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   VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12   

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VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12 (https://dejure.org/2013,39111)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.09.2013 - 19 K 365.12 (https://dejure.org/2013,39111)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. September 2013 - 19 K 365.12 (https://dejure.org/2013,39111)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Ausländer die Erteilung eines Aufenthaltstitels beanspruchen für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, der nach der Antragstellung liegt, wenn er ein schutzwürdiges Interesse hieran hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 2010 - BVerwG 1 B 18.10 -, Juris Rn. 9, und Urteil vom 9. Juni 2009 - BVerwG 1 C 7.08 -, Juris Rn. 13).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Aufenthaltstitel für einen späteren Zeitraum bereits erteilt worden ist oder nicht (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009, a.a.O.).

    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht ein schutzwürdiges Interesse angenommen, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann , von welchem Zeitpunkt an der Ausländer den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009, a.a.O., m.w.Nachw.).

  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht die - im Prozesskostenhilfeverfahren ergangene - Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen aufgehoben (Beschluss vom 22. Mai 2012 - BVerfG 2 BvR 820/11 -, Juris).

    Etwas anderes ergibt sich nach dem Verständnis des Berichterstatters auch nicht aus dem vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 22. Mai 2012, a.a.O., Rn. 16) - offenbar für die (vermeintliche) Gegenansicht - aufgeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 23. November 2009 - OVG 3 Bf 111/08.Z -.

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    "In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.9.1998, InfAuslR 1999, 69; Urt. v. 16.6.2004, BVerwGE 121, 86) ist anerkannt, dass die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommt, wenn der Ausländer die Aufenthaltserlaubnis mit Jetztwirkung erhält und ein Rechtsschutzinteresse dafür besteht, diese Erlaubnis auch für einen vergangenen Zeitraum, der nach der Antragstellung liegt, zu erhalten (so auch OVG Hamburg, Urt. v. 20.1.2008, 3 Bf 149/02, juris).

    Die Zeiten des Besitzes einer rückwirkend erteilten Aufenthaltserlaubnis bzw. -befugnis würden somit in die nach § 26 Abs. 4 AufenthG erforderlichen 7 Jahre einfließen, sodass dem Kläger möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt als ohne rückwirkende Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsbefugnis die Möglichkeit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis offen stünde (vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, a.a.O.).".

  • VG Berlin, 23.01.2013 - 15 K 188.12

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge für deutsches Kind

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    Im Fall der Klägerin ergibt sich ein schutzwürdiges Interesse an der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG für einen vor dem 7. August 2012 liegenden Zeitraum bereits daraus, dass die Dauer des Besitzes ihrer Aufenthaltserlaubnis - wie die Klägerin zu Recht geltend macht - für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG von Bedeutung sein kann (ebenso in einem ähnlich gelagerten Fall unlängst VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2013 - VG 15 K 188.12 -, Juris Rn. 18; s. ferner z.B. auch OVG Münster, Urteil vom 23. August 2012 - OVG 18 A 537/11 - Juris Rn. 37 ff.; VG Stade, Urteil vom 22. März 2012 - VG 4 A 184/10 -, Juris Rn. 26; für die mögliche Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG auch VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 2010 - VGH 11 S 1873/10 -, Juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 23. November 2012 - VG 30 K 2177.11 -, Juris Rn. 17).

    Die auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (Beschluss vom 10. März 2011 - OVG 3 D 196/10 -, Juris) gestützte Ansicht des Beklagten, die rein theoretische Möglichkeit, dass die Besitzdauer irgendwann einmal Bedeutung erlangen könnte, sei insoweit nicht ausreichend, ein schutzwürdiges Interesse sei vielmehr erst dann anzuerkennen, wenn sich die Bedeutung der Frage nach der Besitzdauer so konkretisiert habe, dass deren Klärung für eine anstehende Entscheidung über das weitere aufenthaltsrechtliche Schicksal des Ausländers maßgeblich sei, teilt das Gericht nicht (so auch schon VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2013, a.a.O., Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2010 - 11 S 1873/10

    Rechtsschutzbedürfnis für rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    Im Fall der Klägerin ergibt sich ein schutzwürdiges Interesse an der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG für einen vor dem 7. August 2012 liegenden Zeitraum bereits daraus, dass die Dauer des Besitzes ihrer Aufenthaltserlaubnis - wie die Klägerin zu Recht geltend macht - für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG von Bedeutung sein kann (ebenso in einem ähnlich gelagerten Fall unlängst VG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2013 - VG 15 K 188.12 -, Juris Rn. 18; s. ferner z.B. auch OVG Münster, Urteil vom 23. August 2012 - OVG 18 A 537/11 - Juris Rn. 37 ff.; VG Stade, Urteil vom 22. März 2012 - VG 4 A 184/10 -, Juris Rn. 26; für die mögliche Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG auch VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 2010 - VGH 11 S 1873/10 -, Juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 23. November 2012 - VG 30 K 2177.11 -, Juris Rn. 17).

    In der zweiten vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Beschluss vom 8. November 2010, a.a.O.) bejahte das Gericht das Rechtsschutzbedürfnis ebenfalls mit Rücksicht darauf, dass ansonsten für eine später vom Kläger - für das Gericht "nahe liegend" - ins Auge gefasste Aufenthaltsverfestigung nach § 26 Abs. 4 AufenthG die Zeit zwischen Beantragung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausfallen würde, da sie in Ermangelung der Fiktionswirkung aus § 81 Abs. 4 AufenthG als bloße Duldungszeit nicht nach § 102 Abs. 2 AufenthG auf die 7-Jahres-Frist anrechenbar wäre.

  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch die Klägerin war notwendig, weil sie vom Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten im Zeitpunkt der Bestellung für erforderlich gehalten werden durfte und es der Klägerin nach ihren persönlichen Umständen sowie mit Blick auf die Schwierigkeit und Bedeutung der Sache nicht zumutbar war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. für diesen Maßstab BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - BVerwG 2 A 5/11 - Juris, Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 - Juris, Rn. 5; Kopp/Schenke, a.a.O., § 162 Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09

    Zulassungsantrag; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch die Klägerin war notwendig, weil sie vom Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten im Zeitpunkt der Bestellung für erforderlich gehalten werden durfte und es der Klägerin nach ihren persönlichen Umständen sowie mit Blick auf die Schwierigkeit und Bedeutung der Sache nicht zumutbar war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. für diesen Maßstab BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - BVerwG 2 A 5/11 - Juris, Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 - Juris, Rn. 5; Kopp/Schenke, a.a.O., § 162 Rn. 18).
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    "In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.9.1998, InfAuslR 1999, 69; Urt. v. 16.6.2004, BVerwGE 121, 86) ist anerkannt, dass die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommt, wenn der Ausländer die Aufenthaltserlaubnis mit Jetztwirkung erhält und ein Rechtsschutzinteresse dafür besteht, diese Erlaubnis auch für einen vergangenen Zeitraum, der nach der Antragstellung liegt, zu erhalten (so auch OVG Hamburg, Urt. v. 20.1.2008, 3 Bf 149/02, juris).
  • BVerwG, 02.09.2010 - 1 B 18.10

    Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Beweiswürdigung; Denkgesetze; Erfüllung;

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Ausländer die Erteilung eines Aufenthaltstitels beanspruchen für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, der nach der Antragstellung liegt, wenn er ein schutzwürdiges Interesse hieran hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 2010 - BVerwG 1 B 18.10 -, Juris Rn. 9, und Urteil vom 9. Juni 2009 - BVerwG 1 C 7.08 -, Juris Rn. 13).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VG Berlin, 11.09.2013 - 19 K 365.12
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - BVerwG 1 C 17/12 -, Juris Rn. 13 m.w.Nachw.).
  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 149/02

    Bei volljährigen ledigen Kindern eines geduldeten Ausländers sind vorsätzliche

  • OVG Hamburg, 23.11.2009 - 3 Bf 111/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 2 A 796/09

    Vorhandensein ernstlicher Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - 18 A 537/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

  • OVG Sachsen, 10.03.2011 - 3 D 196/10

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Berlin, 23.11.2012 - 30 K 2177.11

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 184/10

    Voraussetzungen für die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum

  • BFH, 05.02.2015 - III R 19/14

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Ein schutzwürdiges Interesse wird dann angenommen, wenn es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an der Ausländer den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2009  1 C 7/08, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2009, 1431, unter 3.; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11. September 2013  19 K 365.12, nicht veröffentlicht --n.v.--, Rz 26 f.).
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