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   AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15   

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AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15 (https://dejure.org/2016,22265)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 18.04.2016 - 19 C 201/15 (https://dejure.org/2016,22265)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 18. April 2016 - 19 C 201/15 (https://dejure.org/2016,22265)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Recklinghausen verurteilt mit nicht überzeugender Begründung die HUK 24 AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverstänsdigenkosten mit Urteil vom 18.4.2016 - 19 C 201/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Zur Marktforschung ist der Geschädigte nicht verpflichtet (vgl. dazu BGH NJW 2005, 3134 f.; NJW 2007, 1450, 1452 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13 m.w.N.).

    Zum Nachweis der Erforderlichkeit gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB genügt es für den Geschädigten, die Rechnung des Sachverständigen vorzulegen; diese trägt die Vermutung der Angemessenheit in sich (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13 m.w.N.).

    Dem Schadensersalzschuldner verbleibt die Möglichkeit darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Geschädigte gegen seine Pflicht zur Schadensminderung aus § 254 Abs. 2 S. 1 Fall 2 BGB verstoßen hat, indem er bei der Schadensbeseitigung Maßnahmen unterlassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensminderung ergriffen hätte (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13).

    Weder musste der Geschädigte die Preiskalkulation des Sachverständigen im Einzelnen oder musste diese in Erfahrung bringen, noch musste ihm das Ergebnis der Honorarbefragung bekannt sein (s. etwa BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung erforderlichen, so ist weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (BGH, NJW 2007, 1450, 1451).

    Erforderlich sind solche Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten aus gesehen als zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2005, 1108 f.; BGH NJW 2007, 1450, 1451 m.w.N.).

    Zur Marktforschung ist der Geschädigte nicht verpflichtet (vgl. dazu BGH NJW 2005, 3134 f.; NJW 2007, 1450, 1452 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13 m.w.N.).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Erforderlich sind solche Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten aus gesehen als zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2005, 1108 f.; BGH NJW 2007, 1450, 1451 m.w.N.).
  • AG Hattingen, 24.02.2015 - 16 C 99/14

    Berechnung des Sachverständigenhonorars nach der Schadenshöhe i.R.e.

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Diese wird als geeignete Schätzgrundiage im Rahmen des § 287 ZPO angesehen (s. aktuell insbesondere AG Hattingen, Beschiuss vom 24.02.2016 - 16 C 99/14).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschadigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548 ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rn. 120: fehlende Erforderüchkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind", ebenso LG Saarbrücken, Urt v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl. 53 ff, dA, dort 5.4/5 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Zwar kann jedenfalls von der nachträglichen tatsächlichen Begleichung einer Rechnung darauf geschlossen werden, dass in der Regel die in Rechnung gestellten Kosten an die Preisvereinbarung im Vorfeld anlehnen, welche -ex ante- subjektiv für erforderlich gehalten wurden (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2014, VI ZR 357/13).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschadigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548 ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rn. 120: fehlende Erforderüchkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind", ebenso LG Saarbrücken, Urt v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl. 53 ff, dA, dort 5.4/5 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschadigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548 ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rn. 120: fehlende Erforderüchkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind", ebenso LG Saarbrücken, Urt v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl. 53 ff, dA, dort 5.4/5 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Zur Marktforschung ist der Geschädigte nicht verpflichtet (vgl. dazu BGH NJW 2005, 3134 f.; NJW 2007, 1450, 1452 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Recklinghausen, 18.04.2016 - 19 C 201/15
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschadigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548 ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rn. 120: fehlende Erforderüchkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind", ebenso LG Saarbrücken, Urt v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl. 53 ff, dA, dort 5.4/5 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

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