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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02   

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https://dejure.org/2003,1617
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02 (https://dejure.org/2003,1617)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.01.2003 - 19 B 1249/02 (https://dejure.org/2003,1617)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 19 B 1249/02 (https://dejure.org/2003,1617)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer straßenverkehrsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung; Ausgestaltung des verwaltungsbehördlichen Entscheidungsermessens i.R.d. Begründung einer Fahrerlaubnisentziehung

  • blutalkohol PDF, S. 364
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haschischbesitz - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Regelmäßig Cannabis konsumiert - Führerschein weg?

  • rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis, wann kann die Fahrerlaubnis nach Konsum von Cannabis entzogen werden?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02
    Insofern kann hier offen bleiben, was angesichts der Unschärfe des Begriffs "regelmäßig" schon im alltäglichen Sprachgebrauch und der Variationsbreite der Umschreibungen des Cannabis- Konsummusters "regelmäßiger Konsum" in Fachkreisen, vgl. Berghaus, Gutachtliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs - 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 - (gegenüber dem Bundesverfassungsgericht), in: Blutalkohol 2002, 321 (322 f.), in dem rechtsmedizinischen Gutachten vom 24. April 2002 wie auch in den sachverständigen Aussagen in der vorstehend angeführten Publikation von Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Musshoff unter "regelmäßigem" Cannabiskonsum verstanden wird und ob in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit dem Anknüpfen an "regelmäßigen" Cannabiskonsum unter der Voraussetzung, dass es keine allgemein akzeptierte Definition der Cannabiskonsummuster gibt, auf ein ungeeignetes Kriterium zurück gegriffen wird, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 19 B 1753/02 -, oder ob der Inhalt des in Nr. 9.2.1 verwendeten Merkmals "regelmäßig" in Anlehnung an eine in Fachkreisen verbreitete Umschreibung des Konsummusters "regelmäßiger Konsum", wonach dieses bei (fast) täglichem oder gewohnheitsmäßigem Konsum vorliegt, durch Auslegung ermittelt werden kann.

    BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff., und Berghaus, a.a.O., zur Relevanz von einmaligem oder gelegentlichem Konsum von Cannabis für die Frage der Kraftfahreignung verhalten, sind nicht geeignet, die rechtliche Beurteilung in Frage zu stellen.

    Krüger, Gutachten zu dem Fragenkatalog 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 (des Bundesverfassungsgerichts), in: Blutalkohol 2002, 336 (352), muss bei hohen Substanzkonzentrationen ein erheblicher Konsum erfolgt sein, und mit zunehmendem Konsum wächst auch die Wahrscheinlichkeit einer Fahrt unter Drogeneinfluss; die Bereitschaft, unter Substanzeinfluss zu fahren, wird in einem direkten Zusammenhang mit der eingenommenen Menge gesehen und auch damit erklärt, dass Cannabis subjektiv als wenig verkehrsgefährdend beurteilt und die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei entdeckt zu werden, als außerordentlich gering eingeschätzt wird.

  • BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02
    Insofern kann hier offen bleiben, was angesichts der Unschärfe des Begriffs "regelmäßig" schon im alltäglichen Sprachgebrauch und der Variationsbreite der Umschreibungen des Cannabis- Konsummusters "regelmäßiger Konsum" in Fachkreisen, vgl. Berghaus, Gutachtliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs - 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 - (gegenüber dem Bundesverfassungsgericht), in: Blutalkohol 2002, 321 (322 f.), in dem rechtsmedizinischen Gutachten vom 24. April 2002 wie auch in den sachverständigen Aussagen in der vorstehend angeführten Publikation von Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Musshoff unter "regelmäßigem" Cannabiskonsum verstanden wird und ob in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit dem Anknüpfen an "regelmäßigen" Cannabiskonsum unter der Voraussetzung, dass es keine allgemein akzeptierte Definition der Cannabiskonsummuster gibt, auf ein ungeeignetes Kriterium zurück gegriffen wird, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 19 B 1753/02 -, oder ob der Inhalt des in Nr. 9.2.1 verwendeten Merkmals "regelmäßig" in Anlehnung an eine in Fachkreisen verbreitete Umschreibung des Konsummusters "regelmäßiger Konsum", wonach dieses bei (fast) täglichem oder gewohnheitsmäßigem Konsum vorliegt, durch Auslegung ermittelt werden kann.

    Krüger, Gutachten zu dem Fragenkatalog 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 (des Bundesverfassungsgerichts), in: Blutalkohol 2002, 336 (352), muss bei hohen Substanzkonzentrationen ein erheblicher Konsum erfolgt sein, und mit zunehmendem Konsum wächst auch die Wahrscheinlichkeit einer Fahrt unter Drogeneinfluss; die Bereitschaft, unter Substanzeinfluss zu fahren, wird in einem direkten Zusammenhang mit der eingenommenen Menge gesehen und auch damit erklärt, dass Cannabis subjektiv als wenig verkehrsgefährdend beurteilt und die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei entdeckt zu werden, als außerordentlich gering eingeschätzt wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02
    Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Abschätzung, die festgestellte Menge reiche für einen Konsum von etwa 50 bis 100 Einheiten, entspricht derjenigen im Beschluss des Senats vom 22. November 2001 - 19 B 814/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2002 - 19 B 1223/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - 19 B 1223/02 - (111,1 ng/ml) und vom 8. April 2002 - 19 B 504/02 - (151 ng/ml).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2002 - 19 B 504/02

    Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - 19 B 1223/02 - (111,1 ng/ml) und vom 8. April 2002 - 19 B 504/02 - (151 ng/ml).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 19 B 1753/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02
    Insofern kann hier offen bleiben, was angesichts der Unschärfe des Begriffs "regelmäßig" schon im alltäglichen Sprachgebrauch und der Variationsbreite der Umschreibungen des Cannabis- Konsummusters "regelmäßiger Konsum" in Fachkreisen, vgl. Berghaus, Gutachtliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs - 1 BvR 2062/96, 1 BvR 1143/98 - (gegenüber dem Bundesverfassungsgericht), in: Blutalkohol 2002, 321 (322 f.), in dem rechtsmedizinischen Gutachten vom 24. April 2002 wie auch in den sachverständigen Aussagen in der vorstehend angeführten Publikation von Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Musshoff unter "regelmäßigem" Cannabiskonsum verstanden wird und ob in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit dem Anknüpfen an "regelmäßigen" Cannabiskonsum unter der Voraussetzung, dass es keine allgemein akzeptierte Definition der Cannabiskonsummuster gibt, auf ein ungeeignetes Kriterium zurück gegriffen wird, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 19 B 1753/02 -, oder ob der Inhalt des in Nr. 9.2.1 verwendeten Merkmals "regelmäßig" in Anlehnung an eine in Fachkreisen verbreitete Umschreibung des Konsummusters "regelmäßiger Konsum", wonach dieses bei (fast) täglichem oder gewohnheitsmäßigem Konsum vorliegt, durch Auslegung ermittelt werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2001 - 10 S 1337/01

    Gutachtenbeibringung bei (einmaligem) Konsum von Cannabis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02
    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. November 2001 - 10 S 1337/01 -, NZV 2002, 294 (295) - dieses ein reines Messverfahren zur Bestimmung von Analysewerten sei und einzig den (einmaligen) Konsum eines Cannabisprodukts belegen könne, für die Abklärung des Konsumverhaltens aber weitere Erhebungen wie eine themenbezogene Befragung zum Konsumverhalten erforderlich sei.
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Diese in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung geteilte Einschätzung (so auch bereits VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2003 - 10 S 2048/03 - DAR 2004, 170 m.w.N.; ebenso VGH München, Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304 , Beschlüsse vom 3. September 2002 - 11 CS 02.1082 - ZfSch 2003, 429 und vom 8. Februar 2008 - 11 CS 07.3017 - [...]; OVG Münster, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 19 B 1249/02 - DAR 2003, 187) stützt sich auf verschiedene wissenschaftliche Studien (vgl. u.a. Prof. Dr. Berghaus, Gutachterliche Äußerung für das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren 1 BvR 2062/96 und 1 BvR 1143/98, im Internet abrufbar unter www.medizin.uni-koeln.de/institute/rechtsmedizin/ga bvg shtml; Prof. Dr. Kannheiser, Gutachten für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vgl. dazu Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 - NJW 2000, 304, sowie Kannheiser, Mögliche verkehrsrelevante Auswirkungen von gewohnheitsmäßigem Cannabiskonsum, NZV 2000, 57) und entspricht der sachverständigen Bewertung in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, der - wie ausgeführt - besonderes Gewicht zukommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Nach den vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Gutachten (Berghaus, Gutachten in den Verfahren des BVerfG - 1 BvR 2062/98 und 1 BvR 1143/98 - Kannheiser, Gutachten v. 26.03.1999 im Verfahren BayVGH - 11 B 98.1093 - ders., NZV 2000, 57 ff.; Bundesanstalt für Straßenwesen, Expertengespräch vom 18.03.1998 zum Thema "Fahreignung bei chronischem Cannabiskonsum", Protokoll über das Expertengespräch, Bundesanstalt für Straßenwesen, S. 9) hat der Cannabiskonsum nur dann diese Folgen, wenn er täglich oder nahezu täglich erfolgt (Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -, DAR 2003, 481 = VBlBW 2003, 397; v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -, NJW 2003, 3004; Beschl. v. 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; BayVGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082 -, Blutalkohol 2004, 97; Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, juris, Rn. 25; OVG NW, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Diesen sieht der Senat bei einer täglichen oder nahezu täglichen Einnahme als gegeben an (Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -, DAR 2003, 481 = VBlBW 2003, 397; v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -, NJW 2003, 3004 = VBlBW 2004, 149; Beschl. v. 26.11.2003 - 10 S 2048/03 -, DAR 2004, 170; vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.09.2002 - 11 CS 02.1082 -, Blutalkohol 2004, 97; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187, 188).
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