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   VGH Bayern, 14.07.1993 - 19 CE 93.1849   

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VGH Bayern, 14.07.1993 - 19 CE 93.1849 (https://dejure.org/1993,30382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.1993 - 19 CE 93.1849 (https://dejure.org/1993,30382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 19 CE 93.1849 (https://dejure.org/1993,30382)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772

    Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer

    Derartiges ist insbesondere dann denkbar, wenn der Waffenbesitzer vergisst, dass die Waffe geladen ist und das nächste Mal mit ihr hantiert (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris Rn. 29).

    Jeglicher Transport von Gewehren hat in ungeladenem Zustand zu erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris Rn. 28).

  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 17.1943

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei unsachgemäßer Verwendung der Waffe oder

    Solche Fahrten führen häufig durch unwegsames Gelände, was ebenso wie die Mitnahme eines Jagdhundes die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich ein Schuss unbeabsichtigt löst (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris Rn. 29).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 Ss 185/07

    Waffenrecht: Mitführen einer geladenen Jagdwaffe bei Autofahrt auf einer durch

    Damit durfte der Angeklagte ohne waffenrechtliche Erlaubnis seine geladene Jagdwaffe während der Fahrt von O. nach Ö. nicht in seinem Kraftfahrzeug mitführen, sei es auch innerhalb des Reviers auf der Fahrt zu einem Wildfütterungsplatz (so im Erg. auch VGH München, Beschluss vom 14.07.1993 - 19 CE 93.1849, zitiert nach juris; ebenso König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 2004, Rn. 248, die innerhalb des Reviers ebenfalls zusätzlich einen "direkten Zusammenhang" mit Jagdzwecken fordern).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15

    Widerruf der Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; unvorsichtiger Umgang mit

    Folglich erfasst die Privilegierung von Jägern es nicht, auf einer öffentlichen Straße eine geladene Jagdwaffe zugriffsbereit im Kraftfahrzeug mitzuführen, und zwar auch dann nicht, wenn diese Straße durch das Revier führt (vgl. VG Saarland, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 225/10 -, bei juris, Rz. 35; OLG Stuttgart, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 19 CE 93.1849 -, juris, Leitsatz).
  • VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 225/10

    Waffenrecht: Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Wegen eines vergleichbaren Sachverhalts hat das Oberlandesgericht Stuttgart (4 Ss 185/07, juris = NStZ-RR 2008, 23, 24) einen Jäger unter Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs unter Reduzierung der Geldstrafe wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt (vgl. zum Mitführen eines geladenen Jagdgewehrs auch BayVGH, Beschluss vom 14.07.1993 - 19 CE 93.1849 - juris).
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72

    Transport eines schussbereiten Jagdgewehrs in einem Kraftfahrzeug

    Solche Fahrten führen häufig durch unwegsames Gelände, was ebenso wie die Mitnahme eines Jagdhundes die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich ein Schuss unbeabsichtigt löst (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 16.1710

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitführens einer geladenen Waffe im

    Die mit einem Transport im Kraftfahrzeug verbundene Gefahr eines geladenen Gewehres ist nicht hinnehmbar und kann zu gravierenden Unfällen, zum Teil sogar mit tödlichem Ausgang führen (BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris).
  • VG Potsdam, 08.10.2021 - 3 L 469/21
    Schon in der ältesten der vom OVG Berlin-Brandenburg (a. a. O., Rn. 6) insoweit angeführten Entscheidungen heißt es im Leitsatz unzweideutig, dass ein geladenes Jagdgewehr bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug nicht in diesem mitgeführt werden darf, und zwar selbst dann nicht, wenn eine solche Fahrt Teil der Jagdausübung, z. B. eine Pirschfahrt, ist (VGH München, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 19 CE 93.1849 -, juris).
  • VG Meiningen, 28.10.2002 - 2E 602/02

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht; Jagdrecht; WaffG § 28, § 29; ThZG § 29 Abs 2 Nr

    Das Gefahrenpotential, das von einer geladenen Waffe ausgeht, selbst wenn diese gesichert ist, stellt einen eklatanten Sicherheitsverstoß dar (BayVGH, B.v. 14.07.1993 - Az.: 19 CE 93.1849 - juris).
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