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   VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958   

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VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958 (https://dejure.org/2009,41189)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2009 - 19 C 09.2958 (https://dejure.org/2009,41189)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 19 C 09.2958 (https://dejure.org/2009,41189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der Ausländerbehörde; vorsätzliches Hinauszögern oder Behindern behördlicher Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Prozesskostenhilfe, Entscheidungsreife, Untätigkeitsklage, Altfallregelung, Täuschung der Ausländerbehörde, vorsätzliches Hinauszögern oder Behindern, Mitwirkungspflicht, am3/2010

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 19 C 09.2329

    Täuschung der Ausländerbehörde; vorsätzliches Hinauszögern oder Behindern

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958
    Nur eine Täuschung der Ausländerbehörde kann zur Versagung führen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B. v. 12.7.2007 - 4 MB 57/07; BayVGH, B. v. 19. Oktober 2009 - 19 C 09.2329 -, Juris; Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2008, RdNr. 9 zu § 104 a AufenthG; HK-AuslR/Fränkel, 2008, RdNr. 12 zu § 104 a AufenthG).

    Daraus ergibt sich, dass eine unterlassene Mitwirkung nur dann den Tatbestand des § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 2. Alternative AufenthG erfüllt, wenn ihr eine konkrete Aufforderung der Ausländerbehörde zu einer ganz bestimmten Mitwirkungshandlung vorangegangen ist (vgl. BayVGH, B. v. 19.10.2009 - 19 C 09.2329 - Juris; VG Hamburg, U. v. 30.1.2008 - 8 K 3678/07 - Juris Rz 22).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2007 - 4 MB 57/07

    D (A), Duldung, Abschiebungsstopp, Erlasslage, Bleiberechtsregelung 2006,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958
    Nur eine Täuschung der Ausländerbehörde kann zur Versagung führen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, B. v. 12.7.2007 - 4 MB 57/07; BayVGH, B. v. 19. Oktober 2009 - 19 C 09.2329 -, Juris; Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2008, RdNr. 9 zu § 104 a AufenthG; HK-AuslR/Fränkel, 2008, RdNr. 12 zu § 104 a AufenthG).
  • VG Hamburg, 30.01.2008 - 8 K 3678/07

    Vorsätzliches Täuschen, Hinauszögern oder Behindern i.S.v. § 104a Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958
    Daraus ergibt sich, dass eine unterlassene Mitwirkung nur dann den Tatbestand des § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 2. Alternative AufenthG erfüllt, wenn ihr eine konkrete Aufforderung der Ausländerbehörde zu einer ganz bestimmten Mitwirkungshandlung vorangegangen ist (vgl. BayVGH, B. v. 19.10.2009 - 19 C 09.2329 - Juris; VG Hamburg, U. v. 30.1.2008 - 8 K 3678/07 - Juris Rz 22).
  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 19 ZB 07.2112

    Besondere Würdigung der Integrationsbemühungen; Gesamtbetrachtung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958
    Letzteres deckt sich mit dem Ergebnisprotokoll eines Arbeitsgesprächs vom 11. Januar 2007 im Bayer. Staatsministerium des Innern zur Vorläuferregelung, dem Bleiberechtsbeschluss vom 17. November 2006 (vgl. hierzu auch bereits BayVGH, B. v. 30.6.2008 - 19 ZB 07.2112 - Juris), in dem festgehalten wurde, dass die Bleiberechtsregelung weitgehend ins Leere laufen würde, wenn man all jene von der Regelung ausschließen wollte, die während ihres langjährigen Aufenthalts zu irgendeinem Zeitpunkt gegen ihre Mitwirkungspflicht verstoßen oder das Verfahren nicht zügig genug betrieben haben.
  • BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95

    Prozesskostenhilfe (PKH) für beabsichtigte finanzgerichtliche Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958
    Dies folgt letztlich auch aus der Erwägung, dass ein Gericht keine Entscheidung wider besseres Wissen auf der Grundlage einer in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überholten Prozesslage treffen soll (vgl. BFH, B. v. 8.8.1995 - VII B 42/95 -, BFH/NV 1996, 66).
  • VG Saarlouis, 18.08.2016 - 6 L 966/16

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration

    Danach kann also zumindest nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Antragsteller zu 1. und 2. ihre in einer Sondersituation - so hat etwa die Antragstellerin zu 2. in einem Brief an den Antragsgegner vom 31.12.2011 (Aktendeckel nach Bl. 385 ihrer Ausländerakte) zumindest nicht von vornherein unplausibel ausgeführt, sie "habe eine Dummheit gemacht, als sie schwanger" gewesen sei, und zwar aus "Angst vor der chinesischen Behörde, dass mein Kind abgetrieben wird" und auch aus "Angst, dass meine Eltern sich über mich ärgern würden" und deswegen 2003 falsche Angaben gemacht - getroffenen Fehlentscheidungen korrigiert und mit ihren ihre wahre Identität offenbarenden Erklärungen sowie ihren anschließenden Mitwirkungshandlungen im Sinne des Gesetzgebers umgekehrt sind und tätige Reue geübt haben (vgl. insoweit auch AAH, Teil B: "Es entspricht - entgegen sonstiger Gewohnheit - durchaus Sinn und Zweck dieser Norm, den nicht-legalen Voraufenthalt zu privilegieren"; vgl. im Übrigen auch den sich aus den Ausführungen des Bayerischen VGH zu § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG und unter Bezugnahme auf das Bayerische Staatsministerium des Innern in seinem Beschluss vom 21.12.1999 - 19 C 09.2958 -, juris, Rz. 13, ergebenden allgemeinen Rechtsgedanken, wonach intendiert sei, "auch jenen Ausländern eine aufenthaltsrechtliche Perspektive (scil. zu) bieten, die zwar in mehr oder minder vorwerfbarer Weise ihre Rückführung verhindert haben, aber im Hinblick auf ihre Integrationsbemühungen eine neue Chance verdienen").
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

    Es wäre mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, würde man unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückweisen und einen Antragsteller darauf verweisen, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159

    Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer

    Der verwaltungsgerichtliche Beschluss erweist sich indes insoweit als unrichtig, als er nach Eintritt der Bewilligungsreife eingetretene Tatsachen, die die Erfolgsaussichten der Klage zugunsten der Klägerin verändern, nicht berücksichtigt (vgl. zu dieser Konstellation OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 9.1.2012 - 18 E 1327/11 - juris, LS 1; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 - NVwZ-RR 2008, 287 f. LS; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 f.; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 77).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §

    Auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts kann nur dann abgestellt werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 -, Juris, RdNr. 4 f.).

    Entscheidungsreife setzt grundsätzlich weiter voraus, dass dem Gegner gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden ist (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 29.08.1989 - 3 W 458/88 -, Juris; OVG MV, Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 388/04 -, NVwZ-RR 2006, 509; BayVGH, Beschl. v. 21.12.2009, a. a. O., RdNr. 3).

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist hier der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, da sich im Laufe des Verfahrens die Sachlage durch die Vorlage weiterer ärztlicher Bescheinigungen zugunsten des Antragstellers geändert hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 166 Rn. 14a).
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719

    Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des

    Vielmehr ist die Änderung der Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, denn für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage und damit auch für den Beurteilungszeitpunkt bleibt einzig und allein das materielle Recht bestimmend (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Untätigkeitsklage wegen Nichtzulassung zur

    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht grundsätzlich die Bewilligungsreife, d.h. der Zeitpunkt nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 15); ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, hier des Beschwerdegerichts, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug

    Es wäre mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, wenn man unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückweisen und einen Antragsteller darauf verweisen würde, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Es wäre mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, würde man unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückweisen und einen Antragsteller darauf verweisen, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Es wäre mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, wenn man unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückweisen und einen Antragsteller darauf verweisen würde, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 18 E 1327/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

  • VGH Bayern, 18.09.2023 - 10 CS 22.863

    Erfolgloser Eil- und PKH-Antrag mit dem Ziel der Verlängerung der

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 11 C 23.559

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2012 - 2 O 128/12

    Rechtsschutzbedürfnis für wiederholten Antrag auf Bewilligung von

  • OVG Sachsen, 24.03.2015 - 5 D 117/14

    Rückwirkende Prozesskostenhilfegewährung nach übereinstimmender

  • VG Hamburg, 31.05.2011 - 4 K 3010/09

    Feststellungsinteresse; Rehabilitierungsinteresse; Wiederholungsgefahr

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