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   ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20   

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ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20 (https://dejure.org/2020,25600)
ArbG Köln, Entscheidung vom 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20 (https://dejure.org/2020,25600)
ArbG Köln, Entscheidung vom 04. September 2020 - 19 Ca 1827/20 (https://dejure.org/2020,25600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden bei der Egetürk GmbH & Co. KG unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die falsch verstandene Regelung zum Minderheitengeschlecht im Betriebsrat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden bei der Egetürk GmbH & Co. KG unwirksam

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rechtsirrtum als Wahlvorstand ist kein Kündigungsgrund

  • etl-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen angeblicher Täuschung bei der Betriebsratswahl unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung der BR-Vorsitzenden wegen angeblicher Täuschung im Wahlvorstand

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rechtsirrtum als Wahlvorstand ist kein Kündigungsgrund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (BAG vom 20.06.2013, 2 AZR 546/12; 24.05.2012, 2 AZR 206/11, juris).

    Eine auf ihn gestützte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Verdacht auf objektive Tatsachen gründet, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG vom 20.06.2013, 2 AZR 546/12; vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11, juris).

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11; vom 29.11.2007, 2 AZR 724/06, juris).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (BAG vom 20.06.2013, 2 AZR 546/12; 24.05.2012, 2 AZR 206/11, juris).

    Eine auf ihn gestützte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Verdacht auf objektive Tatsachen gründet, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG vom 20.06.2013, 2 AZR 546/12; vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11, juris).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Je höher er ist, desto größer ist diese (BAG vom 13.12.2018, 2 AZR 370/18, juris).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 13.12.2018, 2 AZR 370/18, juris).

  • LAG Köln, 31.01.1994 - 3 Sa 1136/93

    Betriebsrat: Anhörung - Bestreiten mit Nichtwissen durch den Arbeitgeber

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Die Darlegungslast für die Tatsachen, aus denen auf die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsratsanhörung geschlossen werden kann, trägt im Kündigungsschutzprozess - jedenfalls nach einem entsprechenden Bestreiten des Arbeitnehmers - der Arbeitgeber (BAG vom 19.08.1975, 1 AZR 613/74; LAG Köln vom 31.01.1994, 3 Sa 1136/93, juris).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Dieser besteht darin, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, sachgerecht, d.h. ggf. zugunsten des Arbeitnehmers auf den Arbeitgeber einzuwirken (BAG vom 23.10.2014, 2 AZR 736/13; vom 06.10.2005, 2 AZR 280/04, juris).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung in Zweifel gezogen hat, hat der Arbeitgeber im Einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll (BAG vom 16.03.2000, 2 AZR 75/99, juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Der vorläufige Weiterbeschäftigungsanspruch der Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens ergibt sich bereits aus den Grundsätzen, die der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 27.02.1985 entwickelt hat (GS 1/84).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 613/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Anhörung des Betriebsrats,

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Die Darlegungslast für die Tatsachen, aus denen auf die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsratsanhörung geschlossen werden kann, trägt im Kündigungsschutzprozess - jedenfalls nach einem entsprechenden Bestreiten des Arbeitnehmers - der Arbeitgeber (BAG vom 19.08.1975, 1 AZR 613/74; LAG Köln vom 31.01.1994, 3 Sa 1136/93, juris).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (siehe dazu schon BAG vom 02.11.1983, 7 AZR 65/82; vom 04.08.1975, 2 AZR 266/74, juris).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20
    Dieser besteht darin, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, sachgerecht, d.h. ggf. zugunsten des Arbeitnehmers auf den Arbeitgeber einzuwirken (BAG vom 23.10.2014, 2 AZR 736/13; vom 06.10.2005, 2 AZR 280/04, juris).
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • LAG Köln, 18.03.2021 - 8 Sa 833/20

    Fristlose Kündigung wegen falscher Ausführungen zu Betriebsratswahl; Fristlose

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.09.2020 - 19 Ca 1827/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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