Rechtsprechung
RG, 03.05.1915 - I 189/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Nach welchen Bestimmungen ist die Aneignung der auf Schlachtfeldern zurückgebliebenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände strafrechtlich zu beurteilen? 2. Ist die Verfolgung einer Unterschlagung von der Stellung eines Strafantrages abhängig, wenn den Gegenstand ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 23.04.1915 - I 189/15
- RG, 03.05.1915 - I 189/15
Papierfundstellen
- RGSt 49, 194
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51
Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur, …
Die Rechtsprechung hat nun zwar in einigen Fällen es als ausreichend angesehen, dass die Erlangung des Gewahrsams und die Zueignung zusammenfallen (RGSt 49, 194; 67, 70; JW 34, 486). - BGH, 05.06.1953 - 2 StR 162/53
Rechtsmittel
Der einzelne Soldat oder der Truppenführer ist zur Abgabe einer solchen Willenserklärung nicht befugt (RGSt 49, 194; RMG 10, 255).
Rechtsprechung
RG, 23.04.1915 - I 189/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Liegt eine wissentlich unwahre Darstellung im Sinne von § 147 des Genossenschaftsgesetzes vor, wenn ein Mitglied des Genossenschaftsvorstandes das von letzterem aufgestellte "Wochenprotokoll", in dem alle während einer Woche von der Genossenschaft abgeschlossenen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 23.04.1915 - I 189/15
- RG, 03.05.1915 - I 189/15
Papierfundstellen
- RGSt 49, 239
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von …
Ein die Mittäterschaft begründender gemeinsamer Tatentschluß kann auch stillschweigend gefaßt werden (RGSt 49, 239, 241); für die Annahme von Mittäterschaft und psychischer Beihilfe kann das bloße Zugegensein ausreichen, wenn dadurch der Tatentschluß des (anderen) Täters gestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. BGH StV 1982, 517 mit Anm. Rudolphi, sowie BGH StV 1982, 516).