Rechtsprechung
   AG Montabaur, 19.07.2011 - 19 C 117/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,81293
AG Montabaur, 19.07.2011 - 19 C 117/11 (https://dejure.org/2011,81293)
AG Montabaur, Entscheidung vom 19.07.2011 - 19 C 117/11 (https://dejure.org/2011,81293)
AG Montabaur, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 19 C 117/11 (https://dejure.org/2011,81293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,81293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Mit lesenswertem Urteil die HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung der vorgerichtlich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG Montabaur, 19.07.2011 - 19 C 117/11
    Die Kosten der Schadensfeststellung sind als solche Teil des zu ersetzenden Schadens (BGH NJW-RR 1989, 953 ff.).
  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für

    Auszug aus AG Montabaur, 19.07.2011 - 19 C 117/11
    Die Beklagte hat daher insbesondere die Kosten von Sachverständigengutachten zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH NJW 1974, 35; BGH NJW 2004, 3042; BGH NJW 2007, 1450).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Montabaur, 19.07.2011 - 19 C 117/11
    Die Beklagte hat daher insbesondere die Kosten von Sachverständigengutachten zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH NJW 1974, 35; BGH NJW 2004, 3042; BGH NJW 2007, 1450).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Montabaur, 19.07.2011 - 19 C 117/11
    Ein Erstattungsanspruch der vollständigen Sachverständigenkosten kann der Geschädigte erst dann nicht mehr verlangen, wenn für den Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarabrechnung missachtet (OLG Düsseldorf NJW Spezial 2008, 458; OLG Hamm NZV 2001, 433; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus AG Montabaur, 19.07.2011 - 19 C 117/11
    Insbesondere besteht auch eine Erstattungspflicht der angefallenen Gutachterkosten, wenn die Kosten des Gutachters übersetzt sind (OLG Köln NZV 1999, 88, OLG Nürnberg VRS 103, 321, OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Montabaur, 19.07.2011 - 19 C 117/11
    Insbesondere besteht auch eine Erstattungspflicht der angefallenen Gutachterkosten, wenn die Kosten des Gutachters übersetzt sind (OLG Köln NZV 1999, 88, OLG Nürnberg VRS 103, 321, OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029).
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus AG Montabaur, 19.07.2011 - 19 C 117/11
    Insbesondere besteht auch eine Erstattungspflicht der angefallenen Gutachterkosten, wenn die Kosten des Gutachters übersetzt sind (OLG Köln NZV 1999, 88, OLG Nürnberg VRS 103, 321, OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029).
  • AG Backnang, 26.01.2012 - 6 C 608/11
    So lange für einen Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligem Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger Ausgleich verlangen (OLG Naumburg, NJW-RR 1029, 1031 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Nürnberg, NVwZ-RR 2002, 711; AG Montabaur, Urteil vom 19.07.2011, Az.: 19 C 117/11, Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 3.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht