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   VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54   

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VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54 (https://dejure.org/2018,42890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2018 - 19 C 18.54 (https://dejure.org/2018,42890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2018 - 19 C 18.54 (https://dejure.org/2018,42890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 114 ff.; AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 1, § 60a Abs. 2 Satz 3, § 60a Abs. 2 Satz 4, § 60a Abs. 2 Satz 5, § 60a Abs. 2 Satz 6, § 4 Abs. 3 Satz 1; AufenthG § 25a
    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen Beschäftigungserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines kasachischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Ausbildungsduldung neben der hierfür erforderlichen Beschäftigungserlaubnis; Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Eilantrag; Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit

  • rewis.io

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen Beschäftigungserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines kasachischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Ausbildungsduldung neben der hierfür erforderlichen Beschäftigungserlaubnis; Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Eilantrag; Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (BayVGH, B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 4 zu § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG).

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zu den prognostizierten Folgerungen kommt und welche Tatsachen dieser Einschätzung zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 16; B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 19; B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 7).

    Wird die geltend gemachte Erkrankung, die durch die Abschiebung beeinträchtigt werden soll, nicht durch eine qualifizierte Bescheinigung im Sinne von § 60a Abs. 2c AufenthG belegt, so wird auch die gesetzliche Vermutung für die Reisefähigkeit nicht widerlegt (BayVGH, B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Liegen hinreichende Indizien für eine schwerwiegende Erkrankung vor, kann eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden ärztlichen Stellungnahme angezeigt sein, da der Ausländerbehörde die erforderliche medizinische Sachkunde zur Beurteilung einer mit der Abschiebung einhergehenden Gesundheitsgefahr und auch der Frage fehlen dürfte, mit welchen Vorkehrungen diese Gefahr ausgeschlossen oder gemindert werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 24; VGH BW, B.v. 6.2.2008, a.a.O.; OVG LSA, B.v. 21.6.2016 - 2 M 16/16 - juris).

    Genügt ein vom Ausländer vorgelegtes Gutachten nicht den Anforderungen an den Nachweis einer Reiseunfähigkeit, bleibt die Ausländerbehörde gleichwohl verpflichtet, den Sachverhalt weiter aufzuklären, wenn sich aus den vorliegenden ärztlichen Äußerungen, dem Vortrag des Ausländers oder sonstigen Erkenntnisquellen ausreichende Indizien für eine Reiseunfähigkeit ergeben (vgl. Hailbronner, AuslR, Stand 2/2016, A 1, § 60a AufenthG, Rn. 61 mit Verweis auf VGH BW, B.v. 6.2.2008 - 11 S 2439/07 - juris Rn. 9).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Mit der Veranlassung einer amtsärztlichen Begutachtung folgt die Ausländerbehörde der ihr aus Art. 2 Abs. 2 GG resultierenden Schutzpflicht, wonach die mit dem Vollzug einer Abschiebung betraute Stelle von Amts wegen aus dem Gesundheitszustand eines Ausländers folgende tatsächliche Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen hat (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 10).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht eine Verpflichtung der mit dem Vollzug einer Abschiebung betrauten Stelle, von Amts wegen aus dem Gesundheitszustand eines Ausländers folgende tatsächliche Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten; diese Stelle hat gegebenenfalls durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung (Duldung) oder durch entsprechende tatsächliche Gestaltung derselben die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 19 CE 16.2025

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Aufnahme einer qualifizierten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Die Entwurfsbegründung selbst führt insoweit die Beantragung eines Pass(ersatz) papiers, die Terminierung der Abschiebung oder den Lauf eines Verfahrens zur Dublin-Überstellung als Beispiele an (BT-Drs. 18/9090 S. 25; vgl. auch BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 19 CE 17.1079 - juris Rn. 8; B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris Rn. 19).

    Die Gesetzformulierung "Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung" ist dabei bewusst weiter gefasst als die eigentliche Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung, Zurückschiebung oder Überstellung; andernfalls hätte die Verwendung des Begriffs Aufenthaltsbeendigung als gemeinsamer Oberbegriff genügt (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 4; B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Liegen hinreichende Indizien für eine schwerwiegende Erkrankung vor, kann eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden ärztlichen Stellungnahme angezeigt sein, da der Ausländerbehörde die erforderliche medizinische Sachkunde zur Beurteilung einer mit der Abschiebung einhergehenden Gesundheitsgefahr und auch der Frage fehlen dürfte, mit welchen Vorkehrungen diese Gefahr ausgeschlossen oder gemindert werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 24; VGH BW, B.v. 6.2.2008, a.a.O.; OVG LSA, B.v. 21.6.2016 - 2 M 16/16 - juris).

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zu den prognostizierten Folgerungen kommt und welche Tatsachen dieser Einschätzung zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 16; B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 19; B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CE 17.1079

    Wird die Beschaffung von Passersatzpapieren eingeleitet, stellt dieses eine

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Die Entwurfsbegründung selbst führt insoweit die Beantragung eines Pass(ersatz) papiers, die Terminierung der Abschiebung oder den Lauf eines Verfahrens zur Dublin-Überstellung als Beispiele an (BT-Drs. 18/9090 S. 25; vgl. auch BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 19 CE 17.1079 - juris Rn. 8; B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris Rn. 19).

    Die Bestimmungen über die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. Aufwendig ersetzen nicht die Beschäftigungserlaubnis; erst wenn im Rahmen einer Ermessensentscheidung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 Aufwendig i.A. § 32 Abs. 1 Satz 1 BeschV eine Beschäftigungserlaubnis erteilt ist, kann eine Ausbildung in rechtmäßiger Weise aufgenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 19 CE 17.1079 - B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342 - juris Rn. 1 m.w.N.; VGH BW, B.v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 - juris Rn. 14; OVG Nds, B.v. 9.12.2016 - 8 ME 184/16 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 24.09.2018 - 10 CE 18.1825

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Die Gesetzformulierung "Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung" ist dabei bewusst weiter gefasst als die eigentliche Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung, Zurückschiebung oder Überstellung; andernfalls hätte die Verwendung des Begriffs Aufenthaltsbeendigung als gemeinsamer Oberbegriff genügt (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 4; B.v. 15.12.2016 - 19 CE 16.2025 - juris Rn. 19).

    Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer Duldung zum Zwecke einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung unter Vorlage geeigneter Nachweise abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2018 - 10 CE 18.1825 - juris Rn. 4; B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - B.v. 31.7.2017 - 19 CE 17.1032 - jew. juris).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17

    Abschiebung eines georgischen Staatsbürgers unter ärztlicher Begleitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Nach der Definition des § 1 Abs. 2 JGG ist Jugendlicher, wer vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender wer achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist (vgl. zu den Altersgrenzen im Rahmen des § 25a Abs. 1 AufenthG: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BT-Drs. 18/4097, S. 42; vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 10 C 18.1781 - juris Rn. 5; Nds OVG, B.v. 7.9.2017 - 13 ME 157/17 - juris Rn. 11).
  • OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 A 267/16

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Sicherung des Lebensunterhalts -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Kinder teilen grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Erziehungsberechtigten (vgl. OVG Saarl, B.v. 27.3.2018 - 2 A 267/16 - juris).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 10 C 18.1781

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
    Nach der Definition des § 1 Abs. 2 JGG ist Jugendlicher, wer vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender wer achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist (vgl. zu den Altersgrenzen im Rahmen des § 25a Abs. 1 AufenthG: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BT-Drs. 18/4097, S. 42; vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2018 - 10 C 18.1781 - juris Rn. 5; Nds OVG, B.v. 7.9.2017 - 13 ME 157/17 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - 18 B 437/06

    Ausländerrechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 19 CE 17.2247

    Erfolgloser Antrag auf Beschäftigungserlaubnis und Ausbildungsduldung

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 19 CE 18.51

    Abschiebung nach Afghanistan - Antrag auf Ausbildungsduldung

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

  • VGH Bayern, 25.01.2017 - 10 CE 16.2342

    Beschäftigungserlaubnis für Berufsausbildung eines Asylbewerbers

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • VG Schleswig, 12.01.2018 - 1 B 2/18

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für einen geduldeten Ausländer

  • VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032

    Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung wegen fehlender Mitwirkung bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 11 S 1067/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 CE 17.349

    Bedrohung durch Mitglieder des Drogenrings

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2018 - 13 ME 298/18

    Aufnahme der staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten qualifizierten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 M 16/16

    Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

  • VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2016 - 8 ME 184/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten

  • OVG Hamburg, 05.09.2017 - 1 Bs 175/17

    Erteilung einer Duldung bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses

  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 19 CE 22.1955

    Nachholung eines Visumverfahrens eines nicht sorgeberechtigten sonstigen

    Es widerspräche der durch §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 und 2, 81 Abs. 3 und 4 AufenthG vorgegebenen Systematik und Konzeption des Aufenthaltsgesetzes, denen zufolge für die Dauer eines Erteilungsverfahrens nur unter den in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG geregelten Voraussetzungen ein vorläufiges Bleiberecht besteht, darüber hinaus derartige "Vorwirkungen" anzuerkennen und für die Dauer eines Erteilungsverfahrens eine Duldung vorzusehen (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 24; OVG NRW, B.v. 10.10.2018 - OVG 3 S 64.18 - juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389

    Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Darüber hinaus begründen wegen der gesetzlichen Vermutung der Reisefähigkeit selbst Indizien gegen eine Reisefähigkeit wie beispielsweise die Veranlassung einer amtsärztlichen Untersuchung keine Reiseunfähigkeit oder auch nur hinreichende Erfolgsaussichten für eine Eilverfahren auf Aussetzung der Vollziehung (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Untätigkeitsklage wegen Nichtzulassung zur

    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht grundsätzlich die Bewilligungsreife, d.h. der Zeitpunkt nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 15); ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, hier des Beschwerdegerichts, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).

    Zudem wäre es mit dem Sinn der Vorschriften über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückzuweisen und einen Antragsteller darauf zu verweisen, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018, a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 166 Rn. 14a).

  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 19 CE 20.599

    Keinen Aufenthaltsanspruch nach § 25a AufenthG für einen untergetauchten

    Es widerspräche der durch §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 und 2, 81 Abs. 3 und 4 AufenthG vorgegebenen Systematik und Konzeption des Aufenthaltsgesetzes, denen zufolge für die Dauer eines Erteilungsverfahrens nur unter den in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG geregelten Voraussetzungen ein vorläufiges Bleiberecht besteht, darüber hinaus derartige "Vorwirkungen" anzuerkennen und für die Dauer eines Erteilungsverfahrens eine Duldung vorzusehen (vgl. OVG NRW, B.v. 2.5.2006 - 18 B 437/06 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 24).
  • VG München, 14.01.2019 - M 24 E 18.5516

    Keine Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis wegen

    Es genügt, dass die Abschiebung durch die Ausländerbehörde oder eine andere für die Aufenthaltsbeendigung zuständige Behörde vorbereitet wird und für diese absehbar durchgeführt werden soll (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 12 mit Verweis auf NdsOVG, B.v. 30.8.2018 - 13 ME 298/18 - juris Rn. 10).

    Allerdings ist das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 und Abs. 6 AufenthG im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Beschäftigungserlaubnis in der Regel ermessensleitend (intendiertes Ermessen) zu berücksichtigen, nachdem die Bestimmungen in § 4 AufenthG und in der BeschV, die in Fällen der vorliegenden Art der Behörde ein weit gespanntes Ermessen eröffnen, ohne Kenntnis von dem erst neuerdings geschaffenen Rechtsinstitut der Ausbildungsduldung erlassen worden sind und die Bestimmungen über die Ausbildungsduldung als striktem Rechtsanspruch diese ausgestalten (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 16 m.w.d.Rspr.).

  • VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und

    Es genügt, dass die Abschiebung durch die Ausländerbehörde oder eine andere für die Aufenthaltsbeendigung zuständige Behörde vorbereitet wird und für diese absehbar durchgeführt werden soll (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 12 mit Verweis auf NdsOVG, B.v. 30.8.2018 - 13 ME 298/18 - juris Rn. 10).

    Allerdings ist das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 und Abs. 6 AufenthG im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Beschäftigungserlaubnis in der Regel ermessensleitend (idR auf null reduziert, siehe Vollzugshinweise n.F. S. 14) zu berücksichtigen, nachdem die Bestimmungen in § 4 AufenthG und in der BeschV, die in Fällen der vorliegenden Art der Behörde ein weit gespanntes Ermessen eröffnen, ohne Kenntnis von dem erst neuerdings geschaffenen Rechtsinstitut der Ausbildungsduldung erlassen worden sind und die Bestimmungen über die Ausbildungsduldung als striktem Rechtsanspruch diese ausgestalten (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 16 m.w.d.Rspr.).

  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer

    Für die Beurteilung der Frage, ob konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung einer zeitnah aufzunehmenden, konkret bezeichneten Berufsausbildung unter Vorlage geeigneter Nachweise abzustellen (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.2159 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris 12).

    Es handelt sich dabei um lediglich vorübergehend wirkende, einer Abschiebung (noch) entgegenstehende, tatsächliche Hindernisse, die aber die Aufenthaltsbeendigung letztlich nicht in einen zeitlich nicht überschaubaren, ungewissen Rahmen verlagern (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 12, 14).

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 20.2342

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist hier der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, da sich im Laufe des Verfahrens die Sachlage durch die Vorlage weiterer ärztlicher Bescheinigungen zugunsten des Antragstellers geändert hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 166 Rn. 14a).
  • VG Ansbach, 19.02.2019 - AN 11 S 17.00392

    Rechtmäßige Abschiebungsandrohungen

    Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kommt es auf den insoweit früheren Zeitpunkt der Bewilligungsreife an (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris; BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris).

    Nach diesen Maßstäben ist es für die Klägerinnen zu 1 und 2 nach derzeitiger Aktenlage nicht unzumutbar, das Visumverfahren nachzuholen; ein Anspruch auf Duldung ist nicht gegeben (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 21.363

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsduldung

    Es widerspräche der durch §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 und 2, 81 Abs. 3 und 4 AufenthG vorgegebenen Systematik und Konzeption des Aufenthaltsgesetzes, denen zufolge für die Dauer eines Erteilungsverfahrens nur unter den in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG geregelten Voraussetzungen ein vorläufiges Bleiberecht besteht, darüber hinaus derartige "Vorwirkungen" anzuerkennen und für die Dauer eines Erteilungsverfahrens eine Duldung vorzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 24; OVG NRW, B.v. 2.5.2006 - 18 B 437/06 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 19 CE 21.6

    Z den Voraussetzungen einer Verfahrensduldung

  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 CE 21.2652

    Rückholung und Wiederherstellung der Familieneinheit

  • VG Ansbach, 30.09.2019 - AN 5 E 19.01681

    Ablehnung Eilantrag nach § 123 VwGO, und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 19 CE 18.1725

    Keine Ausbildungsduldung bei Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur

  • VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479

    Kein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung von

  • VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01477

    Versagung des Aufenthaltstitels zur Familienzusammenführung

  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437

    Anforderungen an ärztliche Atteste zur Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit

  • VGH Bayern, 07.12.2022 - 19 CE 22.2047

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

  • VG Augsburg, 10.02.2020 - Au 6 E 19.1999

    Vorläufige Duldung zwecks Urkundenüberprüfung - Asylbewerber Nigeria

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 19 CE 19.2148

    Erfolglose Beschwerde - Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Augsburg, 29.05.2019 - Au 6 E 19.666

    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung nach Afghanistan

  • VG Ansbach, 31.03.2020 - AN 5 E 20.00349

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes einer iranischen Staatsangehörigen gegen

  • VG Augsburg, 21.05.2019 - Au 6 E 19.521

    Prüfungskompetenz des Bundesamtes für inlandsbezogene Vollzugshindernisse

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 19 CE 17.2102

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung wegen Bevorstehens konkreter

  • VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01475

    Kein Anspruch auf Ehegattennachzug nach § 30 Abs. 1 AufenthG ohne

  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 10 CE 19.704

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung oder Aussetzung der Abschiebung wegen

  • VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber

  • VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 6 E 19.1935

    Teilweise erfolgreiches Eilverfahren eines Nigerianers auf vorläufige Duldung bis

  • VG Augsburg, 23.12.2019 - Au 6 E 19.1950

    Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis augrund familiärer Bindung

  • VG München, 24.06.2022 - M 24 S 22.2328

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in einem ausländerrechtlichen

  • VG Bayreuth, 20.01.2021 - B 6 E 21.1

    Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber Georgierin mit einem,

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