Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.1987 - 186/85   

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https://dejure.org/1987,1719
EuGH, 07.05.1987 - 186/85 (https://dejure.org/1987,1719)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1987 - 186/85 (https://dejure.org/1987,1719)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 186/85 (https://dejure.org/1987,1719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 169
    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - BESTIMMUNG WÄHREND DES VORPROZESSUALEN VERFAHRENS - SPÄTERE ERWEITERUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer der Antikumulierungsvorschrift des Art. 67 Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften widersprechenden nationalen Regelung; Sinn und Zweck der Akkumulierungsvorschriften bezüglich der Familienbeihilfen für Bedienstete der Europäischen ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 5; ; EWGVtr Art. 169; ; EWGVtr Art. 189 Abs. 2; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 67 Abs. 2; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 68 Abs. 3; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - BESTIMMUNG WÄHREND DES VORPROZESSUALEN VERFAHRENS - SPÄTERE ERWEITERUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrufung des EuGH durch die Kommission; Eingrenzung des Klagegegenstandes durch das vorprozessuale Verwaltungsverfahren; Stellungnahme der Kommission; Kürzung von Familienzulagen; Bestandteile der Dienstbezüge

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Von einem Mitgliedstaat gezahlte Familienbeihilfen für Personen, die von den Gemeinschaftsorganen Familienzulagen erhalten - Nationale Antikumulierungsvorschrift.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15

    Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von

    Hinsichtlich der "Vergleichbarkeit" der Zulagen ist nach Auffassung des EuGH zu berücksichtigen, dass die Familienzulagen nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. b EU-Beamtenstatut als Bestandteil der Dienstbezüge im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis oder allgemein mit einer unselbständigen Berufstätigkeit stehen (Rz 26; vgl. auch EuGH-Urteil Kommission/Belgien vom 7. Mai 1987 C-186/85, EU:C:1987:208, Rz 29).

    Art. 67 Abs. 2 EU-Beamtenstatut kommt danach nur dann zur Anwendung, wenn in dem entsprechenden Mitgliedstaat, nach dessen nationalem Recht an sich ein Anspruch auf Kindergeld gegeben wäre, Anspruchsvoraussetzungen gelten, die denjenigen für die Gewährung von Zulagen nach dem Statut vergleichbar sind (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Deutschland, EU:C:1987:209, Rz 27; Kommission/Belgien, EU:C:1987:208, Rz 30).

    Der EuGH hat daher in seinen Urteilen Kommission/Deutschland (EU:C:1987:209, Rz 28) und Kommission/Belgien (EU:C:1987:208, Rz 31) --bezogen auf Ehegatten des EU-Beamten-- entschieden, dass es einem Mitgliedstaat untersagt ist, die Zahlung von in seinem eigenen Recht vorgesehenen Familienbeihilfen unter Hinweis auf die Möglichkeit zu verweigern, dass für dasselbe Kind Zulagen nach dem EU-Beamtenstatut in Anspruch genommen werden können.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13

    Melchior

    Denn sowohl in der Rechtssache Kommission/Belgien (EU:C:1987:208) als auch in der Rechtssache Kristiansen (EU:C:2003:652) hat der Gerichtshof im Hinblick auf nationale Regelungen, die gerade das Prinzip dieses ergänzenden Charakters in Frage stellten, den zwingenden Charakter der Bestimmungen des Statuts über den ergänzenden Charakter der gemeinschaftsrechtlichen Leistungen im Verhältnis zu den entsprechenden, von nationalen Systemen zu tragenden Leistungen bekräftigt.

    Im Unterschied zu den Rechtssachen Kommission/Belgien (EU:C:1987:208) und Kristiansen (EU:C:2003:652) stellt im vorliegenden Fall die Regelung, die die Beschäftigungszeiten bei einem Organ der Union von der Berechnung der Arbeitstage, die für die Begründung eines Anspruchs auf nationales Arbeitslosengeld erforderlich sind, ausnimmt, den ergänzenden Charakter der von den BSB vorgesehenen Leistung nicht in Frage.

    8 - Vgl. insbesondere Urteile Kommission/Belgien (186/85, EU:C:1987:208, Rn. 21), und Kristiansen (C-92/02, EU:C:2003:652, Rn. 32).

    9 - Rn. 34. Der Gerichtshof hat sich im Urteil Kommission/Belgien (EU:C:1987:208) in demselben Sinne hinsichtlich der Familienzulagen nach Art. 67 Abs. 2 des Beamtenstatuts geäußert.

    12 - Vgl. entsprechend im Bereich der Familienzulagen Urteil Kommission/Belgien (EU:C:1987:208, Rn. 22).

  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 31.91

    Anspruch auf Anwärterverheiratetenzuschlag - Konkurrenzregelung im

    Die Berufung des Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht mit derselben rechtlichen Begründung zurückgewiesen und zur Begründung näher ausgeführt: Die Ableitung und Reichweite des Vorranges des Art. 67 Abs. 2 des Statuts vor entsprechenden Antikumulierungsbestimmungen des Rechts der Mitgliedstaaten bei Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit durch den Ehegatten eines Beamten der Europäischen Gemeinschaften habe der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 186/85 und 189/85 (SozR 5870 § 8 BKGG Nr. 13) geklärt.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat mit der Verordnung Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 (ABl. L 56 S. 1), durch die u.a. das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften festgelegt wurde, auch der Inhalt dieses Statuts gemäß Art. 189 Abs. 2 des EWG-Vertrages allgemeine Geltung, ist in allen seinen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (Urteile vom 7. Mai 1987 - Rs. 186/85 - (Slg. EuGH 1987, 2048 Rn. 21) und - Rs. 189/85 - (Slg. EuGH 1987, 2075 Rn. 16).

    Dieser ergänzende Charakter ist wie der Europäische Gerichtshof in den vorstehend genannten Urteilen vom 7. Mai 1987 (a.a.O. Rn. 23 bzw. 16) ausgesprochen hat, für die Mitgliedstaaten verbindlich und darf durch nationale Rechtsvorschriften nicht verkannt und in Frage gestellt werden.

  • EuGH, 04.12.2003 - C-92/02

    Kristiansen

    Neben ihren Wirkungen innerhalb der Gemeinschaftsverwaltung verpflichten die BSB somit auch die Mitgliedstaaten, soweit deren Mitwirkung zu ihrer Durchführung erforderlich ist (Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 186/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 2029, Randnr. 21).

    Da der ergänzende Charakter des Gemeinschaftssystems der Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf Artikel 28a Absatz 1 Unterabsatz 2 BSB beruht, ist er für alle Mitgliedstaaten verbindlich und im nationalen Recht zu beachten (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 23).

  • EuGH, 04.02.2015 - C-647/13

    Melchior - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Voraussetzungen

    Neben ihren Wirkungen innerhalb der Unionsverwaltung verpflichten die BSB somit auch die Mitgliedstaaten, soweit deren Mitwirkung zu ihrer Durchführung erforderlich ist (Urteile Kommission/Belgien, EU:C:1981:237, Rn. 7 und 8, Kommission/Belgien, 186/85, EU:C:1987:208, Rn. 21, und Kristiansen, EU:C:2003:652, Rn. 32).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-135/06

    Weißenfels / Parlament - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für

    Die beiden in Rede stehenden Leistungen seien in formaler Hinsicht nicht identisch, weil die Zulage nach dem Statut eine Lohnnebenleistung sei, was bei der luxemburgischen Beihilfe, deren Gewährung nicht an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sei, nicht der Fall sei (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien, 186/85, Slg. 1987, 2029, Randnrn. 27 bis 30 und 33, sowie Kommission/Deutschland, 189/85, Slg. 1987, 2061, Randnr. 26).
  • EuGH, 10.05.2017 - C-690/15

    de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union -

    Somit sind auch die Mitgliedstaaten zur Beachtung des Statuts verpflichtet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 1981, Kommission/Belgien, 137/80, EU:C:1981:237, Rn. 7 und 8, vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien, 186/85, EU:C:1987:208, Rn. 21, vom 4. Dezember 2003, Kristiansen, C-92/02, EU:C:2003:652, Rn. 32, und vom 4. Februar 2015, Melchior, C-647/13, EU:C:2015:54, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    4 - Vgl. nur Urteile vom 26. März 2009, Kommission/Italien (C-326/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29), vom 24. Juni 2004, Kommission/Niederlande (C-350/02, Slg. 2004, I-6213, Randnr. 20), vom 11. Mai 1989, Kommission/Deutschland (76/86, Slg. 1989, 1021, Randnr. 8), vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien (186/85, Slg. 1987, 2029, Randnr. 13).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 14.95

    Beamtenrecht: Anrechenbarkeit der Versorgung aus der Verwendung im öffentlichen

    Aufgrund mitgliedschaftlicher Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Gemeinschaften war die Bundesrepublik Deutschland nicht gehindert, die Zahlung einer Vergütung nach Art. 4 EG-VO Nr. 3518/85 als Grund für eine Kürzung der nationalen Dienstbezüge zu berücksichtigen, auch wenn diese Verordnung nach Art. 189 Abs. 2 EWG-Vertrag in allen ihren Teilen verbindlich sein und in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gelten sollte (so für das Beamtenstatut EuGH, Urteile vom 7. Mai 1987 - Rs. 186/85 - [Slg. EuGH 1987, 2048 Rn. 21] und - Rs. 189/85 - [Slg. EuGH 1987, 2075 Rn. 16]).
  • EuG, 30.04.2019 - T-737/17

    Wattiau/ Parlament

    Somit sind auch die Mitgliedstaaten zur Beachtung des Statuts verpflichtet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 1981, Kommission/Belgien, 137/80, EU:C:1981:237, Rn. 7 und 8, vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien, 186/85, EU:C:1987:208, Rn. 21, vom 4. Dezember 2003, Kristiansen, C-92/02, EU:C:2003:652, Rn. 32, und vom 4. Februar 2015, Melchior, C-647/13, EU:C:2015:54, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11

    Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2006 - C-459/03

    Kommission / Irland - Streitigkeit zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich

  • EuGH, 10.09.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union im

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

  • EuGH, 14.02.2008 - C-449/06

    Gysen - Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der

  • EuG, 25.01.2006 - T-33/04

    Weißenfels / Parlament - Beamte - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-92/02

    Kristiansen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1995 - C-334/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

  • EuGöD, 19.11.2014 - F-42/14

    EH / Kommission

  • EuG, 20.02.2009 - T-359/07

    Kommission / Bertolete u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06

    Gysen - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Vergütung - Zulagen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06

    Weißenfels / Parlament - Rechtsmittel - Gemeinschaftsbeamter - Dienstbezüge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-397/02

    Clinique La Ramée und Winterthur

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-430/97

    Johannes

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1987 - 189/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85   

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https://dejure.org/1986,13781
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.05.1986 - 186/85 (https://dejure.org/1986,13781)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Von einem Mitgliedstaat gezahlte Familienbeihilfen für Personen, die von den Gemeinschaftsorganen Familienzulagen erhalten - Nationale Antikumulierungsvorschrift

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.10.1977 - 106/76

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    1) Unmittelbare Adressaten des Artikels 67 Absatz 2 sind in erster Linie die Beamten, die "die anderweitig gezahlten Zulagen gleicher Art anzugeben" haben, und in zweiter Linie die Gemeinschaftsorgane, die 1 - Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393.2 - Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, und in der Rechtssache 14/77, Emer/Kommission, Slg. 1977, 1683.3 - Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125.4 - Siehe Tatbestand des Urteils Deboeck, a. a. O., 1629.

    Der Beklagte hat vielmehr in seiner Gegenerwiderung ausgeführt, er sei sich bewußt, daß er, wenn derartige Beihilfen geschuldet würden, diejenigen Personen nicht davon ausschließen dürfe, die Familienzulagen der Gemeinschaft bezögen, denn der Gerichtshof habe in seinen Urteilen in den Rechtssachen 106/76 und 14/77 entschieden, daß Sonderbeihilfen oder aus außergewöhnlichen Gründen gewährte unentgeltliche Zuwendungen nicht als Zulagen "gleicher Art" im Sinne der Artikel 67 Absatz 2 und 68 Absatz 2 des Statuts und von Artikel 20 der BSB anzusehen seien.

  • EuGH, 15.01.1986 - 44/84

    Hurd / Jones

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil "Europäische Schule" vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 44/84 (Hurd/Jones, Slg. 1986, 29) entschieden, daß die Haltung eines Mitgliedstaats, die "zu einer echten Übertragung von Mitteln vom Gemeinschaftshaushalt auf den nationalen Haushalt führen [würde] und ... mithin für die Gemeinschaft finanziell unmittelbar nachteilige Auswirkungen [hätte]", gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstößt (Randnrn. 44 und 45 der Entscheidungsgründe).

    In der vorgenannten Rechtssache 44/84 hat der Gerichtshof ausgeführt, daß eine Maßnahme, die die oben beschriebenen Wirkungen hat, gegen die Verpflichtungen aus Artikel 5 Absatz 2 EWG-Vertrag verstößt, selbst wenn sie zur Durchführung eines von den Mitgliedstaaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Verträge geschlossenen Übereinkommens erlassen worden ist (Randnr. 39 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 11.10.1979 - 142/78

    Berghmans / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    1) Unmittelbare Adressaten des Artikels 67 Absatz 2 sind in erster Linie die Beamten, die "die anderweitig gezahlten Zulagen gleicher Art anzugeben" haben, und in zweiter Linie die Gemeinschaftsorgane, die 1 - Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393.2 - Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, und in der Rechtssache 14/77, Emer/Kommission, Slg. 1977, 1683.3 - Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125.4 - Siehe Tatbestand des Urteils Deboeck, a. a. O., 1629.

    Es kann auch sein, daß der Ehegatte Beamter einer anderen internationalen Organisation ist (z. B. Eurocontrol wie in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125), der alle oder einige Mitgliedstaaten angehören und deren Haushalt dann belastet würde.

  • EuGH, 13.10.1977 - 14/77

    Van den Branden / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    1) Unmittelbare Adressaten des Artikels 67 Absatz 2 sind in erster Linie die Beamten, die "die anderweitig gezahlten Zulagen gleicher Art anzugeben" haben, und in zweiter Linie die Gemeinschaftsorgane, die 1 - Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393.2 - Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, und in der Rechtssache 14/77, Emer/Kommission, Slg. 1977, 1683.3 - Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125.4 - Siehe Tatbestand des Urteils Deboeck, a. a. O., 1629.
  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    Der Gerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 13. Juli 1983 in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323, 2334, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe) entschieden, daß "die Rechtsstellung der Beamten der Gemeinschaft in dem Mitgliedstaat ihrer dienstlichen Verwendung in zweierlei Hinsicht in den Anwendungsbereich des Vertrages fällt, nämlich wegen ihres Beschäftigungsverhältnisses mit der Gemeinschaft und insoweit, als sie in den Genuß aller Vorteile kommen müssen, die sich für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Freizügigkeit, der Niederlassung und des sozialen Schutzes ergeben".
  • EuGH, 13.11.1984 - 191/83

    Salzano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    Dieses Urteil verweist seinerseits auf das Urteil vom 13. November 1984 in der Rechtssache 191/83 (Salzano, Slg. 1984, 3741).
  • EuGH, 23.04.1986 - 153/84

    Ferraioli / Deutsche Bundespost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    Ein Argument zugunsten dieser Auffassung könnte sich auch aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 153/84 (Ferraioli/Deutsche Bundespost, Slg. 1986, 1401) ergeben.
  • EuGH, 20.10.1981 - 137/80

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    1) Unmittelbare Adressaten des Artikels 67 Absatz 2 sind in erster Linie die Beamten, die "die anderweitig gezahlten Zulagen gleicher Art anzugeben" haben, und in zweiter Linie die Gemeinschaftsorgane, die 1 - Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393.2 - Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, und in der Rechtssache 14/77, Emer/Kommission, Slg. 1977, 1683.3 - Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125.4 - Siehe Tatbestand des Urteils Deboeck, a. a. O., 1629.
  • EuGH, 15.12.1982 - 211/81

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    - Urteil in der Rechtssache 211/81 vom 15. Dezember 1982, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547; siehe auch das Urteil in der Rechtssache 166/82 vom 7. Februar 1984, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459.
  • EuGH, 07.02.1984 - 166/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85
    - Urteil in der Rechtssache 211/81 vom 15. Dezember 1982, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547; siehe auch das Urteil in der Rechtssache 166/82 vom 7. Februar 1984, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459.
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