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   VGH Bayern, 20.07.2007 - 19 CS 07.1363   

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VGH Bayern, 20.07.2007 - 19 CS 07.1363 (https://dejure.org/2007,44099)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2007 - 19 CS 07.1363 (https://dejure.org/2007,44099)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 19 CS 07.1363 (https://dejure.org/2007,44099)
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 18 B 1483/11

    Vorliegen einer zeitlichen Obergrenze für den Aufenthalt eines Ausländers zum

    A.A. Bay. VGH, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 19 CS 07.1363 -, juris, Rn. 21; so wohl auch Nieders.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2010 - 8 ME 292/10

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der

    Der Gesetzgeber geht demgegenüber davon aus, dass studienvorbereitende Maßnahmen regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erfolgreich absolviert werden können (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.7.2007 - 19 CS 07.1363 -, juris Rn. 21; Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union, BT-Drs. 16/5065, S. 165; Nr. 16.0.6 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009, GMBl. S. 877 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2017 - 2 M 39/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für studienvorbereitende Maßnahmen

    Demgemäß handelt es sich bei dem in § 16 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 1 AufenthG genannten Zeitraum von zwei Jahren nicht um eine "Regelfrist" für studienvorbereitende Maßnahmen, die nur bei Vorliegen eines atypischen Sachverhalts, etwa bei Krankheit oder Schwangerschaft, überschritten werden darf (a.A. BayVGH, Beschl. v. 20.07.2007 - 19 CS 07.1363 -, juris RdNr. 21; NdsOVG, Beschl. v. 01.12.2010 - 8 ME 292/10 -, juris RdNr. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2017 - 2 M 39/17

    Studienvorbereitende Maßnahmen, Studienvorbereitung, Studienkolleg,

    Demgemäß handelt es sich bei dem in § 16 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 1 AufenthG genannten Zeitraum von zwei Jahren nicht um eine "Regelfrist" für studienvorbereitende Maßnahmen, die nur bei Vorliegen eines atypischen Sachverhalts, etwa bei Krankheit oder Schwangerschaft, überschritten werden darf (a.A. BayVGH, Beschl. v. 20.07.2007 - 19 CS 07.1363 -, juris RdNr. 21; NdsOVG, Beschl. v. 01.12.2010 - 8 ME 292/10 -, juris RdNr. 7).
  • VG München, 15.05.2008 - M 4 S 08.820

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienvorbereitung;

    In einem solchen Fall besteht jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein Ergebnis im Deutschtest erreicht wird, das sehr weit von der erforderlichen Punktzahl entfernt ist, keine Veranlassung, die Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung erheblich über die gesetzliche Regeldauer hinaus zu verlängern (so auch VG München v. 6.9.2007, Az. M 10 S 07.3119, juris; ferner: BayVGH v. 20.7.2007, Az. 19 CS 07.1363, juris; VG Ansbach v. 30.4.2007, Az. AN 19 S 07.00391).
  • VG München, 10.10.2011 - M 25 S 11.2618

    Aufenthalt zum Zwecke eines Sprachkurses und studienvorbereitender Maßnahmen

    In erster Linie können dies krankheits- oder schwangerschaftsbedingte Verzögerungen der studienvorbereitenden Maßnahmen bzw. Verzögerungen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Ausländers fallen, sein (vgl. BayVGH v. 20.7.2007, 19 CS 07.1363, juris, RdNr. 21; OVG Lüneburg v. 1.12.2010, a.a.O., RdNr. 7).
  • VG Saarlouis, 05.05.2014 - 6 L 570/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung studienvorbereitender

    Ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.05.2012, OVG 2 S 109.11, sowie BayVGH, Beschluss vom 20.07.2007, 19 CS 07.1363, jeweils zitiert nach juris.
  • VG München, 17.08.2009 - M 4 S 09.3152

    Ausländerrecht; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende

    1.1 Aus der Sollvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergibt sich, dass die Aufenthaltsdauer für studienvorbereitende Maßnahmen, d.h. für die Teilnahme an Sprachkursen und Studienkolleg sowie anderen studienbezogenen vorbereitenden Praktika grundsätzlich zwei Jahre nicht überschreiten soll (vgl. auch Ziffer 16.0.6 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Stand: 22.12.2004; BayVGH v. 20.7.2007, Az.: 19 CS 07.1363; Hailbronner, AuslR, § 16 Rd.Nr. 36, 37).
  • VG München, 15.12.2016 - M 10 S 16.5219

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu studienvorbereitenden Maßnahmen

    In erster Linie können dies krankheits- oder schwangerschaftsbedingte Verzögerungen der studienvorbereitenden Maßnahmen bzw. Verzögerungen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Ausländers fallen, sein (vgl. BayVGH v. 20.7.2007, 19 CS 07.1363, juris, Rn. 21; OVG Lüneburg v. 1.12.2010, a.a.O., Rn. 7; VG München, B.v. 10.11.2011 - M 25 S. 11.2618 - juris).
  • VG München, 02.11.2009 - M 10 S 09.4845

    Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Dauer studienvorbereitender Maßnahmen;

    Der Gesetzgeber geht demgegenüber davon aus, dass der Besuch von Sprachkursen zum Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse sowie das regelmäßig ein Jahr dauernde Studium am Studienkolleg innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren erfolgreich absolviert werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.7.2007, Az. 19 CS 07.1363, zitiert nach Juris RdNr. 21).
  • VG München, 24.07.2008 - M 24 K 08.2913

    Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende Maßnahmen; Studium; Aufenthaltsdauer;

  • VG München, 05.06.2008 - M 24 K 08.680

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende Maßnahmen;

  • VG München, 19.03.2009 - M 23 K 09.622

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Studienwechsel; Studienleistungen;

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