Rechtsprechung
   LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6786
LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05 (https://dejure.org/2005,6786)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05 (https://dejure.org/2005,6786)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 19 (2) Sa 30/05 (https://dejure.org/2005,6786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verletzung von Aufklärungspflichten und Auskünfte des Arbeitgebers beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, Anspruch auf Schadensersatz bei Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 241 Abs. 2 BGB, § 254 BGB, § 256 ZPO
    Verletzung von Aufklärungspflichten und Auskünfte des Arbeitgebers beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, Anspruch auf Schadensersatz bei Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähiger Vermögensschaden wegen Verletzung ausnahmsweise bestehender Aufklärungspflichten des Arbeitgebers beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder wegen Erteilung falscher Auskünfte; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines ersatzfähigen Vermögensschadens; ...

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 254; ; ZPO § 256

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 254; ZPO § 256
    Verletzung von Aufklärungspflichten und Auskünfte des Arbeitgebers beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, Anspruch auf Schadensersatz bei Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    Macht der Arbeitnehmer in einem solchen Fall Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung von Aufklärungspflichten oder Erteilung falscher Auskünfte geltend, ist nicht die Zahlungs-, sondern die Feststellungsklage nach § 256 ZPO die richtige Klageart (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.1992 - IX ZR 54/92, NJW 1993, 1137).

    Die auf Zahlung von Schadensersatz gerichtete Klage ist daher mangels eines ersatzfähigen Schadens unbegründet (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.1992 - IX ZR 54/92, NJW 1993, 1137; LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2003 - 16 Sa 19/03, NZA-RR 2004, 46).

    Denn die Feststellungsklage ist in einem solchen Fall die Klage, mit der der Anspruchssteller mangels feststehenden Schadens seine berechtigten Interessen durchsetzten kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.1992 - IX ZR 54/92, NJW 1983, 1137).

  • BGH, 22.09.1981 - VI ZR 144/79

    Verletzungen auf Grund eines Schäferhundbisses; Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    Auch wenn die Beklagte zu 1) nach dem Inhalt der Gespräche über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dem Kläger den Eindruck erweckt hat, es werde keine Sperrzeit verhängt, war der Kläger nicht davon entbunden, im eigenen Interesse eine zuverlässige Auskunft über die möglichen Folgen des Aufhebungsvertrages einzuholen (BGH, Urteil vom 22.09.1981 - VI ZR 144/79, NJW 1982, 168; LAG Hamm, Urteil vom 02.12.2003 - 19 Sa 1014/03, LAGReport 2004, 224; jeweils m.w.N.).

    Denn derjenige, der trotz erkennbaren Risiken nichts unternimmt und damit die Sorgfalt völlig außer Acht lässt, die im Einzelfall erforderlich ist, um sich vor möglichen Schäden zu bewahren, muss aufgrund des überwiegenden Eigenverschuldens mit einem Ausschluss des Schadensersatzanspruchs rechnen (BGH, Urteil vom 22.09.1981 - VI ZR 144/79, NJW 1982, 168; LAG Hamm, Urteil vom 02.12.2003 - 19 Sa 1014/03, LAGReport 2004, 224; jeweils m.w.N.).

  • LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03

    unzulässige Rechtsausübung, Mitverschulden

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    Auch wenn die Beklagte zu 1) nach dem Inhalt der Gespräche über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dem Kläger den Eindruck erweckt hat, es werde keine Sperrzeit verhängt, war der Kläger nicht davon entbunden, im eigenen Interesse eine zuverlässige Auskunft über die möglichen Folgen des Aufhebungsvertrages einzuholen (BGH, Urteil vom 22.09.1981 - VI ZR 144/79, NJW 1982, 168; LAG Hamm, Urteil vom 02.12.2003 - 19 Sa 1014/03, LAGReport 2004, 224; jeweils m.w.N.).

    Denn derjenige, der trotz erkennbaren Risiken nichts unternimmt und damit die Sorgfalt völlig außer Acht lässt, die im Einzelfall erforderlich ist, um sich vor möglichen Schäden zu bewahren, muss aufgrund des überwiegenden Eigenverschuldens mit einem Ausschluss des Schadensersatzanspruchs rechnen (BGH, Urteil vom 22.09.1981 - VI ZR 144/79, NJW 1982, 168; LAG Hamm, Urteil vom 02.12.2003 - 19 Sa 1014/03, LAGReport 2004, 224; jeweils m.w.N.).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    (1) Den Arbeitgeber können zwar beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der ausschließlich auf Wunsch des Arbeitgebers und im betrieblichen Interesse abgeschlossen wird, erhöhte Hinweis- und Aufklärungspflichten treffen (BAG, Urteil vom 12.12.2002 - 8 AZR 497/01, ZTR 2003, 243; Urteil vom 21.02.2002 - 2 AZR 749/00, BB 2003, 2335).

    Dies ändert aber nichts daran, dass der Arbeitnehmer sich grundsätzlich selbst über die Folgen eines Aufhebungsvertrages informieren muss, so dass die erhöhten Aufklärungspflichten des Arbeitgebers beim Abschluss des Aufhebungsvertrages nur dann in Betracht kommen, wenn er den Eindruck erweckt, er werde auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen Risiken aussetzten (BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 8 AZR 281/03, BAGReport 2004, 324; Urteil vom 21.02.2002 - 2 AZR 749/00, BB 2003, 2335).

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    Denn dieses besteht bei der Klage auf Feststellung einer bestehenden Schadensersatzpflicht bereits dann, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besteht (BAG, Urteil vom 12.12.2002 - 8 AZR 497/01, ZTR 2003, 243; BGH, Urteil vom 16.01.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431).

    (1) Den Arbeitgeber können zwar beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der ausschließlich auf Wunsch des Arbeitgebers und im betrieblichen Interesse abgeschlossen wird, erhöhte Hinweis- und Aufklärungspflichten treffen (BAG, Urteil vom 12.12.2002 - 8 AZR 497/01, ZTR 2003, 243; Urteil vom 21.02.2002 - 2 AZR 749/00, BB 2003, 2335).

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2003 - 16 Sa 19/03

    Schadensersatzpflichtigkeit eines Arbeitgebers wgen nicht ausgezahlter

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    eines Aufhebungsvertrages oder wegen Erteilung falscher Auskünfte liegt noch nicht vor, wenn der Sperrzeitbescheid der Bundesagentur für Arbeit von dem Arbeitnehmer angegriffen worden ist und noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt (so auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2003 - 16 Sa 19/03, NZA-RR 2004, 46).

    Die auf Zahlung von Schadensersatz gerichtete Klage ist daher mangels eines ersatzfähigen Schadens unbegründet (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.1992 - IX ZR 54/92, NJW 1993, 1137; LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2003 - 16 Sa 19/03, NZA-RR 2004, 46).

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    a. Ein nach §§ 249 ff. BGB ersatzfähiger Vermögensschaden besteht ausgehend von der sog. Differenzhypothese nur dann, wenn der gegenwärtige tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist, als der Wert, den das Vermögen ohne das die Schadensersatzpflicht begründende Ereignis haben würde (BVerfG, Beschluss vom 12.11.1997 - 1 BvR 479/92, NJW 1998, 519; BAG, Urteil vom 05.03.1985 - 1 AZR 468/83, NJW 1985, 2545; BGH, Urteil vom 10.07.2001 - VI ZR 206/00, BB 2001, 1704; Palandt/Heinrichs, 64. Auflage, Vorbem. V. § 249 BGB Rdnr. 8 f.; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    a. Ein nach §§ 249 ff. BGB ersatzfähiger Vermögensschaden besteht ausgehend von der sog. Differenzhypothese nur dann, wenn der gegenwärtige tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist, als der Wert, den das Vermögen ohne das die Schadensersatzpflicht begründende Ereignis haben würde (BVerfG, Beschluss vom 12.11.1997 - 1 BvR 479/92, NJW 1998, 519; BAG, Urteil vom 05.03.1985 - 1 AZR 468/83, NJW 1985, 2545; BGH, Urteil vom 10.07.2001 - VI ZR 206/00, BB 2001, 1704; Palandt/Heinrichs, 64. Auflage, Vorbem. V. § 249 BGB Rdnr. 8 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    Denn dieses besteht bei der Klage auf Feststellung einer bestehenden Schadensersatzpflicht bereits dann, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besteht (BAG, Urteil vom 12.12.2002 - 8 AZR 497/01, ZTR 2003, 243; BGH, Urteil vom 16.01.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05
    a. Ein nach §§ 249 ff. BGB ersatzfähiger Vermögensschaden besteht ausgehend von der sog. Differenzhypothese nur dann, wenn der gegenwärtige tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist, als der Wert, den das Vermögen ohne das die Schadensersatzpflicht begründende Ereignis haben würde (BVerfG, Beschluss vom 12.11.1997 - 1 BvR 479/92, NJW 1998, 519; BAG, Urteil vom 05.03.1985 - 1 AZR 468/83, NJW 1985, 2545; BGH, Urteil vom 10.07.2001 - VI ZR 206/00, BB 2001, 1704; Palandt/Heinrichs, 64. Auflage, Vorbem. V. § 249 BGB Rdnr. 8 f.; jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 26.05.2011 - 17 Sa 247/11

    § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA i.V.m. Protokollerklärungen Nr. 1 und Nr. 5.

    Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich selbst für die Wahrung seiner Interessen Sorge zu tragen (BAG 11.12.2001 - 3 AZR 339/00, NZA 2002, 1150; LAG Hamm 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05, NZA - RR 2005, 606).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht