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   VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14   

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VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14 (https://dejure.org/2016,22802)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.07.2016 - 19 K 192.14 (https://dejure.org/2016,22802)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 19 K 192.14 (https://dejure.org/2016,22802)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Umspannungswerk - und das allgemeine Wohngebiet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Allgemeines Wohngebiet: Umspannwerk als Gewerbebetrieb zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein - Schädliche Lärm- oder Strahlungsimmissionen durch Umspannwerk nicht zu erwarten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2015 - 6 N 90.15

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Baugenehmigung; Drittanfechtung;

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg in einem anderen Verfahren (Beschluss vom 10. August 2015 - OVG 6 N 90.15 -, juris) unlängst entschieden habe, ein Umspannwerk sei in einem allg emeinen Wohngebiet nicht als Nebenanlage zulässig, sei der dort zugrundeliegende Sachverhalt nicht mit dem hier zu beurteilenden vergleichbar.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Vorbringens der Bete iligten wird auf die Streitakte verwiesen (zwei Bände) und den Verwaltungsvorgang des Beklagten (ein Leitzordner) sowie die Streitakten OVG 6 N 90.15/VG 5 K 913.11 (zwei Bände), die vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    (a) Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. August 2015 - OVG 6 N 90.15 -, juris) mit Blick auf das Umspannwerk O festgestellt hat, werden durch § 14 Abs. 2 BauNVO, der für Nebenanlagen zur Elektrizitätsversorgung gegenüber § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO allein maßgeblich ist (vgl. Stock in: König/Roeser/ders., a.a.O., § 14 Rn. 4, 38), nur solche Anlagen erfasst, die als dezentraler, untergeordneter Bestandteil funktional in ein übergeordnetes Ve rsorgungssystem eingebunden sind.

    Dazu zählten "etwa Verteilerkästen, Transformatorenhäuschen, Verstärkerkästen oder etwa Leitungsmasten, nicht aber Hauptanlagen solcher Versorgungsnetze wie zum Beispiel Elektrizitätswerke oder eben - wie hier - Umspannwerke" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. August 2015, a.a.O., Rn. 4 mit Hinweis auf Arnold in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2014, § 14 Rn. 36).

    Schon "angesichts der Größe und Funktion" des Umspannwerks O sei die Frage, ob das Umspannwerk im allgemeinen Wohngebiet als Nebenanlage zur Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität nach § 14 Abs. 2 BauNVO zulässig sein könnte, "offensichtlich zu verneinen" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. August 2015, a.a.O., Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - 11 A 23.13

    Klage gegen Genehmigung des neuen Kraftwerks Klingenberg erfolglos

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Dies gilt jedoch nicht für jeden wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt, sondern nur für einen solchen, der die Bundesregierung als Vorschriftengeber bei einer neuen Wertung auch unter Berücksichtigung ihres Entscheidungsspielraums zu einem anderen Ergebnis bringen muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2014 - OVG 11 A 23.13 -, juris Rn. 84).

    Bis Entwurfsfassungen DIN-Normen nämlich förmlich fortschreiben, werden Entwürfe immer wieder zurückgezogen; so auch der Entwurf zur DIN 45680 aus dem August 2011 (vgl. ebd. sowie OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2014, a.a.O., Rn. 85).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Bordell

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Die Rechtsprechung ist deshalb dazu übergegangen, bei der Anwendung des § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. b Var. 3 BO 58 die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO entsprechend heranzuziehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 9 und vom 25. November 2015 - OVG 2 N 29.15 -, juris Rn. 5).

    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit eines Gewerbebetriebs sind demnach alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007, a.a.O., Rn. 9 und vom 25. November 2015, a.a.O., Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25. März 2004 - 4 B 15/04 -, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2015 - 2 N 29.15

    Bordell; allgemeines Wohngebiet; Gebietsverträglichkeit; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Die Rechtsprechung ist deshalb dazu übergegangen, bei der Anwendung des § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. b Var. 3 BO 58 die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO entsprechend heranzuziehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 9 und vom 25. November 2015 - OVG 2 N 29.15 -, juris Rn. 5).

    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit eines Gewerbebetriebs sind demnach alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007, a.a.O., Rn. 9 und vom 25. November 2015, a.a.O., Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25. März 2004 - 4 B 15/04 -, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 N 45.14

    Baugenehmigung für Änderung einer Biogasanlage; Nachbarklage; maßgeblicher

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Denn diesen Anhaltswerten kommt die Funktion spezieller Immissionsrichtwerte für tieffrequente Geräusche zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2016 - OVG 10 N 45.14 -, juris Rn. 10).

    Denn der Neuentwurf der DIN 45680 aus dem September 2013 hat bis heute noch nicht, geschweige denn im Zeitpunkt des Erlasses der Baugenehmigung, über das Entwurfsstadium hinaus den Stand förmlicher Fortschreibung erreicht und die Fassung von 1997 daher noch nicht abgelöst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2016, a.a.O., Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris Rn. 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 10 S 46.09

    Nachbarbeschwerde; Gaststätte mit Schankvorgarten; Garten- und

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Welche Schallimmissionen von den Klägern hinzunehmen sind, mithin das Niveau der relevanten Störträchtigkeit noch nicht erreichen, bestimmt sich im Rahmen des Rücksichtnahmegebots nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 10 S 46.09 -, juris Rn. 12).

    Wann den Anford erungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots im Falle von Immissionen genügt ist, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Mit einer Grundfläche von 706 m 2 ist das Umspannwerk zwar größer als durchschnittliche Wohngebäude, gleichzeitig jedoch kleiner als im allgemeinen Wohngebiet nach § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. b Var. 1 BO 58 al lgemein zulässige Ladengeschäfte, die Verkaufsflächen bis zu 800 m 2 aufweisen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 10/04 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Von einer optischen Störwirkung wird in Anbetracht des Normzwecks, dass die gewerbl iche Nutzung der Wohnnutzung auch optisch untergeordnet bleiben soll (vgl. von Feldmann/Knuth, a.a.O., Rn. 85), erst dann auszugehen sein, wenn das Vorhaben zu einer deutlich wahrnehmbaren gewerblichen Überformung eines allgemeinen Wohngebiets führt und es deshalb als gebietsfremd und den Gebietscharakter störend empfunden werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25. Februar 2003 - 10 B 2417/02 -, juris Rn. 78 und vom 9. Januar 2004 - 7 B 2482/03 -, juris Rn. 36 ff.).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Da sich vorliegend keine Anhaltspunkte dafür finden, dass jene Festsetzungen des Nutzungsmaßes, von denen das Bezirksamt befreit hat oder hätte unter Umständen befreien müssen, nach dem Willen des Planungsträgers ausnahmsweise nachbarschützend sind, können Nachbarrechte infolge einer Befreiung vom Nutzungsmaß nur dann verletzt sein, wenn von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung durch fehlerhafte Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung unter Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme abgewichen wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14
    Damit ist in der Regel davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme auf die nachba rlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 4 B 244/84 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - 7 B 2482/03

    Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

  • OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96

    Bauplanungsrecht: Sonstigen nicht störende Gewerbebetriebe in einem allgemeinen

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2015 - 2 S 7.15

    Beschwerde; Nachbar; Baugenehmigung; Gemeinschaftunterkunft für Asylsuchende;

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 2 K 15.77

    Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Windkraftanlage, Drittschutz,

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 6 K 170/04
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

  • BVerwG, 10.07.2006 - 4 B 45.06

    Zulässigkeit einer Mega-Light Werbeanlage im Wohngebiet

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 20 D 78/14

    Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund gestoppt

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 10 B 1.14

    Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

  • BVerwG, 19.07.1988 - 4 B 124.88

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; "Eigentumskräftig verfestigte

  • OVG Berlin, 26.02.1993 - 2 S 1.93

    Konferenzhotel im allgemeinen Wohngebiet?

  • OVG Berlin, 11.03.1991 - 2 S 1.91

    Bauplanungsrecht, Vorbescheid, Einstweilige Anordnung

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14   

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VG Berlin, Entscheidung vom 15.07.2016 - 19 K 192.14 (https://dejure.org/2016,22702)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2015 - 6 N 90.15

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Baugenehmigung; Drittanfechtung;

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem anderen Verfahren (Beschluss vom 10. August 2015 - OVG 6 N 90.15 -, juris) unlängst entschieden habe, ein Umspannwerk sei in einem allgemeinen Wohngebiet nicht als Nebenanlage zulässig, sei der dort zugrundeliegende Sachverhalt nicht mit dem hier zu beurteilenden vergleichbar.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Streitakte verwiesen (zwei Bände) und den Verwaltungsvorgang des Beklagten (ein Leitzordner) sowie die Streitakten OVG 6 N 90.15/VG 5 K 913.11 (zwei Bände), die vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    (a) Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. August 2015 - OVG 6 N 90.15 -, juris) mit Blick auf das Umspannwerk O... festgestellt hat, werden durch § 14 Abs. 2 BauNVO, der für Nebenanlagen zur Elektrizitätsversorgung gegenüber § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO allein maßgeblich ist (vgl. Stock in: König/Roeser/ders., a.a.O., § 14 Rn. 4, 38), nur solche Anlagen erfasst, die als dezentraler, untergeordneter Bestandteil funktional in ein übergeordnetes Versorgungssystem eingebunden sind.

    Dazu zählten "etwa Verteilerkästen, Transformatorenhäuschen, Verstärkerkästen oder etwa Leitungsmasten, nicht aber Hauptanlagen solcher Versorgungsnetze wie zum Beispiel Elektrizitätswerke oder eben - wie hier - Umspannwerke" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. August 2015, a.a.O., Rn. 4 mit Hinweis auf Arnold in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2014, § 14 Rn. 36).

    Schon "angesichts der Größe und Funktion" des Umspannwerks O... sei die Frage, ob das Umspannwerk im allgemeinen Wohngebiet als Nebenanlage zur Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität nach § 14 Abs. 2 BauNVO zulässig sein könnte, "offensichtlich zu verneinen" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. August 2015, a.a.O., Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 N 45.14

    Baugenehmigung für Änderung einer Biogasanlage; Nachbarklage; maßgeblicher

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Denn diesen Anhaltswerten kommt die Funktion spezieller Immissionsrichtwerte für tieffrequente Geräusche zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2016 - OVG 10 N 45.14 -, juris Rn. 10).

    Denn der Neuentwurf der DIN45680 aus dem September 2013 hat bis heute noch nicht, geschweige denn im Zeitpunkt des Erlasses der Baugenehmigung, über das Entwurfsstadium hinaus den Stand förmlicher Fortschreibung erreicht und die Fassung von 1997 daher noch nicht abgelöst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2016, a.a.O., Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris Rn. 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - 11 A 23.13

    Klage gegen Genehmigung des neuen Kraftwerks Klingenberg erfolglos

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Dies gilt jedoch nicht für jeden wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt, sondern nur für einen solchen, der die Bundesregierung als Vorschriftengeber bei einer neuen Wertung auch unter Berücksichtigung ihres Entscheidungsspielraums zu einem anderen Ergebnis bringen muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2014 - OVG 11 A 23.13 -, juris Rn. 84).

    Bis Entwurfsfassungen DIN-Normen nämlich förmlich fortschreiben, werden Entwürfe immer wieder zurückgezogen; so auch der Entwurf zur DIN 45680 aus dem August 2011 (vgl. ebd. sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2014, a.a.O., Rn. 85).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 10 S 46.09

    Nachbarbeschwerde; Gaststätte mit Schankvorgarten; Garten- und

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Welche Schallimmissionen von den Klägern hinzunehmen sind, mithin das Niveau der relevanten Störträchtigkeit noch nicht erreichen, bestimmt sich im Rahmen des Rücksichtnahmegebots nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 10 S 46.09 -, juris Rn. 12).

    Wann den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots im Falle von Immissionen genügt ist, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010, a.a.O., Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2015 - 2 N 29.15

    Bordell; allgemeines Wohngebiet; Gebietsverträglichkeit; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Die Rechtsprechung ist deshalb dazu übergegangen, bei der Anwendung des § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. b Var. 3 BO 58 die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO entsprechend heranzuziehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 9 und vom 25. November 2015 - OVG 2 N 29.15 -, juris Rn. 5).

    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit eines Gewerbebetriebs sind demnach alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007, a.a.O., Rn. 9 und vom 25. November 2015, a.a.O., Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25. März 2004 - 4 B 15/04 -, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 2 S 53.06

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als Bordell

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Die Rechtsprechung ist deshalb dazu übergegangen, bei der Anwendung des § 7 Nr. 8 Satz 1 lit. b Var. 3 BO 58 die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO entsprechend heranzuziehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 9 und vom 25. November 2015 - OVG 2 N 29.15 -, juris Rn. 5).

    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit eines Gewerbebetriebs sind demnach alle mit der Zulassung des Betriebes nach seinem Gegenstand, seiner Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Betriebsvorgänge, der Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Betriebes (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. März 2007, a.a.O., Rn. 9 und vom 25. November 2015, a.a.O., Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25. März 2004 - 4 B 15/04 -, juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Denn der Neuentwurf der DIN45680 aus dem September 2013 hat bis heute noch nicht, geschweige denn im Zeitpunkt des Erlasses der Baugenehmigung, über das Entwurfsstadium hinaus den Stand förmlicher Fortschreibung erreicht und die Fassung von 1997 daher noch nicht abgelöst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2016, a.a.O., Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 2 K 15.77

    Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Windkraftanlage, Drittschutz,

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Solange das nicht der Fall ist, ist nach Nr. 7.3 der TA Lärm i.V.m. Nr. A.1.5 des Anhangs zur TA Lärm der Anlage für die Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche weiterhin auf die Hinweise der DIN 45680, Ausgabe März 1997, und die im dazugehörenden Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte zurückzugreifen, bei deren Einhaltung - wie hier - schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten sind (vgl. Bay. VGH, ebd.; dem folgend VG Ansbach, Urteil vom 16. September 2015 - AN 11 K 15.00630 -, juris Rn. 163 sowie VG Bayreuth, Urteil vom 24.11.2015 - B 2 K 15.77 -, juris Rn. 47).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Solange das nicht der Fall ist, ist nach Nr. 7.3 der TA Lärm i.V.m. Nr. A.1.5 des Anhangs zur TA Lärm der Anlage für die Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche weiterhin auf die Hinweise der DIN 45680, Ausgabe März 1997, und die im dazugehörenden Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte zurückzugreifen, bei deren Einhaltung - wie hier - schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten sind (vgl. Bay. VGH, ebd.; dem folgend VG Ansbach, Urteil vom 16. September 2015 - AN 11 K 15.00630 -, juris Rn. 163 sowie VG Bayreuth, Urteil vom 24.11.2015 - B 2 K 15.77 -, juris Rn. 47).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14
    Zwar entfällt die der TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift für die Verwaltungsbehörden zukommende Bindungswirkung nach außen, wenn deren Regelungen aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht mehr entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 1996 - 7 B 164/95 -, juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2015 - 2 S 7.15

    Beschwerde; Nachbar; Baugenehmigung; Gemeinschaftunterkunft für Asylsuchende;

  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 20 D 78/14

    Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund gestoppt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

  • BVerwG, 10.07.2006 - 4 B 45.06

    Zulässigkeit einer Mega-Light Werbeanlage im Wohngebiet

  • OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96

    Bauplanungsrecht: Sonstigen nicht störende Gewerbebetriebe in einem allgemeinen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - 7 B 2482/03

    Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 10 B 1.14

    Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung;

  • OVG Berlin, 11.03.1991 - 2 S 1.91

    Bauplanungsrecht, Vorbescheid, Einstweilige Anordnung

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

  • OVG Berlin, 26.02.1993 - 2 S 1.93

    Konferenzhotel im allgemeinen Wohngebiet?

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 6 K 170/04
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

  • BVerwG, 19.07.1988 - 4 B 124.88

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; "Eigentumskräftig verfestigte

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 20.07.2016 - 19 K 192.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,40594
VG Berlin, 20.07.2016 - 19 K 192.14 (https://dejure.org/2016,40594)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.07.2016 - 19 K 192.14 (https://dejure.org/2016,40594)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 19 K 192.14 (https://dejure.org/2016,40594)
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