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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1996 - 19 A 194/96   

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https://dejure.org/1996,4011
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1996 - 19 A 194/96 (https://dejure.org/1996,4011)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.1996 - 19 A 194/96 (https://dejure.org/1996,4011)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 1996 - 19 A 194/96 (https://dejure.org/1996,4011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestattungsrecht: Kostenerstattung bei Ersatzvornahme einer Bestattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzvornahme; Bestattung; Mindestaufwand; Begräbnis; Fehlende Beerdigungsfeierlichkeit

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.10.1959 - V C 316.58
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1996 - 19 A 194/96
    vgl BVerwG, Urteil vom 6.10.1959 - V C 316.58 -, DVBl 1960, 246 f,.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07

    Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen

    Hiernach sind die auf die Feierhallenbenutzung und das Orgelspiel entfallenden Beträge nicht erstattungsfähig (so auch Stelkens/Cohrs, NVwZ 2002, 917 ; ähnlich auch OVG NRW, Beschluss vom 04.03.1996 - 19 A 194/96 -, NWVBl 1996, 380; Urteil vom 10.05.1996 - 19 A 4684/95 -, NWVBl 1998, 347 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung, vgl Urteil vom 10. Mai 1996 - 19 A 4684/95 -, NWVBl. 1998, 347; Beschlüsse vom 4. März 1996 - 19 A 194/96 -, vom 21. Februar 1996 - 19 A 3347/95 -, vom 2. Februar 1996 - 19 A 3802/95 -, NVwZ-RR 1997, 99, und vom 29. August 1995 - 19 E 617/95 -, ausdrücklich auch in Bezug auf Geschwister von im Wege der sofort vollzogenen Ersatzvornahme bestatteten Verstorbenen, vgl. Urteile vom 19. Juli 1996 - 19 A 2393/96 - und vom 20. Juni 1996 - 19 A 4829/95 - Beschlüsse vom 12. Oktober 1998 - 19 A 3998/98 -, vom 19. April 1994 - 19 A 2644/92 - und vom 26. April 1993 - 19 A 761/92 -, entschieden, dass § 2 Abs. 1 VOL - dieser Vorschrift entspricht nunmehr § 2 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Leichenwesen vom 3. Dezember 2000, GV NRW S. 757 - für die in dieser Rechtsvorschrift genannten Personen die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht und damit auch - dem Grunde nach - die Bestattungskostenpflicht nach den angeführten Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes normiert.
  • SG Lüneburg, 12.05.2011 - S 22 SO 19/09

    Kosten einer Auslandsbeerdigung werden nicht aus Mitteln der Sozialhilfe

    Zu übernehmen sind die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen, die aber nicht beschränkt sind auf die Aufwendungen einer von der Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme veranlassten Einfachbestattung (vgl. LPK/SGB XII/Berlit, 8. Auflage 2007, § 74, Rd. 12; Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 04. März 1996 - 19 A 194/96 - Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes vom 20. März 2008 - L 9 SO 20/08 B ER -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 19 A 4829/95
    Dies gilt nach der Senatsrechtsprechung vgl. Beschluß vom 29. August 1995 - 19 E 617/95 -, Beschluß vom 4. März 1996 - 19 A 194/96 - und Urteil vom 10. Mai 1996 aaO.

    Ein einfaches Begräbnis mit einem Mindestaufwand ohne Beerdigungsfeierlichkeiten verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1959 aaO.; OVG NW, Beschluß vom 4. März 1996 aaO. und Urteil vom 10. Mai 1996 aaO.

  • VG Gießen, 05.04.2000 - 8 E 1777/98

    Bestattungspflicht - zur Trennung von der Kostentragungspflicht; zur

    Dies wird dadurch belegt, dass mit diesem Betrag im Landkreis und der Stadt Gießen die "erforderlichen Kosten einer Bestattung" gemäß 15 BSHG bemessen werden, die "erforderlichen Kosten" insoweit aber bereits in der Regel ein Mehr beinhalten als der notwendige Mindestaufwand für eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme verlangt (vgl. hierzu ausführlich OVG Münster, NWVBl. 1996, 380 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.1996 - 19 A 2393/96

    Bestattung eines Familienangehörigen im Wege der Ersatzvornahme durch einen

    Zur Rechtswidrigkeit der Inrechnungstellung von Kosten der Erdbestattung für den Fall, daß eine Feuerbestattung kostengünstiger gewesen wäre, von Kosten für religiöse Symbole und Beerdigungsfeierlichkeiten, nicht notwendige Sargausstattung und einer Pauschale für die "Erledigung von Formalitäten" vgl. OVG NW, Beschluß vom 4. März 1996 - 19 A 194/96 - und Urteile vom 10. Mai 1996 und 20. Juni 1996 aaO.
  • SG Lüneburg, 18.01.2010 - S 22 SO 87/09

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter -

    38 Zu übernehmen sind die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen, die aber nicht beschränkt sind auf die Aufwendungen einer von der Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme veranlassten Einfachbestattung (vgl. LPK-SGB XII-Berlit § 74, Rd. 12; Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 04. März 1996 - 19 A 194/96 - Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes vom 20. März 2008 - L 9 SO 20/08 B ER -).
  • SG Lüneburg, 20.05.2010 - S 22 SO 80/09

    Kostenübernahme einer Bestattung durch einen Sohn des Verstorbenen bei

    Zu übernehmen sind die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen, die aber nicht beschränkt sind auf die Aufwendungen einer von der Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme veranlassten Einfachbestattung (vgl. LPK-SGB XII-Berlit, § 74, Rd. 12; Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 04. März 1996 - 19 A 194/96 - Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes vom 20. März 2008 - L 9 SO 20/08 B ER -).
  • SG Lüneburg, 07.01.2010 - S 22 SO 87/09

    Übernahme der Kosten einer Bestattung i.H.v 2.183,30 Euro aus Mitteln der

    Zu übernehmen sind die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen, die aber nicht beschränkt sind auf die Aufwendungen einer von der Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme veranlassten Einfachbestattung (vgl. LPK-SGB XII-Berlit § 74, Rd. 12; Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 04. März 1996 - 19 A 194/96 - Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes vom 20. März 2008 - L 9 SO 20/08 B ER -).
  • SG Lüneburg, 26.05.2010 - S 22 SO 80/09

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger

    Zu übernehmen sind die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen, die aber nicht beschränkt sind auf die Aufwendungen einer von der Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme veranlassten Einfachbestattung (vgl. LPK-SGB XII-Berlit, § 74, Rd. 12; Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 04. März 1996 - 19 A 194/96 - Beschluss des Hessischen Landessozialgerichtes vom 20. März 2008 - L 9 SO 20/08 B ER -).
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