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   VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893   

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VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893 (https://dejure.org/2012,22554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2012 - 19 CE 11.1893 (https://dejure.org/2012,22554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2012 - 19 CE 11.1893 (https://dejure.org/2012,22554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unionsrechtlicher Aufenthaltsanspruch eines drittstaatsangehörigen Ehegatten;Ehegatte des Drittstaatsangehörigen, der von seinem Freizügigkeitsrecht mehrfach Gebrauch gemacht hat, besitzt neben der deutschen auch die polnische Staatsangehörigkeit;Rückkehrerfall ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines russischen Staatsangehörigen auf vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf die Feststellung eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts; Anwendbarkeit der unionsrechtlichen Nachzugsregelungen für Familienangehörigen von Deutschen bei den sogenanntne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines russischen Staatsangehörigen auf vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf die Feststellung eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts; Anwendbarkeit der unionsrechtlichen Nachzugsregelungen für Familienangehörigen von Deutschen bei den sogenanntne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    Bereits mit Urteil vom 25. Juni 2008 - C-127/08 -, InfAuslR 2008, 377 - "Metock" hat der EuGH festgestellt, dass keine der Regelungen über das EU-Freizügigkeitsrecht es verlangt, dass der Unionsbürger zu dem Zeitpunkt, zu dem er sich in dem Aufnahmemitgliedsstaat begibt, bereits eine Familie gegründet hat, damit seine Familienangehörigen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittlandes besitzen, die mit den Regelungen über das EU-Freizügigkeitsrecht geschaffenen Rechte in Anspruch nehmen können, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber, indem er vorgesehen hat, dass die Familienangehörigen eines Unionsbürgers diesem in den Aufnahmemitgliedsstaat nachziehen können, vielmehr anerkannt hat, dass der Unionsbürger möglicherweise erst, nachdem er sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, eine Familie gründet (vgl. auch EuGH, Beschluss vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin". Außerdem hat der EuGH im Verfahren "Metock" entschieden, dass der Ausdruck "Familienangehörige (eines Unionsbürgers), die ihn begleiten" in Art. 3 Abs. 1 RL 2004/38/EG sowohl die Familienangehörigen eines Unionsbürgers umfasst, die mit diesem in den Aufnahmemitgliedsstaat eingereist sind, als auch diejenigen, die sich mit ihm dort aufhalten, ohne dass im zweiten Fall danach zu unterscheiden wäre, ob die Drittstaatsangehörigen vor oder nach dem Unionsbürger oder bevor oder nachdem sie dessen Familienangehörige wurden, in den Aufnahmemitgliedsstaat eingereist sind (vgl. auch EuGH, Beschluss vom 19.12.2008 - C-551/07 a.a.O. "Deniz Sahin").

    Das Freizügigkeitsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers ist von der Einhaltung einer nationalen Visumspflicht unabhängig (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.2002 - C-459/99 -, InfAuslR 2002, 417 - "MRAX"; Urteil vom 14.4.2005 - C-157/03 -, InfAuslR 2005, 229 [230] - "Kommission gegen Spanien"; Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock"; Urteil vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin") und auch sonst grundsätzlich an keine weiteren Voraussetzungen als das Bestehen einer Ehe und den Nachweis der Identität geknüpft.

    Ungeachtet dessen würde es auch jeglicher Logik widersprechen, in einer früheren, ausschließlich wegen eines Verstoßes gegen die nationalen Einreisebestimmungen verfügten Ausweisung die Grundlage für eine Versagung des Freizügigkeitsrechts erblicken zu wollen, nachdem dieses selbst überhaupt nicht an die Beachtung nationaler Visabestimmungen gebunden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.2002 - C-459/99 -, InfAuslR 2002, 417 - "MRAX"; Urteil vom 14.4.2005 - C-157/03 -, InfAuslR 2005, 229 [230] - "Kommission gegen Spanien"; Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock"; Urteil vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin").

    Dies gilt auch, wenn die Ehe erst in dem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurde, und ist unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreise und der Rechtmäßigkeit des bisherigen Aufenthalts des Ehegatten in dem Staat der Staatsangehörigkeit des Unionsbürgers (EuGH, Urteil vom 11.12.2007 - C-291/05 -, InfAuslR 2008, 114 - "Eind") oder dem anderen Mitgliedsstaat (EuGH, Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock").

    Mit Ausnahme der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 11.7.2002 - C-60/00 -, InfAuslR 2002, 373) "Carpenter" ist in den Entscheidungen des EuGH entscheidendes Kriterium für die Annahme eines Freizügigkeitsrechtes des Familienangehörigen (vgl. nur EuGH vom 23.9.2003 - C-109/01 "Akrich"; EuGH, Urteil vom 25.6.2008 - C-127/08 a.a.O. "Metock" RdZiff. 4; EuGH, Beschluss vom 19.12.2008 - C 551/07 -, a.a.O. - "Deniz Sahin") eine Begleitung, ein Nachzug in den Aufnahmestaat oder ein Aufenthalt im Aufnahmemitgliedsstaat.

  • EuGH, 19.12.2008 - C-551/07

    Sahin - Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 18 EG

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    Bereits mit Urteil vom 25. Juni 2008 - C-127/08 -, InfAuslR 2008, 377 - "Metock" hat der EuGH festgestellt, dass keine der Regelungen über das EU-Freizügigkeitsrecht es verlangt, dass der Unionsbürger zu dem Zeitpunkt, zu dem er sich in dem Aufnahmemitgliedsstaat begibt, bereits eine Familie gegründet hat, damit seine Familienangehörigen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittlandes besitzen, die mit den Regelungen über das EU-Freizügigkeitsrecht geschaffenen Rechte in Anspruch nehmen können, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber, indem er vorgesehen hat, dass die Familienangehörigen eines Unionsbürgers diesem in den Aufnahmemitgliedsstaat nachziehen können, vielmehr anerkannt hat, dass der Unionsbürger möglicherweise erst, nachdem er sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, eine Familie gründet (vgl. auch EuGH, Beschluss vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin". Außerdem hat der EuGH im Verfahren "Metock" entschieden, dass der Ausdruck "Familienangehörige (eines Unionsbürgers), die ihn begleiten" in Art. 3 Abs. 1 RL 2004/38/EG sowohl die Familienangehörigen eines Unionsbürgers umfasst, die mit diesem in den Aufnahmemitgliedsstaat eingereist sind, als auch diejenigen, die sich mit ihm dort aufhalten, ohne dass im zweiten Fall danach zu unterscheiden wäre, ob die Drittstaatsangehörigen vor oder nach dem Unionsbürger oder bevor oder nachdem sie dessen Familienangehörige wurden, in den Aufnahmemitgliedsstaat eingereist sind (vgl. auch EuGH, Beschluss vom 19.12.2008 - C-551/07 a.a.O. "Deniz Sahin").

    Das Freizügigkeitsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers ist von der Einhaltung einer nationalen Visumspflicht unabhängig (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.2002 - C-459/99 -, InfAuslR 2002, 417 - "MRAX"; Urteil vom 14.4.2005 - C-157/03 -, InfAuslR 2005, 229 [230] - "Kommission gegen Spanien"; Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock"; Urteil vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin") und auch sonst grundsätzlich an keine weiteren Voraussetzungen als das Bestehen einer Ehe und den Nachweis der Identität geknüpft.

    Ungeachtet dessen würde es auch jeglicher Logik widersprechen, in einer früheren, ausschließlich wegen eines Verstoßes gegen die nationalen Einreisebestimmungen verfügten Ausweisung die Grundlage für eine Versagung des Freizügigkeitsrechts erblicken zu wollen, nachdem dieses selbst überhaupt nicht an die Beachtung nationaler Visabestimmungen gebunden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.2002 - C-459/99 -, InfAuslR 2002, 417 - "MRAX"; Urteil vom 14.4.2005 - C-157/03 -, InfAuslR 2005, 229 [230] - "Kommission gegen Spanien"; Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock"; Urteil vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin").

    Mit Ausnahme der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 11.7.2002 - C-60/00 -, InfAuslR 2002, 373) "Carpenter" ist in den Entscheidungen des EuGH entscheidendes Kriterium für die Annahme eines Freizügigkeitsrechtes des Familienangehörigen (vgl. nur EuGH vom 23.9.2003 - C-109/01 "Akrich"; EuGH, Urteil vom 25.6.2008 - C-127/08 a.a.O. "Metock" RdZiff. 4; EuGH, Beschluss vom 19.12.2008 - C 551/07 -, a.a.O. - "Deniz Sahin") eine Begleitung, ein Nachzug in den Aufnahmestaat oder ein Aufenthalt im Aufnahmemitgliedsstaat.

  • EuGH, 11.12.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    Nach der Rechtsprechung des EuGH unterfallen auch Familienangehörige von Deutschen den unionsrechtlichen Nachzugsregelungen, nämlich dann, wenn es sich um sogenannte Rückkehrerfälle handelt (vgl. EuGH, Urteil vom 7.7.1992 - C-370/90 -, InfAuslR 1992, 341 - "Singh"; Urteil vom 11.12.2007 - C-291/05 -, InfAuslR 2008, 114 - "Eind").

    Dies gilt auch, wenn die Ehe erst in dem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurde, und ist unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreise und der Rechtmäßigkeit des bisherigen Aufenthalts des Ehegatten in dem Staat der Staatsangehörigkeit des Unionsbürgers (EuGH, Urteil vom 11.12.2007 - C-291/05 -, InfAuslR 2008, 114 - "Eind") oder dem anderen Mitgliedsstaat (EuGH, Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock").

    Auch die Rechtssache "Eind" betraf einen Unionsbürger, der sich für längere Zeit als Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat aufgehalten hat und dann mit einem drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, der unmittelbar aus einem Drittstaat zu ihm gezogen ist, in den Herkunftsmitgliedsstaat zurückkehrte (vgl. EuGH, Urteil vom 11.12.2007 - C-291/05 -, InfAuslR 2008, 114 f.).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    20 AEUV verleiht jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, den Status eines Unionsbürgers (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 8.3.2011 - C-34/09 -, InfAuslR 2011, 179 - "Ruiz Zambrano" m.w.N).

    Art. 20 AEUV steht deshalb nationalen Maßnahmen entgegen, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestandes der Rechte, die ihnen der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird (vgl. EuGH Urteil vom 8.3.2011 - C-34/09 - a.a.O.).

    Die Entscheidung des EuGH "Zambrano" (EuGH, Urteil vom 8.3.2011 C - 34/09 ) bezieht sich spezifisch auf die Situation minderjähriger Kinder, die zwingend auf ihre Eltern angewiesen sind.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    Erforderlich ist insoweit nur, dass der Betreffende auch tatsächlich von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat (Art. 3 Abs. 1 RL 2004/38/EG), wofür alleine der Umstand, dass ein Bürger die Staatsangehörigkeit mehr als eines Mitgliedsstaates besitzt, noch nicht genügt (vgl. EuGH, Urteil vom 5.5.2011 - C-434/09 -, AuAS 2011, 158 [160] - "Mc Carthy").

    Da der Ehemann der Antragstellerin als polnischer Staatsangehöriger entsprechend dieser Rechtsprechung von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat und "als Berechtigter" im Sinne des Art. 3 Abs. 1 RL 2004/38/EG zu diesem Zeitpunkt auch nicht "über ein nicht an Bedingungen geknüpftes Aufenthaltsrecht verfügte (vgl. EuGH, Urteil vom 5.5.2011 a.a.O. RdNr. 34 "Mc Carthy"), ist die Anwendbarkeit der Richtlinie wohl auch entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht durch die spätere Einbürgerung des Ehemannes ausgeschlossen.

    Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (vgl. EuGH, Urteil vom 5.5.2011 - C-434/09 "Mc Carthy" ; "Dereci" EuGH vom 15.11.2011 - C-256/11 -, NVwZ 2012, 97 ff) ist die oben genannte Fallkonstellation der im vorliegenden Fall gegebenen Sachlage eines Ehegattennachzugs nicht gleichzustellen.

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    Nach der Rechtsprechung des EuGH unterfallen auch Familienangehörige von Deutschen den unionsrechtlichen Nachzugsregelungen, nämlich dann, wenn es sich um sogenannte Rückkehrerfälle handelt (vgl. EuGH, Urteil vom 7.7.1992 - C-370/90 -, InfAuslR 1992, 341 - "Singh"; Urteil vom 11.12.2007 - C-291/05 -, InfAuslR 2008, 114 - "Eind").

    Auch dem zitierten Fall "Singh" (EuGH vom 7.7.1992 - C 370/90 -, InfAuslR 1992, 341) liegt die Konstellation zugrunde, dass eine Unionsbürgerin gemeinsam mit ihrem drittstaatsangehörigen Ehemann im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates ca. drei Jahre lebte, unselbständig erwerbstätig war und anschließend gemeinsam mit ihrem Ehemann in ihren Heimatstaat zurückgekehrt ist.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    Mit Ausnahme der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 11.7.2002 - C-60/00 -, InfAuslR 2002, 373) "Carpenter" ist in den Entscheidungen des EuGH entscheidendes Kriterium für die Annahme eines Freizügigkeitsrechtes des Familienangehörigen (vgl. nur EuGH vom 23.9.2003 - C-109/01 "Akrich"; EuGH, Urteil vom 25.6.2008 - C-127/08 a.a.O. "Metock" RdZiff. 4; EuGH, Beschluss vom 19.12.2008 - C 551/07 -, a.a.O. - "Deniz Sahin") eine Begleitung, ein Nachzug in den Aufnahmestaat oder ein Aufenthalt im Aufnahmemitgliedsstaat.

    In dem vom EuGH entschiedenen Fall "Carpenter" (EuGH vom 11.7.2002 C - 60/00 ) wird zwar ein derartiger grenzüberschreitender Sachverhalt nicht gefordert.

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    Das Freizügigkeitsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers ist von der Einhaltung einer nationalen Visumspflicht unabhängig (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.2002 - C-459/99 -, InfAuslR 2002, 417 - "MRAX"; Urteil vom 14.4.2005 - C-157/03 -, InfAuslR 2005, 229 [230] - "Kommission gegen Spanien"; Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock"; Urteil vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin") und auch sonst grundsätzlich an keine weiteren Voraussetzungen als das Bestehen einer Ehe und den Nachweis der Identität geknüpft.

    Ungeachtet dessen würde es auch jeglicher Logik widersprechen, in einer früheren, ausschließlich wegen eines Verstoßes gegen die nationalen Einreisebestimmungen verfügten Ausweisung die Grundlage für eine Versagung des Freizügigkeitsrechts erblicken zu wollen, nachdem dieses selbst überhaupt nicht an die Beachtung nationaler Visabestimmungen gebunden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.2002 - C-459/99 -, InfAuslR 2002, 417 - "MRAX"; Urteil vom 14.4.2005 - C-157/03 -, InfAuslR 2005, 229 [230] - "Kommission gegen Spanien"; Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock"; Urteil vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin").

  • EuGH, 14.04.2005 - C-157/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Richtlinien 68/360/EWG, 73/148/EWG,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    Das Freizügigkeitsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers ist von der Einhaltung einer nationalen Visumspflicht unabhängig (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.2002 - C-459/99 -, InfAuslR 2002, 417 - "MRAX"; Urteil vom 14.4.2005 - C-157/03 -, InfAuslR 2005, 229 [230] - "Kommission gegen Spanien"; Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock"; Urteil vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin") und auch sonst grundsätzlich an keine weiteren Voraussetzungen als das Bestehen einer Ehe und den Nachweis der Identität geknüpft.

    Ungeachtet dessen würde es auch jeglicher Logik widersprechen, in einer früheren, ausschließlich wegen eines Verstoßes gegen die nationalen Einreisebestimmungen verfügten Ausweisung die Grundlage für eine Versagung des Freizügigkeitsrechts erblicken zu wollen, nachdem dieses selbst überhaupt nicht an die Beachtung nationaler Visabestimmungen gebunden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.2002 - C-459/99 -, InfAuslR 2002, 417 - "MRAX"; Urteil vom 14.4.2005 - C-157/03 -, InfAuslR 2005, 229 [230] - "Kommission gegen Spanien"; Urteil vom 25.7.2008 - C-127/08 -, NVwZ 2008, 1097 - "Metock"; Urteil vom 19.12.2008 - C-551/07 -, InfAuslR 2009, 96 - "Deniz Sahin").

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893
    Ebenso wenig lässt sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fortgeltung der Sperrwirkung aufgrund von nach früherem Recht ausgesprochenen "Altausweisungen" von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen (vgl. hierzu Urteil vom 4.9.2007 - 1 C 21.07 -, BVerwGE 129, 243) auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • EuGH, 23.09.2003 - C-109/01

    EIN MIT EINEM BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION VERHEIRATETER DRITTSTAATSANGEHÖRIGER

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 166/10

    Anspruch einer Person mit gambischer Staatsangehörigkeit und einem Ehegatten mit

  • OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09

    Unionsbürger; Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit -

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

  • VG Ansbach, 03.08.2011 - AN 19 E 11.00695

    Drittstaatsangehöriger Ehegatte eines Unionsbürgers; Voraussetzung des

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Dies gilt auch dann, wenn die Ausweisung - wie hier - erfolgt ist, bevor der Unionsbürger eine Freizügigkeitsberechtigung erlangt hatte und noch nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Regeln ausgewiesen worden war (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 - InfAuslR 2012, 247 Rn. 25 ff. für die nachträgliche Erlangung des Freizügigkeitsrechts eines Familienangehörigen; a.A. OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09 - InfAuslR 2011, 2 Rn. 44; VGH München, Beschluss vom 9. August 2012 - 19 CE 11.1893 - InfAuslR 2012, 404 Rn. 33).
  • VG Augsburg, 18.05.2018 - Au 6 E 18.394

    Anspruch auf Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer

    Der Antragsgegner hatte zunächst aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 9.8.2012 - 19 CE 11.1893 - InfAuslR 2012, 404, juris Rn. 18, ausreichend ist danach die Ankündigung aufenthaltsbeendender Maßnahmen).

    Gleiches gilt für die seitens des Antragstellers angesprochene Frage, ob Art. 20 AEUV einer Aufenthaltsverweigerung entgegenstünde (vgl. EuGH, U.v. 8.3.2011 - C-34/09 (Ruiz Zambrano) - InfAuslR 2011, 179) bzw. ob eine Aufenthaltsverweigerung zur Folge hätte, dass die Kinder - die nach derzeitiger Aktenlage bei ihrer Mutter bzw. der Ehefrau des Antragstellers leben - gezwungen wären, das Gebiet der Union zu verlassen, um ihn zu begleiten (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 9.8.2012 - 19 CE 11.1893 - InfAuslR 2012, 404, juris Rn. 41 ff. unter Verweis auf EuGH, U.v. 15.11.2011 - C-256/11 (Dreci) - NVwZ 2012, 97; U.v. 5.5.2011 - C-434/09 (Mc Carthy) - juris).

    Nach summarischer Prüfung ergibt sich auch keine Fortgeltung der Sperrwirkung; denn nach der Übergangsvorschrift des § 102 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bleiben u.a. die vor dem 1. Januar 2005 (d.h. vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU) getroffenen Ausweisungen einschließlich ihrer Rechtsfolgen wirksam (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243; BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 9.8.2012 - 19 CE 11.1893 - InfAuslR 2012, 404, juris Rn. 33).

    Zumal das Freizügigkeitsrecht eines drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers grundsätzlich von der Einhaltung einer nationalen Visumspflicht unabhängig ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 9.8.2012 - 19 CE 11.1893 - InfAuslR 2012, 404, juris Rn. 31 unter Verweis auf EuGH, U.v. 25.7.2002 - C-459/99 (MRAX) - InfAuslR 2002, 417; U.v. 14.4.2005 - C-157/03 - InfAuslR 2005, 229; U.v. 25.7.2008 - C-127/08 (Metock) - NVwZ 2008, 1097; U.v. 19.12.2008 - C-551/07 (Deniz Sahin) - InfAuslR 2009, 96).

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    Mithin ist auch das FreizügG/EU , das der Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG dient, in einer solchen Situation zumindest analog anzuwenden (im Ergebnis ähnlich BayVGH, Beschl. v. 09.08.2012 - 19 CE 11.1893, juris Rn. 20 - 24; vgl. auch den Entwurf der BReg für ein Gesetz zur Anpassung des FreizügG/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht, BT-Drs. 19/21750, S. 36).
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 10 B 13.2080

    Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Ausländers

    In dieser Situation verliert die Ausweisung mit dem Zeitpunkt der Erlangung des gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrechts (hier: durch den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union am 1.1.2007) ihre Wirksamkeit (BayVGH" B. v. 9.8.2012 - 19 CE 11.1893 - InfAuslR 2012" 404; B. v. 18.3.2015 - 10 C 14.2655 - Rn. 19 f.; B. v. 20.5.2015 - 10 ZB 14.913 - juris Rn. 4 bis 6; OVG Bremen" B. v. 21.1.2011" a. a. O.; vgl. a. Nr. 6.0.5 und Nr. 7.2.5. AVwV-FreizügG/EU).

    Ändert sich allerdings der Rechtsstatus des Regelungssubjekts in grundlegender Weise dadurch, dass es nun den gemeinschaftsrechtlich privilegierten Status eines Unionsbürger genießt, findet infolgedessen das Aufenthaltsgesetz - damit auch § 11 Abs. 1 AufenthG - nur dann (noch oder erstmals) Anwendung, wenn eine entsprechende Verlustfeststellung vorliegt (vgl. Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, a. a. O., § 7 FreizügG/EU Rn. 22; Bauer in Renner/Bergmann/Dienelt, a. a. O., § 11 AufenthG Rn. 20 f.; i. Erg. ebenso: BayVGH, B. v. 18.3.2015 - 10 C 14.2655 - juris Rn. 19; B. v. 20.5.2015 - 10 ZB 14.913 - juris Rn. 4, 5; ebenso für die erst nach Ausweisung als Drittstaatsangehöriger erlangte Rechtsstellung des Ehegatten eines Unionsbürgers: BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 19 CE 11.1893 - InfAuslR 2012, 404).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 18 B 1684/19

    Ablehnung einestweiligen Rechtsschutzes gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis

    Eine andere Einschätzung ergibt sich auch nicht mit Blick auf die mit der Beschwerdebegründungsschrift angesprochene Passage aus dem Urteil des "VGH Bayern, Az. 19 CE 11.1893".

    Abgesehen davon, dass sich die in der Beschwerdebegründungsschrift wiedergegebenen Ausführungen nicht in "Rdn.-Nr.: 28" des in Juris eingestellten Urteils des Bay.VGH vom 9. August 2012 - 19 CE 11.1893 - finden, sondern in Rdn. 22, wird die angesprochene Passage auch unvollständig zitiert.

  • VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723

    Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens eines abgeleiteten

    Nicht ausdrücklich geklärt ist aber, ob ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht des Familienangehörigen auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV in Betracht kommt, wenn der Unionsbürger, der die Staatsangehörigkeit von zwei Mitgliedstaaten besitzt, von seinem Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV dadurch Gebrauch gemacht hat, dass er sich für längere Zeit unter Beachtung der Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG von einem dieser Mitgliedstaaten in den anderen begeben hat und anschließend zurückgekehrt ist (vgl. für ein abgeleitetes freizügigkeitsrechtliches Aufenthaltsrecht in solchen Fällen BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 19 CE 11.1893 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf EuGH, U. v. 2.10.2002 - Garcia Avello, C-148/02 - juris Rn. 25 ff.; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 1 FreizügG/EU Nr. 1.4; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2015, Rn. 7 zu § 1 FreizügG/EU).
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