Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 21.01.1994 - 18a W 38/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,11419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 9
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Deliktsklagen gegen Arbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unerlaubte Handlung; Arbeitsverhältnis; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte; Partei; Arbeitgeber
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 64
- VersR 1994, 834
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15
Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im …
Sie waren lediglich gleichzeitig in derselben Halle tätig, ohne, wie in einem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (OLG Karlsruhe 21. Januar 1994 - 18a W 38/93 - NJW-RR 1995, 64), bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen oder in anderer Weise zusammengewirkt zu haben. - OLG Hamm, 23.09.1999 - 6 W 31/99
Streitigkeit aus einer unerlaubten Handlung ; Zulässigkeit des Rechtsweges zu den …
Die hier allein in Betracht kommende Alternative der Streitigkeit aus einer unerlaubten Handlung setzt zwar nicht voraus, daß die Parteien beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind (vgl. OLG Karlsruhe - Senat Freiburg - NJW-RR 95, 64 m. w. N.). - OLG Oldenburg, 15.09.1998 - 5 W 160/98
Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen ordentlichen Gerichten und …
Die Parteien waren lediglich gleichzeitig auf derselben Baustelle tätig, ohne, wie in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1995, S. 64) - bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen oder in anderer Weise zusammenzuwirken.