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   VGH Bayern, 28.09.2009 - 19 CS 09.1610   

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VGH Bayern, 28.09.2009 - 19 CS 09.1610 (https://dejure.org/2009,34079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2009 - 19 CS 09.1610 (https://dejure.org/2009,34079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 (https://dejure.org/2009,34079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausländerrecht; Änderung der Sach- und Rechtslage (Aussetzung des Verfahrens wegen strittiger Rechtsfrage; Fortgeltungsfiktion bei geringfügig verspätetem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2, AufenthG § 81 Abs. 4, AufenthG § 26 Abs. 4 Satz 1
    Vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, Abänderungsantrag, Fiktionswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774

    Anrechnung des Fiktionszeitraums nach § 81 Abs. 4 AufenthG 2004 auf die in § 26

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 19 CS 09.1610
    An dieser Zuständigkeit ändert nichts die Tatsache, dass das Verfahren aufgrund Beschlusses vom 14. Juli 2009 bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Senats vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774) gemäß § 94 VwGO ausgesetzt wurde.

    Eine solche Änderung der Prozesslage hat sich im vorliegenden Falle dadurch ergeben, dass der Senat mit Urteil vom 4. Februar 2009 (19 B 08.2774) die Frage, ob die Fiktion des Fortbestehens des Aufenthaltstitels gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG dem Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gleich steht, bejaht, das den Ast. betreffende Verfahren (19 ZB 08.1965) jedoch wegen der gegen das o. g. Urteil eingelegten Revision bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesetzt hat.

    Würde die Rechtslage entsprechend dem Urteil des Senats vom 4. Februar 2009 (a.a.O.) auch durch das Bundesverwaltungsgericht entsprechend entschieden, müssten im Falle des Ast. die Fiktionszeiten nach § 81 Abs. 4 AufenthG auch ab dem 5. Juli 2005 hinsichtlich des maßgeblichen Sieben-Jahreszeitraums für eine dem Ast. positive Entscheidung nach § 26 Abs. 4 AufenthG angerechnet werden.

  • VGH Bayern, 18.04.2008 - 19 CS 07.3186

    Ausländerrecht; vorläufiger Rechtsschutz; Ablehnung Aufenthaltserlaubnis (aus

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 19 CS 09.1610
    Die Geringfügigkeit ergibt sich hier schon daraus, dass der 2. Juli 2005 ein Samstag, der 3. Juli ein Sonntag und die dann am 5. Juli 2005 erfolgte Antragstellung unterhalb der vom Senat in einer weiteren Entscheidung (B.v. 18.4.2008 - 19 CS 07.3186) noch hinnehmbaren Verspätung von bis zu einer Woche liegt.
  • VGH Bayern, 24.06.2008 - 19 CE 08.1038

    Ausländerrecht; vorl. Rechtsschutz; "bestimmter Antrag"; (keine)

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 19 CS 09.1610
    Nicht nur das OVG NRW (B.v. 23.3.2006, NWVBl. 2006, 368), sondern auch der erkennende Senat (vgl. B.v. 24.6.2008 - 19 CE 08.1038) hat einen rückwirkenden Eintritt der Fortgeltungsfiktion bei verspäteter Antragstellung unter der Voraussetzung, dass zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag ein innerer Zusammenhang gewahrt ist, angenommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 19 CS 09.1610
    Nicht nur das OVG NRW (B.v. 23.3.2006, NWVBl. 2006, 368), sondern auch der erkennende Senat (vgl. B.v. 24.6.2008 - 19 CE 08.1038) hat einen rückwirkenden Eintritt der Fortgeltungsfiktion bei verspäteter Antragstellung unter der Voraussetzung, dass zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag ein innerer Zusammenhang gewahrt ist, angenommen.
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Der Auffassung, dass die sog. Fiktionswirkung in allen Fällen einer verspäteten Antragstellung (Hofmann, in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht - Handkommentar, 1. Aufl. 2008, AufenthG § 81 Rn. 29 ff.) oder zumindest dann greift, wenn noch ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag besteht (OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - InfAuslR 2006, 448; OVG Bautzen, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 - juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris Rn. 4; Dienelt, InfAuslR 2005, 136; Benassi, InfAuslR 2006, 178 ; Hailbronner, Ausländerrecht, A 1 § 81 AufenthG - Stand: Februar 2010 - Rn. 40: "leichte Verspätung"), folgt der Senat nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 3 B 2.09

    Vietnam; Visum; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; eigenständiges

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Wirkung und Behandlung verspäteter Verlängerungsanträge heftig umstritten ist (vgl. insoweit nur Albrecht in Storr u.a., Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, Rzn. 17 ff. zu § 81 AufenthG; Funke-Kaiser, a.a.O., Rz. 43; für die Fiktionswirkung jeglichen Antrags auf Erteilung eines anderen oder Verlängerung des bisherigen Aufenthaltstitels: Hofmann in HK-AuslR, 2008, Rzn. 33 ff. zu § 81 AufenthG), und dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung zunehmend die Auffassung vertreten wird, ein verspätet gestellter Verlängerungsantrag löse die Fortgeltungsfiktion aus, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag bestehe (OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2006 - 8 B 120/06 -, InfAuslR 2006, 448; Beschluss vom 24. Juli 2009 - 18 B 1661/08 -, juris, Rz. 14; OVG Bautzen, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 -, juris, Rz. 3; VGH München, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 -, juris, Rz. 4; im Ergebnis ebenso AVwV-AufenthG Nr. 81.4.
  • VG Düsseldorf, 24.01.2011 - 27 L 1633/10

    Drittstaat Kurzaufenthalt Visum Sichtvermerk Fiktion Eheschließung

    Insoweit hat die entscheidende Kammer indes bereits in ihrem Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 27 L 1167/10 - dargelegt, dass es unter Berücksichtigung der gängigen verfahrensrechtlichen Fristen von zwei Wochen, einem Monat oder im Einzelfall auch zwei Monaten naheliegt, sich bei der Bestimmung der Geringfügigkeitsgrenze an einem Zeitraum von mehreren Tagen oder Wochen zu orientieren, - vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 -, juris (Rn. 4); Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 -, juris (Rn. 3) [bis zu einer Woche] - und diese nicht auf Monate auszudehnen.
  • OVG Sachsen, 30.11.2009 - 3 B 174/08

    Fiktionswirkung des § 81 Abs 4 AufenthG bei verspäteter Antragstellung;

    Hierbei orientiert sich der Senat an einem Zeitraum von bis zu einer Woche nach Auslaufen der Aufenthaltserlaubnis, innerhalb dessen ein Verlängerungsantrag noch die Fiktionswirkungen des § 81 Abs. 4 AufenthG auslösen kann (vgl. hierzu BayVGH, zuletzt Beschl. v. 28.9.2009 - 19 CS 09.1610 -, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2011 - 2 M 34/11

    Umdeutung eines wiederholten Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Ein nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO unzulässiger Antrag wird in der Regel als zulässige Anregung zu werten sein, die Entscheidung von Amts wegen zu ändern (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 RdNr. 196 a. E.; BayVGH, Beschl. v. 28.09.2009 - 19 CS 09.1610 -, Juris).
  • VG München, 24.08.2010 - M 10 K 10.3263

    Statthafter Rechtsbehelf bei Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis; Wechsel des

    Jedenfalls in einem solchen Fall, wenn der bisherige Aufenthaltstitel schon lange vor dem Verlängerungsantrag erloschen ist, wird eine Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG einhellig abgelehnt (BayVGH v. 28.9.2009 Az. 19 CS 09.1610 RdNr. 4 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 5 L 4/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch ein Verlängerungsantrag, der so geringfügig verspätet ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt wird, die Fortgeltungsfiktion auslöst (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - juris, Rz. 6 ff. und vom 06. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris, Rz. 4; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 - juris, Rz. 5).
  • VG Würzburg, 09.12.2011 - W 7 S 11.890
    Unabhängig davon könnte ein solcher "innerer Zusammenhang" nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ohnehin nicht vorliegen, da dieser nur bei einer Verspätung von bis zu einer Woche angenommen wird (BayVGH, B.v. 28.09.2009, Az.: 19 CS 09.1610; zuletzt offen gelassen in BayVGH, B.v. 19.04.2011, Az.: 10 CS 11.226).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.11.2009 - 5 L 222/09

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis trotz Trennung vom Ehepartner vor Ablauf

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch ein Verlängerungsantrag, der so geringfügig verspätet ist, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt wird, die Fortgeltungsfiktion auslöst (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - juris, Rz. 6 ff. und vom 06. Juli 2007 - 18 B 2184/06 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris, Rz. 4; offen gelassen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2009 - 12 N 73.09 - juris, Rz. 5).
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