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   VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719   

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https://dejure.org/2017,40705
VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719 (https://dejure.org/2017,40705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.10.2017 - 19 C 16.1719 (https://dejure.org/2017,40705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - 19 C 16.1719 (https://dejure.org/2017,40705)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FreizügG/EU § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5, § 4 S. 1,... § 4a, § 5 Abs. 4 S. 1, § 7 Abs. 1 S. 1, § 11 Abs. 2; SBG III § 112; SGB IX § 33; RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 1 lit. b, Art. 15, Art. 30, Art. 31; AufenthG § 59 Abs. 3 S. 1, § 60 Abs. 7 S. 1; VwGO § 114 S. 1
    Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts einer Teilnehmerin an einer berufsfördernden Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts einer Teilnehmerin an einer berufsfördernden Maßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlustfeststellung EU-Freizügigkeitsrecht; Berufsfördernde Maßnahme für behinderte Menschen; Arbeitnehmerbegriff; Sozialleistungsbezug; unangemessene Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen; Ermessensentscheidung; Abschiebungsverbote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Danach kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt werden, wenn die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen sind oder (von Anfang an) nicht vorlagen, mithin zu keinem Zeitpunkt bestanden haben (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - juris Rn. 15).

    Die Klägerin kann sich nach summarischer Überprüfung weder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags noch zu dem für die rechtliche Beurteilung der Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts - wie für andere aufenthaltsbeendenden Entscheidungen - maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015, a.a.O., juris Rn. 11) auf eine Freizügigkeitsberechtigung nach § 2 Abs. 2 FreizügG/EU berufen.

    Von einer unangemessenen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen kann zudem nicht ohne eine umfassende Beurteilung der Frage ausgegangen werden, "welche Belastung dem nationalen Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit aus der Gewährung dieser Leistung nach Maßgabe der individuellen Umstände, die für die Lage des Betroffenen kennzeichnend sind, konkret entstünde" (EuGH, U.v. 19.9.2013, a.a.O., Rn. 64; BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - juris Rn. 21).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Der Umstand, dass ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger zum Bezug von Sozialhilfeleistungen berechtigt ist, kann einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass er nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt (EuGH, U.v. 19.9.2013 - Brey, C-140/12 - juris, Rn. 63).

    Insbesondere dem 10. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/38/EG ist zu entnehmen, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RL 2004/38/EG genannte Voraussetzung vor allem verhindern soll, dass die hierin genannten Personen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nehmen (EuGH , U.v. 21.12.2011 - C-424/10 und C-425/10 - Rn. 40; EuGH, U.v. 19.9.2013, a.a.O., Rn. 54).

    Von einer unangemessenen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen kann zudem nicht ohne eine umfassende Beurteilung der Frage ausgegangen werden, "welche Belastung dem nationalen Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit aus der Gewährung dieser Leistung nach Maßgabe der individuellen Umstände, die für die Lage des Betroffenen kennzeichnend sind, konkret entstünde" (EuGH, U.v. 19.9.2013, a.a.O., Rn. 64; BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - juris Rn. 21).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2016 - 7 B 10406/16

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff; unzureichende

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Nur bei dieser Betrachtung zeigen sich die (drohenden) Belastungen für das nationale Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit (vgl. OVG RhPf, B.v. 20.9.2016 - 7 B 10406/16 - juris Rn. 46).

    Unter Berücksichtigung der langjährigen, vollumfänglichen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen würde es eine unangemessene Belastung für das nationale Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit bedeuten, wenn es gleichermaßen für sämtliche Unionsbürger in der Lage der Klägerin und ihrer Familie geöffnet und damit faktisch so etwas wie eine "Sozialleistungsfreizügigkeit" begründet würde (vgl. OVG RhPf, B.v. 20.9.2016, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.10.2016 - 3 B 2352/16

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Bei der Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der die Ausländerbehörde eine umfassende Abwägung unter Einstellung aller für und gegen die Verlustfeststellung sprechenden Umstände sowie unter Einhaltung der gemäß Art. 15 RL 2004/38/EG zu beachtenden Verfahrensgrundsätze der Art. 30 und 31 RL 2004/38/EG vorzunehmen hat (vgl. HessVGH, B.v. 24.10.2016 - 3 B 2352/16 - juris).
  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Die Notwendigkeit, die Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats zu schützen, reicht grundsätzlich aus, um die Möglichkeit zu rechtfertigen, zum Zeitpunkt der Gewährung einer Sozialleistung insbesondere an Personen anderer Mitgliedstaaten, die wirtschaftlich nicht aktiv sind, eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts durchzuführen, da diese Gewährung geeignet ist, sich auf das gesamte Niveau der Beihilfe auszuwirken, die dieser Staat gewähren kann (vgl. EuGH, U.v. 14.6.2016 - Kommission/Vereinigtes Königreich, C-308/14 - juris Rn. 80 m.w.N.).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Die Richtlinie 2004/38, die ein abgestuftes System für die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft schafft, das das Aufenthaltsrecht und den Zugang zu Sozialleistungen sichern soll, berücksichtigt selbst verschiedene Faktoren, die die jeweiligen persönlichen Umstände der eine Sozialleistung beantragenden Person kennzeichnen, insbesondere die Dauer der Ausübung einer Erwerbstätigkeit (vgl. EuGH , U.v. 15.9.2015 - Alimanovic, C-67/14 - juris Rn. 60).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs soll Art. 7 Abs. 1 lit. bder RL 2004/38/EG nicht erwerbstätige Unionsbürger gerade daran hindern, das System der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH, U.v. 11.11.2014 - Dano, Rs. C-333/13 - juris, Rn. 76).
  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339

    Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer bei vorübergehender Erwerbsminderung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Geboten ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen (vgl. EuGH, U.v. 6.11.2003 - Ninni-Orasche, C-413/01 - juris Rn. 23 ff., U.v. 4.2.2010 - Genc, C-14/09 - juris Rn. 9 und 23 ff., U.v. 9.6.2014 - Saint-Prix, C-507/12 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 47).
  • Drs-Bund, 08.11.2002 - BT-Drs 15/42
    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Bei gesteigertem Bedarf z.B. wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sind zusätzliche Existenzmittel nachzuweisen, um sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme der Sozialhilfe ausgeschlossen wird (vgl. BT-Drs. 15/42, S. 104).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719
    Geboten ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen (vgl. EuGH, U.v. 6.11.2003 - Ninni-Orasche, C-413/01 - juris Rn. 23 ff., U.v. 4.2.2010 - Genc, C-14/09 - juris Rn. 9 und 23 ff., U.v. 9.6.2014 - Saint-Prix, C-507/12 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 47).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

  • EuGH, 31.05.1989 - 344/87

    Bettray / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 1477/18

    Sozialhilfe - Leistungsausschluss für Ausländer - erlaubter Aufenthalt iS des

    Bei gesteigertem Bedarf z.B. wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit sind zusätzliche Existenzmittel nachzuweisen, um sicherzustellen, dass die Inanspruchnahme der Sozialhilfe ausgeschlossen wird (vgl. BT-Drs. 15/42, S. 104; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - 19 C 16.1719 -, Rn. 17, juris).

    Als grundsätzlich schädlich erweist sich - abgesehen von den in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG geregelten Ausnahmen - der Bezug von nicht auf einer Beitragsleistung beruhenden öffentlichen Mitteln, insbesondere Sozialhilfeleistungen nach SGB XII. Die vollumfängliche Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen indiziert das Nichtvorhandensein ausreichender Existenzmittel (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - 19 C 16.1719 -, Rn. 19, juris m.Hinweis auf Epe in GK-AufenthG, a.a.O., § 2 FreizügG, Rn. 20, 23).

    Gegenleistungen sind dann nicht als Arbeitsentgelt anzusehen, wenn sie im Rahmen von Maßnahmen gewährt werden, die lediglich als Instrument zur Integration von Personen mit persönlichen Unzulänglichkeiten dienen, und die nicht das für den Arbeitnehmerbegriff wesentliche Austauschverhältnis wiederspiegeln (vgl. Dienelt in Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 2 Rn. 56; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - 19 C 16.1719 -, Rn. 12 - 14, juris).

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

    Vielmehr ist die Änderung der Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, denn für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage und damit auch für den Beurteilungszeitpunkt bleibt einzig und allein das materielle Recht bestimmend (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 8; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 13 ME 507/21

    Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der "ausreichenden

    Die (bloße) Berechtigung eines wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgers zum (ergänzenden) Bezug von Sozialhilfe kann zwar einen Anhaltspunkt für das Fehlen ausreichender Existenzmittel darstellen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.9.2013 - Rs. C-140/12 - [Brey], InfAuslR 2013, 448, juris Rn. 63, unter Bezugnahme auf sein Urt. v. 7.9.2004 - Rs. C-456/02 - [Trojani], InfAuslR 2004, 417, juris Rn. 35 f. (noch zu Art. 18 EGV und Richtlinien 90/364/EWG); Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 -, juris Rn. 20).

    Denn unter Berücksichtigung einer langjährigen, vollumfänglichen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen würde es eine unangemessene Belastung für das nationale Sozialsystem in seiner Gesamtheit bedeuten, wenn es gleichermaßen für sämtliche Unionsbürger in der abstrahierten (vertypten) Lage des Beziehers geöffnet und damit faktisch so etwas wie eine "Sozialleistungsfreizügigkeit" begründet würde (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.10.2017, a.a.O., Rn. 21, OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.9.2016, a.a.O., Rn. 46).

  • VGH Hessen, 16.04.2021 - 9 A 2282/19

    Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

    Die unangemessene Belastung des nationalen Sozialhilfeleistungssystems soll grundsätzlich durch die Regelungen in der Freizügigkeits-RL und dem Freizügigkeitsgesetz verhindert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22.14 -, juris Rn. 21; hinsichtlich einer Fallkonstellation zu Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b) Freizügigkeits-RL und zur Sozialhilfe nach SGB XII: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - 19 C 16.1719 -, juris Rn. 20 f. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 10 CS 18.2180

    Verlust des Freizügigkeitsrechts: rechtsmissbräuchlich begründete

    Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass es eine in jeder Hinsicht unangemessene Belastung für das nationale Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit bedeuten würde, wenn man es letztlich für Unionsbürger in der Lage der Antragstellerin öffnen würde und damit faktisch so etwas wie eine "Sozialleistungsfreizügigkeit" begründete (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 20 ff.; EuGH, U. v.11.11.2014 - Rs. C-333/13, Dano - juris Rn. 76).
  • VG Bayreuth, 21.11.2017 - B 6 K 17.876

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechtes

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16.10.2016 (Az.: 19 C 16.1719) zurück.

    Ferner schließt sich das Gericht der rechtlichen Würdigung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 16.10.2017 (Az.: 19 C 16.1719) an, mit dem er die Beschwerde der Klägerin gegen den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss vom 18.08.2016 zurückgewiesen hat.

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der

    Dem Erlass einer Abschiebungsandrohung unter Bestimmung einer Ausreisefrist stand nach § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG das Vorliegen von Abschiebungsverboten nicht entgegen (BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    Vielmehr ist die Änderung der Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, denn für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage und damit auch für den Beurteilungszeitpunkt bleibt einzig und allein das materielle Recht bestimmend (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 8; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 10 ZB 19.155

    Verlust des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger wegen unzureichender

    Auch würde es eine unangemessene Belastung für das nationale Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit bedeuten, wenn es gleichermaßen für sämtliche Unionsbürger in der Lage der Kläger geöffnet und damit faktisch so etwas wie eine "Sozialleistungsfreizügigkeit" begründet würde (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 21; OVG RhPf, B.v. 20.9.2016 - 7 B 10406/16 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 10 ZB 19.1208

    Ausweisung nach dreißigjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet

    Dem Erlass einer Abschiebungsandrohung unter Bestimmung einer Ausreisefrist stünde nach § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG das Vorliegen von Abschiebungsverboten nicht entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 23; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.1081 - Rn. 10).
  • VG Mainz, 12.08.2022 - 4 K 569/21

    Inanspruchnahme der deutschen Sozialsysteme durch einen EU-Ausländer

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 13 ME 498/21

    Verlust der Freizügigkeitsberechtigung und Abschiebungsandrohung;

  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2019 - 8 K 3298/17

    Freizügigkeitsrecht, Arbeitnehmer, Rechtsmissbräuchliches Verhalten,

  • VG Augsburg, 20.03.2018 - Au 1 K 17.1036

    Antrag auf Einbürgerung wird abgewiesen

  • VG München, 21.06.2023 - M 4 K 21.2606

    Prozesskostenhilfe, FreizügG/EU

  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 10 C 21.2799

    Ermessensentscheidung im Rahmen des § 61 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AsylG

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 13 ME 498/21

    Arbeitssuche; Erwerbsminderung; Freizügigkeitsberechtigung; nicht erwerbstätiger

  • VG Ansbach, 26.02.2021 - AN 5 K 18.01910

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechtes bei Bezug von Leistungen

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