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   AG Lemgo, 20.02.2008 - 19 C 160/07   

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https://dejure.org/2008,36268
AG Lemgo, 20.02.2008 - 19 C 160/07 (https://dejure.org/2008,36268)
AG Lemgo, Entscheidung vom 20.02.2008 - 19 C 160/07 (https://dejure.org/2008,36268)
AG Lemgo, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 19 C 160/07 (https://dejure.org/2008,36268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Unfallersatztarif

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Lemgo, 20.02.2008 - 19 C 160/07
    Der Normaltarif seinerseits kann auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden (vgl. dazu BGH NJW 2006, 2621; NJW 2007, 1449 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    So Ist der Schwacke-Mietpreisspiegel 2003 ausdrücklich vom BGH als Schätzungsgrundlage anerkannt worden (vgl. z.B. BGH NJW 2007, 1449).

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Lemgo, 20.02.2008 - 19 C 160/07
    Der Normaltarif seinerseits kann auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden (vgl. dazu BGH NJW 2006, 2621; NJW 2007, 1449 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Detmold, 28.03.2007 - 10 S 236/06

    Ersatzfähige Mietwagenkosten bei Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsunfall;

    Auszug aus AG Lemgo, 20.02.2008 - 19 C 160/07
    Unter Berücksichtigung der nunmehr als gefestigt zu bezeichnenden Rechtsprechung des Landgerichts Detmold (vgl. Urteile dos LG Detmold vom 28.03.2007 In 10 S 263/06 und in 10 S 236/06) ist der aufgrund der Unfallsituation und der von der Klägerin vorgehaltenen Leistungen.
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