verspätung bei der Abfassung des Beurteilungsentwurfs betrifft, so ist auf folgendes hinzuweisen: Erstens ist nach Artikel 43 Absatz 1 des Statuts "über Befähigung, Leistung und dienstliche Führung aller Beamten... regelmässig, mindestens aber alle zwei Jahre, unter den von den einzelnen Organen festgelegten Bedingungen (Artikel 110) eine Beurteilung" zu erstellen; zweitens hat nach Artikel 6 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen "der Beurteilende... die Beurteilung ((zu erstellen)) und... sie dem Beurteilten bis spätestens zu dem auf den Beurteilungszeitraum folgenden 30. November ((mitzuteilen))"; drittens ist nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84 (Castille, a. a. O.) "die Verspätung bei der Abgabe der Beurteilungen... für sich allein schon deshalb geeignet, dem Beamten zu schaden, weil der Ablauf seiner Laufbahn beeinträchtigt werden kann, wenn zu einem Zeitpunkt, zu dem Entscheidungen, die ihn angehen, getroffen werden müssen, eine solche Beurteilung fehlt".

  • EuG, 24.01.1991 - T-27/90

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Er beruft sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84 (Castille/Kommission, Slg. 1986, 497), wonach die Verspätung bei der Abgabe der Beurteilungen für sich allein schon deshalb geeignet sei, dem Beamten zu schaden, weil der Ablauf seiner Laufbahn beeinträchtigt werden könne, wenn zu einem Zeitpunkt, zu dem Entscheidungen, die ihn angingen, getroffen werden müssten, eine solche Beurteilung fehle.

    48 Was dagegen die Verspätung bei der Abfassung des Beurteilungsentwurfs angeht, so ist auf folgendes hinzuweisen: Erstens ist nach Artikel 43 Absatz 1 des Statuts "über Befähigung, Leistung und dienstliche Führung aller Beamten... regelmässig, mindestens aber alle zwei Jahre, unter den von den einzelnen Organen festgelegten Bedingungen (Artikel 110) eine Beurteilung" zu erstellen; zweitens hat nach Artikel 6 Absatz 1 des von der Kommission verwendeten Leitfadens für die Beurteilung (Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts) "der Beurteilende... die Beurteilung ((zu erstellen)) und... sie dem Beurteilten bis spätestens zu dem auf den Beurteilungszeitraum folgenden 30. November ((mitzuteilen))"; drittens ist nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84 (Castille/Kommission, a. a. O.) "die Verspätung bei der Abgabe der Beurteilungen... für sich allein schon deshalb geeignet, dem Beamten zu schaden, weil der Ablauf seiner Laufbahn beeinträchtigt werden kann, wenn zu einem Zeitpunkt, zu dem Entscheidungen, die ihn angehen, getroffen werden müssen, eine solche Beurteilung fehlt".

  • EuG, 16.12.1993 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Die Kommission kommt somit zu dem Ergebnis, daß das Fehlen der Beurteilung für den Zeitraum 1983°1985 in der Personalakte des Klägers keinen Einfluß auf das streitige Ernennungsverfahren gehabt haben könne (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnr. 27, vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497, und vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473).

    Wenn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, und vom 15. März 1989 in der Rechtssache 140/87, Bevan/Kommission, Slg. 1989, 701) und des Gerichts "ein Beamter, dessen Personalakte nicht ordnungsgemäß und unvollständig ist, hierdurch einen immateriellen Schaden [erleidet], der darauf beruht, daß er über seine berufliche Zukunft verunsichert und beunruhigt ist" (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache T-73/89, Barbi/Kommission, Slg. 1990, II-619, Randnr. 41, vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache Latham/Kommission, a. a. O., Randnr. 37, und vom selben Tag in der Rechtssache T-27/90, Latham/Kommission, Slg. 1991, II-35, Randnr. 49), so ist auch "die Verspätung bei der Abgabe der Beurteilung ... für sich allein schon deshalb geeignet, dem Beamten zu schaden, weil ... [die Entwicklung] seiner Laufbahn beeinträchtigt werden kann, wenn zu einem Zeitpunkt, zu dem Entscheidungen, die ihn angehen, getroffen werden müssen, eine solche Beurteilung fehlt" (Urteile Castille/Kommission, a. a. O., Randnr. 36, in der Rechtssache T-63/89, Latham/Kommission, a. a. O., Randnr. 36, in der Rechtssache T-27/90, Latham/Kommission, a. a. O., Randnr. 48, und Moat/Kommission, a. a. O., Randnr. 44).

  • EuGH, 17.12.1992 - C-68/91

    Moritz / Kommission

    Zur Begründung der Höhe seines Schadens bezog sich der Kläger auf das Urteil vom 6. April 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84 (Castille/Kommission, Slg. 1986, 497) und hilfsweise auf das Urteil Gratreau/Kommission (a. a. O.).
  • EuGöD, 11.05.2010 - F-30/08

    Nanopoulos / Kommission

    Außerdem stellt ein verzögertes Tätigwerden der Verwaltung nach der Gemeinschaftsrechtsprechung einen ihre Haftung begründenden Amtsfehler dar, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor (vgl. zur verzögerten Erstellung einer Beurteilung u. a. Urteil des Gerichtshofs vom 6. Februar 1986, Castille/Kommission, 173/82, 157/83 und 186/84, Slg. 1986, 497; Urteil Latham/Kommission, Randnrn. 49 und 50; vgl. zur Verzögerung bei der Berichtigung unrichtiger Angaben Urteil Heinemann/Kommission, Randnr. 12).
  • EuG, 08.10.1992 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtdurchführung eines

    89 Hingegen versetzt die Weigerung des Generalsekretärs, eine konkrete Maßnahme zu treffen, um die Folgen der aufgehobenen Entscheidung zu beseitigen, die Klägerin in einen Zustand der Unsicherheit und Unruhe hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft, der einen immateriellen Schaden darstellt (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in den Rechtssachen 173/82, 192/83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497, und Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-27/90, Latham/Kommission, Slg. 1991, II-35, 50).
  • EuG, 13.12.1990 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    47 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist schließlich die Verspätung bei der Erstellung der Beurteilungen als solche schon deshalb geeignet, dem Beamten zu schaden, weil der Ablauf seiner Laufbahn beeinträchtigt werden kann, wenn zu einem Zeitpunkt, zu dem Entscheidungen, die ihn angehen, getroffen werden müssen, eine solche Beurteilung fehlt (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497).
  • EuG, 05.12.1990 - T-82/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Was die angebliche Animosität seines Vorgesetzten betreffe, so hätte der Kläger dafür den Beweis erbringen müssen, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84 (Castille/Kommission, Slg. 1986, 497, 522) entschieden habe.
  • EuG, 06.02.2007 - T-246/04

    Wunenburger / Kommission

    Verweisung auf: Gerichtshof, 18. Dezember 1980, Gratreau/Kommission, 156/79 und 51/80, Slg. 1980, 3943, Randnr. 15; Gerichtshof, 6. Februar 1986, Castille/Kommission, 173/82, 157/83 und 186/84, Slg. 1986, 497, Randnr. 36; Gericht, 8. November 1990, Barbi/Kommission, T-73/89, Slg. 1990, II-619, Randnr. 41; Gericht, 28. Mai 1997, Burban/Parlament, T-59/96, Slg. ÖD 1997, I-A-109 und II-331, Randnrn.
  • EuG, 16.07.1992 - T-1/91

    Hilaire Della Pietra gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Es ist daher unerheblich, daß der betroffene Beamte ohnehin ° d. h., selbst wenn der Beurteilende seine Bewertungen begründet hätte ° nicht hätte erwarten können, bessere Einzelbeurteilungen zu erhalten" (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 178/86, Turner/Kommission, Slg. 1987, 5367, Randnr. 18, und vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497).
  • EuG, 01.12.1994 - T-79/92

    Kuno Ditterich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1988 - 346/87

    Giancarlo Bossi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 08.11.1990 - T-73/89

    Giovanni Barbi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87

    Francois Vainker gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Artikel 45 des Statuts

  • EuG, 01.12.1994 - T-54/92

    Johann Schneider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 13.12.1990 - T-29/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87

    Santo Picciolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 17.03.1993 - T-13/92

    Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1987 - 178/86

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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Rechtsprechung
   EuGH, 06.02.1986 - 186/84   

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https://dejure.org/1986,16236
EuGH, 06.02.1986 - 186/84 (https://dejure.org/1986,16236)
EuGH, Entscheidung vom 06.02.1986 - 186/84 (https://dejure.org/1986,16236)
EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - 186/84 (https://dejure.org/1986,16236)
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1985 - 173/82

    Gilbert Castille gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter:

    Verbundene Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84 Gilbert Castille.

    In der Rechtssache 186/84 geht es darüber hinaus um die Frage, ob die dienstliche Beurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Juli 1977 bis 30. Juni 1979 gültig ist.

    - Anlage 3 zur Klage in der Rechtssache 186/84.5 - Anlage 4 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 173/82.6 - Anlage 3 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 186/84.7 - Anlage 10 zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 173/82.

    IV - Rechtssache 186/84 A. In der Rechtssache 186/84 geht es um die dienstliche Beurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Juli 1977 bis 30. Juni 1979 35. Diese Beurteilung war am 10. Februar 1981 in ihrer ersten Version erstellt und im September und Dezember 1981 in einzelnen Punkten geändert worden.

    Ähnliches läßt sich einem undatierten Schreiben des für Personal und Verwaltung zuständigen Mitglieds 35 - Anlage 2 zur Klage .n der Rechtssache 186/84.36 - Anlage 7 zur Klage in der Rechtssache 186/84.37 - Anlage 8 zur Klage in der Rechtssache 186/84.38 - Anlage 5 zur Gegenerwiderung .n der Rechtssache 173/82.

    Die Beklagte weist schließlich noch darauf hin, 39 - Schreiben IX/2418/69-F, Anlage 4 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 186/84.

    - Anlage 7 zur Klage in der Rechtssache 186/84.41 - Anlage 10 c) zur Klage in der Rechtssache 186/84.42 - Anlage 9 zur Klage in der Rechtssache 186/84.43 - Anlage 10 zur Klage in der Rechtssache 186/84.

    186/84§ daß die Einzelbewertungen "hervorragend", "sehr gut" und "gut" im Beförderungsverfahren in ein und derselben Weise - nämlich mit 2 Punkten - gewertet würden.

    Gegen diese Entscheidung der Beklagten wendet sich der Kläger in der Rechtssache 186/84.

    Waren 44 - Anlage 4 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 186/84.

    Fest steht jedenfalls, daß die im Anschluß an die Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1979 abgedruckten "gelben Seiten" nicht 45 - Urteil vom 25. November 1976 in der Rechtssache 122/75, Berthold Küster/Europäisches Parlament, Slg. 1976, 1685.44 - Anlage 4 zur Gegenerwiderung in der Rechtssache 186/84.

    - Anlage 10 zur Klagebeantwortung in der Rechtssache 173/82.42 - Anlage 9 zur Klage in der Rechtssache 186/84.

    V - Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84 wie folgt für Recht zu erkennen und zu entscheiden:.

    Rechtssache 186/84:.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 314/86

    Gérard de Szy-Tarisse und Yvette Feyaerts gegen Kommission der Europäischen

    - Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield, Slg. 1983, 3981; Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83, Angelidis, Slg. 1984, 2907.8 - Urteil vom 6. Juni 1985 in der Rechtssache 186/84, Slg. 1985, 1723.
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Rechtsprechung
   RG, 21.06.1884 - Rep. I. 186/84   

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https://dejure.org/1884,144
RG, 21.06.1884 - Rep. I. 186/84 (https://dejure.org/1884,144)
RG, Entscheidung vom 21.06.1884 - Rep. I. 186/84 (https://dejure.org/1884,144)
RG, Entscheidung vom 21. Juni 1884 - Rep. I. 186/84 (https://dejure.org/1884,144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Abweisung der Klage wie angebracht wegen unterlassener Angabe des gerichtlich bestimmten Termines in der dem Beklagten zugestellten Abschrift der Klageschrift. 2. Hat der Kläger das Recht, nach §. 300 Nr. 2 C.P.O. Vertagung zu verlangen, auch dann, wenn der Beklagte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageabweisung wegen unterlassener Angabe eines gerichtlich bestimmten Termins in der dem Beklagten zugestellten Abschrift der Klageschrift

  • opinioiuris.de

    Unterlassene Angabe eines gerichtlich bestimmten Termins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 13, 334
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