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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2010 - 19 A 1666/08   

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https://dejure.org/2010,12875
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2010 - 19 A 1666/08 (https://dejure.org/2010,12875)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.04.2010 - 19 A 1666/08 (https://dejure.org/2010,12875)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. April 2010 - 19 A 1666/08 (https://dejure.org/2010,12875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rangfolge der Bestattungspflichtigen nach einer Bestattung im Wege der Ersatzvornahme bei unmöglicher Heranziehung des vorrangig Bestattungspflichtigen aufgrund des Vorliegens einer unbilligen Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BestG NRW § 8 Abs. 1 S. 1
    Rangfolge der Bestattungspflichtigen nach einer Bestattung im Wege der Ersatzvornahme bei unmöglicher Heranziehung des vorrangig Bestattungspflichtigen aufgrund des Vorliegens einer unbilligen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 991
  • DÖV 2010, 702
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 19 E 969/04

    Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme bzgl. einer Notbestattung und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2010 - 19 A 1666/08
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 31.3.2006 - 19 E 969/04, juris, Rdn. 4 ff., darauf hingewiesen, "dass die in § 8 Abs. 1 Satz 1 BestG NRW normierte Rangfolge unter den Hinterbliebenen dahin zu verstehen ist, dass schon das bloße Vorhandensein eines vorrangig Bestattungspflichtigen die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht von Hinterbliebenen der nachfolgenden Rangstufen ausschließt (Subsidiarität).

    Für dieses Verständnis spricht insbesondere der bereits im Senatsbeschluss vom 31.3.2006 - 19 E 969/04 -, juris, Rdn. 6, angesprochene Aspekt, dass die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht in der Person der betreffenden Rangstufe wegen der durch sie begründeten Handlungspflicht bezogen auf den Zeitpunkt der Bestattung zweifelsfrei bestimmbar sein muss.

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2008 - 8 LB 55/07

    Entfallen der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht eines Kindes bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2010 - 19 A 1666/08
    Hinzu kommt, dass das Nds. OVG in seinem Beschluss vom 1.8.2008 8 LB 55/07 -, juris, Rdn. 20, klargestellt hat, dass es sich bei der im Beschluss vom 8.12.2006 angenommene Ausnahme von der Bestattungspflicht um einen besonderen Ausnahmefall handelt und dass eine mangelnde wirtschaftliche Leistungspflicht des Bestattungspflichtigen, die nach nordrhein-westfälischem Recht eine unbillige Härte begründen und damit eine Nichtheranziehung zu den durch Ersatzvornahme der Gemeinde entstandenen Bestattungskosten zur Folge haben kann, die Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 Nds. BestG nicht berührt.
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 LA 131/06

    Angehöriger; Ausnahme; Ausnahmefall; Bestattung; Bestattungskosten;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2010 - 19 A 1666/08
    Dementsprechend enthält auch der vom Beklagten angeführte Beschluss des Nds. OVG vom 18.12.2006 - 8 LA 131/06 -, juris, insbesondere Rdn. 5 und 9, für die nordrhein-westfälische Rechtslage keine relevanten oder übertragbaren Ausführungen.
  • VGH Bayern, 31.01.2001 - 4 ZB 00.3657
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2010 - 19 A 1666/08
    vgl. im Übrigen zur entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift in Bayern: Bay. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2001 4 ZB 00.3657 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 01.02.2023 - 23 L 118/23
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2010 - 19 A 1666/08 -, juris Rn. 23; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2015 - 19 A 488/13 -, juris Rn. 30 und Urteil vom 30. Juli 2009 - 19 A 448/07 -, juris Rn. 41; Seifert/Wabnitz , WiVerw 2015, S. 11 (16 f.).

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2010 - 19 A 1666/08 -, juris Rn. 23 f.

  • SG Osnabrück, 02.07.2014 - S 4 SO 222/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    (2) Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen schließt das Vorhandensein eines vorrangigen Bestattungspflichtigen nachrangig Bestattungspflichtige von der Inanspruchnahme durch die Gemeinde aus, sei es nun im Wege der Ersatzvornahme oder im Wege des Kostenerstattungsanspruchs (so OVG NRW, Beschl. v. 20.04.2010 - 19 A 1666/08 - anders noch die vorherige Gesetzesfassung, vgl. dazu OVG NRW, Beschl. v. 31.03.2006 - 19 E 969/04 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 8 SO 302/12
    Die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20. April 2010 (19 A 1666/08) steht dem nicht entgegen.
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